Auf den Punkt: Ob Kündigungsschutzklage, Vergleich oder saubere Trennung – in Osnabrück entscheidet strukturiertes Vorgehen über das Ergebnis. Für beide Seiten gilt: Fristen wahren, Dokumentation ordnen, Beteiligungsrechte beachten und die Ziele (Weiterbeschäftigung vs. Einigung) klar definieren.
Drei-Wochen-Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Arbeitnehmer sichern damit ihre Angriffsposition; Arbeitgeber sollten Zugang & Datum beweissicher dokumentieren.
Unterlagen bündeln: Arbeitsvertrag, Nachträge, Abmahnungen, Leistungs-/Schicht-/KPI-Daten, etwaige BEM-Unterlagen, Anhörungsschreiben an Betriebsrat/Personalrat.
Kommunikation steuern: Keine Schnellschüsse (z. B. unbedachte Aufhebungsverträge); Arbeitgeber verfassen prüffähige Schreiben und schließen Beteiligungsverfahren korrekt ab.
Freistellung & Jobsuche: Anspruch auf Freistellung zur Stellensuche kann – je nach Lage – eine sachliche Lösung erleichtern.
Un gesetzliche Abfindung gibt es nicht automatisch – sie entsteht meist im Rahmen eines Vergleichs.
Arbeitnehmer-Sicht: Hebel sind Formfehler, Sozialauswahl, BEM und das Prozessrisiko des Arbeitgebers.
Arbeitgeber-Sicht: Einigung ist sinnvoll, wenn Risiken bestehen oder Planungssicherheit gebraucht wird (Beendigungsdatum, Zeugnis, Freistellung, Rückgabe-/Verschwiegenheitsregelungen).
Praxis: Im Gütetermin lässt sich viel bewegen; im Kammertermin zählt der stringente Vortrag.
Aktuell relevant ist die Frage, wie Probezeitkündigungen und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zusammenwirken. Ein Fall aus Osnabrück wurde in der Berufung bestätigt: Die Kündigung in der Probezeit hielt stand; u. a. ging es um die behauptete Repressalie nach HinSchG sowie eine nicht eingehaltene Fristangabe im Kündigungsschreiben (LAG Niedersachsen, Urt. v. 11.11.2024, 7 SLa 306/24, Berufung gegen ArbG Osnabrück, Urt. v. 13.03.2024, 4 Ca 339/23).
Merkposten:
Arbeitnehmer sollten bei Hinweisen die Dokumentationskette sichern (Zeitpunkt, Inhalt, Meldekanal).
Arbeitgeber müssen bei Probezeitkündigungen auf klare Formulierungen y stimmige Gründe achten – auch wenn die Hürden niedriger sind, bleibt das Missbrauchsverbot bestehen.
Viele Streitigkeiten drehen sich um Pflichtverletzungen (Pünktlichkeit, Weisungsbefolgung, Datenschutz, IT-Nutzung). Ohne ordnungsgemäße Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung häufig angreifbar. Für Arbeitgeber gilt: konkrete Pflicht, konkrete Verletzung, Rüge- und Warnfunktion der Abmahnung. Für Arbeitnehmer: Gegendarstellung y Belege helfen, die Abmahnung zu relativieren oder die Kündigung zu kippen.
(Interner Link: „Verhaltensbedingte Kündigung: Wann ist sie zulässig?“)
Gütetermin: Fokus auf einvernehmliche Lösung (Vergleich). Inhaltlich: Beendigungsdatum, Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Rückgabe, Verschwiegenheit, Wettbewerbsaspekte.
Kammertermin: Beweisaufnahme (Zeugen, Dokumente, Auswertungen). Wichtig: chronologischer, belegtauglicher Sachvortrag.
Eilverfahren: Bei besonderem Interesse (z. B. vorläufige Weiterbeschäftigung) möglich – sorgfältig abwägen.
Weitere Infos hier: „Procedimientos de protección contra el despido ante el tribunal laboral“
Für Arbeitnehmer
Frist (3 Wochen) eintragen, Beratungstermin vereinbaren.
Belege sammeln (Vertrag, Abmahnung, KPI/Schicht, E-Mails, BEM/Anhörung).
Ziele klären (Weiterbeschäftigung, Abfindung, Zeugnis).
Kommunikation bündeln (keine vorschnellen Unterschriften).

Für Arbeitgeber
Dokumentation ordnen (Gründe, Abmahnungen, Auswahlkriterien, BEM, Beteiligung).
Betriebsrat/Personalrat korrekt beteiligen (Adressat, Inhalt, Fristen).
Kündigungsschreiben formal sauber (Unterschrift, Frist, Zugang).
Ggf. Vergleichsoptionen vorbereiten (Inhalte, Termine, Budget).
Fazit: In Osnabrück hängt der Erfolg davon ab, ob beide Seiten belegbar vortragen und früh die richtige Strategie wählen. Die jüngere Berufungsentscheidung zur Probezeitkündigung zeigt, dass sorgfältige Formulierung y saubere Gründe entscheidend sind (LAG Niedersachsen, 7 SLa 306/24; ArbG Osnabrück, 4 Ca 339/23). Gleichzeitig bleibt Raum für faire Vergleiche, wenn Risiken bestehen – im Sinne einer klaren, wirtschaftlichen Lösung.
Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Osnabrück, Sulingen, Bremen oder Online zur Verfügung.