Björn Steveker
Abogado especialista en Derecho laboral
Kim Mirow
Abogado
Auf den Punkt: Ob Kündigungsschutzklage, Vergleich oder saubere Trennung – in Osnabrück entscheidet strukturiertes Vorgehen über das Ergebnis. Für beide Seiten gilt: Fristen wahren, Dokumentation ordnen, Beteiligungsrechte beachten und die Ziele (Weiterbeschäftigung vs. Einigung) klar definieren.
Drei-Wochen-Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Arbeitnehmer sichern damit ihre Angriffsposition; Arbeitgeber sollten Zugang & Datum beweissicher dokumentieren.
Unterlagen bündeln: Arbeitsvertrag, Nachträge, Advertencias, Leistungs-/Schicht-/KPI-Daten, etwaige BEM-Unterlagen, Anhörungsschreiben an Betriebsrat/Personalrat.
Kommunikation steuern: Keine Schnellschüsse (z. B. unbedachte Acuerdos de anulación); Arbeitgeber verfassen prüffähige Schreiben und schließen Beteiligungsverfahren korrekt ab.
Freistellung & Jobsuche: Anspruch auf Freistellung zur Stellensuche kann – je nach Lage – eine sachliche Lösung erleichtern.
Un gesetzliche Indemnización por despido gibt es nicht automatisch – sie entsteht meist im Rahmen eines Vergleichs.
Arbeitnehmer-Sicht: Hebel sind Formfehler, Sozialauswahl, BEM und das Prozessrisiko des Arbeitgebers.
Arbeitgeber-Sicht: Einigung ist sinnvoll, wenn Risiken bestehen oder Planungssicherheit gebraucht wird (Beendigungsdatum, Zeugnis, Freistellung, Rückgabe-/Verschwiegenheitsregelungen).
Praxis: Im Gütetermin lässt sich viel bewegen; im Kammertermin zählt der stringente Vortrag.
Aktuell relevant ist die Frage, wie Probezeitkündigungen und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zusammenwirken. Ein Fall aus Osnabrück wurde in der Berufung bestätigt: Die Kündigung in der Probezeit hielt stand; u. a. ging es um die behauptete Repressalie nach HinSchG sowie eine nicht eingehaltene Fristangabe im Kündigungsschreiben (LAG Niedersachsen, Urt. v. 11.11.2024, 7 SLa 306/24, Berufung gegen ArbG Osnabrück, Urt. v. 13.03.2024, 4 Ca 339/23).
Merkposten:
Arbeitnehmer sollten bei Hinweisen die Dokumentationskette sichern (Zeitpunkt, Inhalt, Meldekanal).
Arbeitgeber müssen bei Probezeitkündigungen auf klare Formulierungen y stimmige Gründe achten – auch wenn die Hürden niedriger sind, bleibt das Missbrauchsverbot bestehen.
Viele Streitigkeiten drehen sich um Pflichtverletzungen (Pünktlichkeit, Weisungsbefolgung, Datenschutz, IT-Nutzung). Ohne ordnungsgemäße Carta de advertencia ist eine verhaltensbedingte Kündigung häufig angreifbar. Für Arbeitgeber gilt: konkrete Pflicht, konkrete Verletzung, Rüge- und Warnfunktion der Abmahnung. Für Arbeitnehmer: Gegendarstellung y Belege helfen, die Abmahnung zu relativieren oder die Kündigung zu kippen.
Gütetermin: Fokus auf einvernehmliche Lösung (Vergleich). Inhaltlich: Beendigungsdatum, Indemnización por despido, Certificado, Freistellung, Rückgabe, Verschwiegenheit, Wettbewerbsaspekte.
Kammertermin: Beweisaufnahme (Zeugen, Dokumente, Auswertungen). Wichtig: chronologischer, belegtauglicher Sachvortrag.
Eilverfahren: Bei besonderem Interesse (z. B. vorläufige Weiterbeschäftigung) möglich – sorgfältig abwägen.
Weitere Infos hier: „Procedimientos de protección contra el despido ante el tribunal laboral“
Für Arbeitnehmer
Frist (3 Wochen) eintragen, Beratungstermin vereinbaren.
Belege sammeln (Vertrag, Abmahnung, KPI/Schicht, E-Mails, BEM/Anhörung).
Ziele klären (Weiterbeschäftigung, Abfindung, Zeugnis).
Kommunikation bündeln (keine vorschnellen Unterschriften).

Für Arbeitgeber
Dokumentation ordnen (Gründe, Advertencias, Auswahlkriterien, BEM, Beteiligung).
Betriebsrat/Personalrat korrekt beteiligen (Adressat, Inhalt, Fristen).
Kündigungsschreiben formal sauber (Unterschrift, Frist, Zugang).
Ggf. Vergleichsoptionen vorbereiten (Inhalte, Termine, Budget).
Fazit: In Osnabrück hängt der Erfolg davon ab, ob beide Seiten belegbar vortragen und früh die richtige Strategie wählen. Die jüngere Berufungsentscheidung zur Probezeitkündigung zeigt, dass sorgfältige Formulierung y saubere Gründe entscheidend sind (LAG Niedersachsen, 7 SLa 306/24; ArbG Osnabrück, 4 Ca 339/23). Gleichzeitig bleibt Raum für faire Vergleiche, wenn Risiken bestehen – im Sinne einer klaren, wirtschaftlichen Lösung.
Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Osnabrück, Sulingen, Bremen oder Online zur Verfügung.

Arbeitnehmer müssen die dreiwöchige Klagefrist einhalten. Die Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Osnabrück eingereicht sein. Arbeitgeber sollten den Zugang der Kündigung beweissicher dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
A automatischer Anspruch auf Abfindung besteht in Deutschland nicht. Abfindungen entstehen meist im Rahmen eines Vergleichs – häufig bereits im Gütetermin. Arbeitnehmer erhöhen ihre Verhandlungschancen durch Hinweise auf Formfehler, Sozialauswahl oder fehlende Abmahnungen. Arbeitgeber nutzen Abfindungen oft zur Risiko- und Planungssicherheit.
Laut aktueller Rechtsprechung aus Osnabrück kann eine Probezeitkündigung trotz HinSchG-Bezug wirksam sein, sofern kein missbräuchlicher Zusammenhang zur Meldung besteht und die Kündigung formal korrekt ist. Arbeitnehmer sollten daher jede Meldung lückenlos dokumentieren, Arbeitgeber wiederum auf klare und rechtssichere Formulierungen achten.
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in der Regel nur wirksam, wenn zuvor eine ordnungsgemäße Abmahnung ausgesprochen wurde. Diese muss die konkrete Pflichtverletzung klar benennen und eine Warnfunktion enthalten. Arbeitnehmer können durch Gegendarstellungen und Belege die Wirksamkeit anfechten.
Der Ablauf besteht meist aus zwei Terminen:
Gütetermin: Fokus auf einvernehmliche Lösungen wie Abfindung, Beendigungsdatum oder Zeugnis.
Kammertermin: Durchführung der Beweisaufnahme (Zeugen, Dokumente, Auswertungen).
Bei besonderem Interesse ist ein Eilverfahren möglich, z. B. zur vorläufigen Weiterbeschäftigung.
Wichtig sind:
Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Schicht- oder Leistungsdaten, E-Mails, BEM-Unterlagen, Anhörungen des Betriebsrats sowie alle kündigungsbezogenen Schreiben. Eine komplette Dokumentation stärkt die eigene Position – egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
Ein Vergleich ist sinnvoll, wenn Prozessrisiken bestehen oder schnelle Planungssicherheit benötigt wird. Arbeitgeber profitieren von klar geregelten Beendigungsdaten, Arbeitnehmer von Abfindung, Zeugnis und ggf. einer Freistellung.
Häufige Fehler sind: fehlende oder fehlerhafte Abmahnungen, mangelhafte Dokumentation, falsche Beteiligung des Betriebsrats oder unklare Formulierungen im Kündigungsschreiben. Diese können die Kündigung angreifbar machen.
Wichtig sind folgende Schritte:
Drei-Wochen-Frist eintragen
Arbeitsrechtliche Beratung einholen
Unterlagen sammeln
Keine vorschnellen Verträge unterschreiben
So wird die eigene Position für eine Klage oder Verhandlung gestärkt.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft die Kündigung, übernimmt die fristgerechte Klageeinreichung, bewertet Abfindungschancen und vertritt Sie im Gütetermin und Kammertermin – strategisch, rechtssicher und mit klarer Verhandlungsstrategie.