Christian Odebrecht
Abogado defensor

Strafrecht in Delmenhorst

Hausdurchsuchung, Vorladung, Strafbefehl – was jetzt zu tun ist.

Wenn Sie im Raum Delmenhorst mit einem strafrechtlichen Problem konfrontiert sind, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt für Strafrecht Christian Odebrecht begleitet Sie mit Erfahrung, Sachverstand und einem klaren Blick für das Wesentliche durch jede Phase des Strafverfahrens. Wir wissen, dass Ermittlungsverfahren und Vorladungen oft überraschend kommen und Betroffene stark belasten. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen Sicherheit zu geben, Ihre Rechte zu wahren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die genau zu Ihrem Fall passt. Ob es um eine Hausdurchsuchung, eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine drohende Anklage geht – ich stehe an Ihrer Seite und handle entschlossen, damit Sie wieder Ruhe und Klarheit gewinnen.

Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Verhaltensregeln in solchen Situationen zusammen und gibt Ihnen einen Überblick über meine strafrechtlichen Leistungen.


Auf einen Blick – Ihre 5 wichtigsten Rechte

  1. Schweigen ist Gold: Sie müssen No hay información al respecto machen – weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft.

  2. Anwaltliche Hilfe: Sie dürfen jederzeit eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt kontaktieren.

  3. Akteneinsicht: Nur die Verteidigung erhält Einsicht in die Ermittlungsakte und kann die Lage realistisch einschätzen.

  4. Keine Eile unterschreiben: Unterschreiben Sie nichts unüberlegt (z. B. Einverständnisse, Protokolle, Verzichtserklärungen).

  5. Respekt & Ruhe: Bleiben Sie ruhig und höflich – Widerstand oder Diskussionen vor Ort verschlechtern Ihre Position.


Hausdurchsuchung – richtiges Verhalten Schritt für Schritt

Ziel der Maßnahme: Beweise sichern (z. B. Datenträger, Unterlagen, Geräte). Durchsuchungen erfolgen meist am frühen Morgen – häufig mit Beschluss, in Eilfällen auch ohne.

So verhalten Sie sich richtig:

  1. Beschluss zeigen lassen: Pida ver el Durchsuchungsbeschluss (Gericht, Az., Tatvorwurf, Räume/Objekte). Notieren Sie Namen der Beamt:innen.

  2. Schweigen: Visite No hay información al respecto. Smalltalk kann protokolliert werden.

  3. Anwalt kontaktieren: Rufen Sie sofort an. Bitten Sie die Beamt:innen, bis zum Rückruf kurz zu warten (sie müssen es nicht, versuchen Sie es trotzdem).

  4. Zeugen hinzuziehen: Wenn möglich, bitten Sie um eine neutrale Person (Nachbar:in/Vertrauensperson).

  5. Mitwirkung ohne Selbstbelastung: Öffnen Sie Räume/Passwörter nur, wenn es verlangt wird und rechtlich geboten ist – keine freiwilligen Zusatzinfos.

  6. Protokoll & Sicherstellungen: Lassen Sie sich Quittungen / Sicherstellungsprotokolle aushändigen (genaue Bezeichnung der Gegenstände).

  7. Nach der Maßnahme: Notieren Sie Ablauf, Zitate, Uhrzeiten. Nichts posten, nichts kommentieren.

Wichtig: Widerstand, Blockieren oder heimliches Löschen von Daten kann punible sein. Ihre Rechte sicheren wir nachträglich über Akteneinsicht und Anträge.


Vorladung zur Polizei / Staatsanwaltschaft – was tun? 

Vorladung erhalten? Prüfen Sie, wer vorgeladen hat:

  • Polizei: Als Beschuldigte:r müssen Sie no erscheinen und nicht aussagen.

  • Staatsanwaltschaft / Gericht: Hier kann Erscheinen verpflichtend sein; zur Sache dürfen Sie trotzdem schweigen.

Empfehlung in allen Fällen:

  1. Keine spontane Aussage. Kontaktieren Sie uns vor jedem Termin.

  2. Akteneinsicht abwarten: Erst nach Kenntnis der Akte (Ermittlungsstand, Beweise, rechtliche Bewertung) entscheiden wir, ob und was ausgesagt wird.

  3. Schriftliche Einlassung statt Spontanverhör: Wenn überhaupt, erfolgt eine geplante und schriftliche Stellungnahme – taktisch abgestimmt.

Schweigerecht – Ihr Schutzschild: Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Es schützt vor voreiligen, schwer korrigierbaren Fehlern. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden.


Strafbefehl erhalten – schnelle Frist, kluge Reaktion

A Strafbefehl ist eine „Verurteilung auf dem Papier“ (Geldstrafe, Fahrverbot, Einziehung etc.) ohne Hauptverhandlung.

Frist: 2 Wochen ab Zustellung für Protesto – sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig.

So gehen Sie vor:

  1. Frist sichern: Melden Sie sich sofort – wir legen fristwahrend Protesto ein, wenn es sinnvoll ist.

  2. Akteneinsicht: Wir prüfen Beweise, Formfehler, Strafzumessung.

  3. Taktik wählen: Einstellung, Abmilderung, Verständigung – oder Hauptverhandlung zur vollen Verteidigung.

  4. Kosten/Nutzen abwägen: Nicht jeder Einspruch lohnt. Wir geben eine klare Empfehlung.


 

Wir vertreten Mandant:innen vor den lokalen Ermittlungsbehörden und Gerichten in Delmenhorst und der Region. Schnelle Erreichbarkeit und kurze Wege ermöglichen zügige Termine – oft entscheidend für Akteneinsicht, Haftfragen oder Durchsuchungsnachbereitung.


Meine Leistungen im Strafrecht 

Wir bieten umfassende Verteidigung – diskret, entschlossen und mandantenorientiert:

Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Hauptseite Derecho penal.


FAQ – Kurz & klar

Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Nein, als Beschuldigte:r no. Wir empfehlen in jedem Fall vorherige anwaltliche Rücksprache.

Darf die Polizei meine Wohnung ohne Beschluss durchsuchen?
Nur in gesetzlichen Eilfällen. Fragen Sie nach dem Grund, bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie uns.

Soll ich Passwörter freiwillig herausgeben?
Nur, wenn es rechtlich verlangt wird. Geben Sie keine zusätzlichen Informationen preis.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl?
Kommt darauf an. Wir prüfen realistisch (Beweise, Risiken, Kosten) und empfehlen die beste Strategie.


So unterstützen wir Sie – schnell & pragmatisch

  • Sofort-Check des Falls und Sicherung von Fristen

  • Akteneinsicht y klare Risikoanalyse

  • Taktische Verteidigungsstrategie (Schweigen, Einlassung, Anträge)

  • Verhandlungen mit Behörden & Gerichten, Diskretion nach außen