Im Bremer „Viertel“ (Ostertor/Steintor) kommt es wegen der hohen Besucherfrequenz, der ausgeprägten Gastro- und Kulturszene sowie der Nähe zur Innenstadt regelmäßig zu strafrechtlich relevanten Situationen. Viele Betroffene erhalten plötzlich Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft – etwa eine Vorladung zur Beschuldigtenanhörung, einen Strafbefehl oder sogar eine Anklageschrift. Andere werden unerwartet mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert.
Wenn Sie im Viertel mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten. Die Kanzlei Steveker & Odebrecht unterstützt Sie vom ersten Verdacht bis zur Hauptverhandlung – klar, strukturiert und rechtlich fundiert.
Wird eine Anklage erhoben, ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft hält den Tatvorwurf für hinreichend wahrscheinlich. Für Betroffene im Viertel ist in der Regel das Amtsgericht Bremen oder – bei schwereren Vorwürfen – das Landgericht Bremen zuständig.
Eine Anklage bedeutet no, dass Sie bereits verurteilt sind. Jetzt beginnt die entscheidende Phase der Strafverteidigung. Wir prüfen:
ob der Tatvorwurf tragfähig ist,
ob Verfahrensfehler vorliegen,
ob eine Einstellung noch möglich ist,
welche Verteidigungsstrategie im konkreten Fall sinnvoll ist.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: Anklageerhebung – Was bedeutet das für Beschuldigte?
Gerade bei Vorwürfen wie Diebstahl, Körperverletzung, Verkehrsdelikten oder Vorfällen rund um Kneipen und Veranstaltungen im Viertel greifen Gerichte häufig zum Strafbefehl. Dieser wirkt auf viele Betroffene harmlos, kann aber Geldstrafen, Einträge ins Führungszeugnis oder berufliche Nachteile nach sich ziehen.
Wichtig: Sie haben nur 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
Mehr Hinweise: Strafbefehl erhalten – wie Sie sich richtig verhalten
Wir übernehmen für Sie die Einspruchsprüfung, Akteneinsicht und Verteidigung vor dem Amtsgericht Bremen.
Un Vorladung zur Beschuldigtenanhörung durch die Polizei im Bereich Ostertor oder Steintor ist oft die erste Berührung mit einem Strafverfahren. Viele Betroffene machen hier unbewusst Fehler, die später kaum zu korrigieren sind.
Grundregeln:
Sie müssen nicht zur Polizei gehen.
Sie müssen keine Angaben machen.
Erst ein Anwalt kann über Akteneinsicht klären, welche Beweise es überhaupt gibt.
Mehr hierzu: Vorladung als Beschuldigter
Schweigerecht im Strafverfahren
Hausdurchsuchungen kommen im Viertel häufig im Zusammenhang mit:
Betäubungsmittelverdacht,
Internet- und Eigentumsdelikten,
körperlichen Auseinandersetzungen,
Verdacht auf Waffenbesitz oder andere Gefahrenlagen.
Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und folgende Punkte zu beachten:
Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss.
Nichts unterschreiben, ohne anwaltliche Prüfung.
Keine freiwilligen Angaben machen.
Ausführliche Informationen: Hausdurchsuchung – was tun?
Beschlagnahme im Strafverfahren
Wir sind kurzfristig erreichbar und unterstützen Sie auch bei akuten Maßnahmen im Viertel.
Spezialisierung im Strafrecht
Strukturiertes Vorgehen von Ermittlungsverfahren bis Hauptverhandlung
Schnelle Reaktion in akuten Situationen (Durchsuchung, Festnahme, Strafbefehl)
Klare Kommunikation und verständliche Beratung
Erfahrung mit Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen sowie den Gerichten im Stadtgebiet
Wenn Sie Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten haben, sollten Sie nicht warten. Eine frühzeitige Verteidigung verbessert immer die Ausgangslage.
Wenn Sie strafrechtliche Unterstützung bei einer Kündigung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.

Eine Anklage bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf für hinreichend wahrscheinlich hält. Sie sind jedoch nicht verurteilt. Jetzt sollte sofort ein Strafverteidiger eingeschaltet werden, um Akteneinsicht zu nehmen und die Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Innerhalb dieser Zeit kann Einspruch eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen oder Angaben zur Sache zu machen. Erst nach anwaltlicher Akteneinsicht lässt sich klären, ob und wie eine Aussage sinnvoll ist.
In der Regel benötigen die Ermittler einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Sie dürfen Räume und elektronische Geräte durchsuchen und Gegenstände sichern. Sie selbst müssen jedoch keine Angaben machen und sollten nichts unterschreiben, ohne dass ein Anwalt dies geprüft hat.
Für die meisten Verfahren ist das Amtsgericht Bremen zuständig. Schwerwiegendere Straftaten werden vor dem Landgericht Bremen verhandelt.