Kim Mirow
Abogado

Björn Steveker
Abogado

Anwalt Verkehrsrecht Bremen – Unterstützung nach dem Verkehrsunfall

Ein Auffahrunfall auf der A1 am Bremer Kreuz, ein Spurwechsel auf der A27, ein Abbiegefehler auf der B6 oder ein Zusammenstoß im dichten Stadtverkehr rund um die Bremer Innenstadt, Hemelingen, Huchting oder Vegesack – ein Verkehrsunfall kommt immer ungelegen. Plötzlich geht es um Reparaturkosten, Mietwagen, Schmerzensgeld und komplexen Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Viele Betroffene haben das Gefühl, von der Versicherung „ausgebremst“ zu werden und sind unsicher, welche Ansprüche ihnen tatsächlich zustehen.

 

Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei mit Standort in der Bremer Innenstadt (Am Wall 171) unterstützen wir Sie bei der kompletten Verkehrsunfallregulierung – von der ersten Schadensmeldung bis zur Zahlung. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aus Bremen und Umgebung konsequent gegenüber Versicherungen und vor Gericht.


Verkehrsrecht in Bremen: Unfälle auf A1, A27, A281 und im Stadtgebiet

Bremen ist verkehrlich stark belastet: Die Autobahnen A1 und A27 treffen sich am Bremer Kreuz, hinzu kommen die A281 sowie wichtige Bundesstraßen wie die B6 und B75. Regelmäßige Staus, Baustellen und dichter Berufsverkehr – etwa im Bereich der Anschlussstellen Bremen-Arsten, Bremen-Hemelingen, Bremen-Industriehäfen oder auf den Weserbrücken – führen immer wieder zu Unfällen mit teils erheblichen Folgen.

Typische Konstellationen, mit denen wir in Bremen und Umgebung regelmäßig befasst sind:

  • Auffahrunfälle auf der A1 oder A27 mit Blech- und Personenschäden.

  • Spurwechsel- und Abstandsverstöße im dichten Verkehr, insbesondere rund um das Bremer Kreuz.

  • Abbiege- und Vorfahrtsverstöße im Stadtgebiet (z. B. Mitte, Neustadt, Schwachhausen, Obervieland, Huchting, Hemelingen, Osterholz, Burglesum, Gröpelingen).

  • Unfälle mit Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen in den innenstadtnahen Bereichen und Wohngebieten.

Gerade auf Autobahnen und Bundesstraßen ist der Unfallhergang oft umstritten. Hier ist es wichtig, frühzeitig Beweise zu sichern (Polizeibericht, Fotos, Zeugen), um Haftung, Mitverschulden und die sogenannte Betriebsgefahr sauber einordnen zu können. Dabei unterstützen wir Sie von Anfang an.

Ausführliche Hintergründe zu typischen Schadenspositionen finden Sie auch in unseren Informationen zum Verkehrsrecht unter
https://so-anwaelte.de/verkehrsrecht/


Ihre Ansprüche nach dem Verkehrsunfall in Bremen: Sachschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall in Bremen geht es nicht nur um die Reparatur des Fahrzeugs. Sie haben eine Reihe von Ansprüchen, die wir für Sie vollständig prüfen und durchsetzen.

1. Sachschaden am Fahrzeug

Zum klassischen Sachschaden gehören u. a.:

  • Reparaturkosten oder – bei Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert

  • Minderwert (Wertminderung) nach der Reparatur

  • Abschleppkosten, Standkosten, Gutachterkosten

Wir prüfen Gutachten, Kalkulationen der Werkstatt und die Regulierungspraxis der Versicherung und achten darauf, dass kein ersatzfähiger Posten übersehen wird.

Mehr zu den wesentlichen Schadenspositionen lesen Sie in unserem Überblick zum Verkehrsrecht:
https://so-anwaelte.de/verkehrsrecht/

2. Nutzungsausfall, Mietwagen und Standgeld

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall in Bremen oder im Umland (z. B. auf dem täglichen Weg über die A1/A27 oder die B6 in die Innenstadt) nicht fahrbereit ist, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Sie nehmen einen Mietwagen oder

  • Sie verlangen eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld.

Welche Option wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab. Wird die Regulierung verzögert und das Fahrzeug steht längere Zeit in der Werkstatt oder auf dem Gelände eines Abschleppunternehmens, kommen zusätzlich Standgeldansprüche und ein verlängerter Nutzungsausfall in Betracht.

Vertiefende Informationen hierzu finden Sie in unseren Beiträgen:

3. Schmerzensgeld und weitere Personenschäden

Bei Verletzungen – von der leichten HWS-Distorsion (Schleudertrauma) bis hin zu dauerhaften körperlichen oder psychischen Einschränkungen – steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Entscheidend ist eine frühzeitige ärztliche Dokumentation (Notaufnahme, Hausarzt, Facharzt) und der nachvollziehbare Verlauf Ihrer Beschwerden.

Ausführlich informieren wir Sie hierzu in unserem Fachbeitrag:
https://so-anwaelte.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-grundlagen-beispiele-praktische-schritte/

Daneben prüfen wir u. a.:

  • Verdienstausfall, wenn Sie wegen des Unfalls nicht arbeiten können

  • Haushaltsführungsschaden, wenn Sie im Haushalt auf Hilfe angewiesen sind

  • weitere Kosten (Medikamente, Fahrten zu Ärzt:innen oder Physiotherapie, Hilfsmittel)

Was Sie unmittelbar nach einem Unfall beachten müssen (Feststellungsduldungspflicht, Wartepflicht etc.), erläutern wir außerdem hier:
https://so-anwaelte.de/feststellungsduldungspflicht-und-wartepflicht-was-gilt-nach-einem-unfall-im-strassenverkehr/


Ablauf der Unfallregulierung – wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung

Viele Mandant:innen aus Bremen wenden sich an uns, weil sie sich nicht mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen möchten oder das Gefühl haben, dass ihre Ansprüche „kleingerechnet“ werden.

Wir übernehmen für Sie insbesondere:

  1. Haftungsprüfung
    Analyse des Unfallhergangs, Auswertung von Polizeibericht, Fotos und Zeugenaussagen, rechtliche Einordnung von Verschulden, Mitverschulden und Betriebsgefahr.

  2. Sicherung der Beweise
    Anforderung der Ermittlungsakte, Einholung technischer und medizinischer Gutachten, Abstimmung mit Werkstatt und Sachverständigen.

  3. Bezifferung sämtlicher Ansprüche
    Sachschäden, Nutzungsausfall/Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Nebenkosten.

  4. Fristen und Verjährung
    Setzung und Überwachung von Fristen gegenüber der Versicherung, Kontrolle der Zahlungseingänge, Prüfung und Sicherung von Verjährungsfristen.

  5. Gerichtliche Durchsetzung
    Wenn die Versicherung nicht oder nur teilweise reguliert, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch – sachlich, strukturiert und mit Blick auf Kosten-Nutzen.

So behalten Sie den Überblick, während wir uns um die rechtlichen und taktischen Fragen kümmern.


Zuständige Gerichte in Bremen bei Verkehrsunfällen

Kommt es zur Klage, sind für Verkehrsunfall-Sachen aus Bremen im Regelfall folgende Gerichte zuständig:

  • Amtsgericht Bremen für Streitwerte bis 5.000 € und bestimmte erstinstanzliche Verfahren.

  • Amtsgericht Bremen-Blumenthal für viele Straßen im Bereich Bremen-Nord (PLZ-Bereich 287**).

  • Landgericht Bremen bei höheren Streitwerten sowie als Berufungsinstanz gegen Urteile des Amtsgerichts.

Wir vertreten regelmäßig vor diesen Gerichten in Verkehrsunfall- und Schadensersatzverfahren und können anhand unserer Erfahrung früh einschätzen, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt oder ob eine außergerichtliche Lösung in Ihrem Fall sinnvoller ist.


Warum Steveker & Odebrecht nach einem Unfall in Bremen an Ihrer Seite sein sollten

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls ist juristisch anspruchsvoll – Versicherungen arbeiten professionell und nutzen eingespielte Abläufe. Mit Steveker & Odebrecht profitieren Sie von:

  • ausgeprägter Erfahrung im Derecho de la circulación und in der Unfallregulierung, insbesondere an unseren Standorten Bremen, Sulingen und Osnabrück

  • klarer, strukturierter Vorgehensweise bei der Ermittlung und Durchsetzung sämtlicher Schadenspositionen

  • verständlicher Kommunikation auf Augenhöhe – wir erklären Ihnen, welche Ansprüche realistisch sind und wie wir sie durchsetzen

  • regionaler Nähe: wir kennen die örtlichen Gegebenheiten in Bremen, das Verkehrsgeschehen rund um A1, A27, A281, B6 und B75 sowie die Praxis der zuständigen Gerichte

Zögern Sie nicht, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – idealerweise bereits kurz nach dem Unfall. So sichern Sie Beweise, vermeiden typische Fehler im Umgang mit der Versicherung und stellen sicher, dass kein Schadensposten untergeht.

Für eine unverbindliche Anfrage können Sie uns bequem über unser Kontaktformular erreichen:
https://so-anwaelte.de/kontakt/ (Steveker & Odebrecht – Anwaltskanzlei)


Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.


FAQ

1. Welche Ansprüche habe ich nach einem Verkehrsunfall in Bremen?
Sie können u. a. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Schmerzensgeld sowie weitere Personen- und Vermögensschäden geltend machen. Wir prüfen alle Positionen vollständig und setzen sie für Sie durch.

2. Soll ich nach einem Unfall in Bremen direkt einen Anwalt einschalten?
Ja, idealerweise früh. So sichern Sie Beweise, vermeiden Fehler im Umgang mit der Versicherung und stellen sicher, dass kein Anspruch übersehen wird. Für Geschädigte zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten.

3. Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei klarer Haftung oft wenige Wochen, bei strittigem Hergang oder Personenschäden länger. Wir setzen Fristen, überwachen die Regulierung und treiben die Zahlung voran.

4. Kann ich mir einen eigenen Sachverständigen in Bremen aussuchen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter zu wählen. Die Kosten muss regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen.

5. Was tun, wenn die Versicherung nur teilweise zahlt oder verzögert?
Wir prüfen die Kürzungen, fordern die Versicherung zur vollständigen Regulierung auf und setzen Ihre Ansprüche nötigenfalls vor Gericht durch – z. B. vor dem Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Bremen-Blumenthal oder dem Landgericht Bremen.

6. Was ist, wenn ich einen Mietwagen brauche?
Sie können entweder einen Mietwagen nehmen oder Nutzungsausfall geltend machen. Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab – wir beraten Sie hierzu und verweisen auf die einschlägigen Beiträge der Kanzlei.