Ein Moment der Unachtsamkeit auf der B 6, ein Auffahrunfall auf dem Weg nach Bremen oder ein Zusammenstoß in Kirchweyhe oder Leeste: Nach einem Verkehrsunfall in Weyhe stehen viele Betroffene plötzlich vor denselben Fragen – Wer haftet? Zahlt die gegnerische Versicherung wirklich alles? Brauche ich einen Anwalt für Verkehrsrecht?
Die Kanzlei Steveker & Odebrecht PartmbB unterstützt Sie bei der kompletten Verkehrsunfallregulierung – von der ersten Meldung an die Haftpflichtversicherung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, nötigenfalls vor Gericht. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht.

Weyhe liegt direkt südlich von Bremen, ist über die A1 (Anschlussstellen Bremen/Brinkum und Bremen-Arsten) sowie mehrere Landes- und Kreisstraßen bestens angebunden. Viele Pendler sind täglich zwischen den Ortsteilen Kirchweyhe, Leeste, Sudweyhe, Dreye, Erichshof, Lahausen, Melchiorshausen, Ahausen und Jeebel unterwegs oder nutzen die Wege in Richtung Bremen und Syke.
Besonders belastet ist der Bereich rund um die B 6, die seit längerem abschnittsweise gesperrt und durch Baustellen geprägt ist – mit Umleitungen, stockendem Verkehr und erhöhter Unfallgefahr. Auch Meldungen zu Unfällen mit Fahrrädern, E-Scootern und Pkw im Raum Weyhe und Syke zeigen, dass es schnell zu Konflikten zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern kommen kann.
Typische Situationen, bei denen wir Sie unterstützen:
Auffahrunfälle im Berufsverkehr auf der B 6 oder auf den Zubringern zur A1
Kollisionen an Kreuzungen oder Kreisverkehren in Leeste, Kirchweyhe oder Sudweyhe
Unfälle mit Radfahrern oder E-Scooter-Fahrern in Tempo-30-Zonen oder an Einmündungen
Parkschäden und Rangierunfälle in Wohngebieten oder vor Einkaufsmärkten
Wir klären für Sie die Haftungsfrage (Verschulden, Betriebsgefahr, eventuelles Mitverschulden) und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und – bei Verletzungen – Schmerzensgeld strukturiert durch. Einen vertieften Überblick zu diesem Thema finden Sie im Beitrag „Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Grundlagen, Beispiele, praktische Schritte“.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen in der Regel mehrere Schadenspositionen zu. Typische Beispiele sind:
Reparaturkosten oder – bei wirtschaftlichem Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert
Wertminderung, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur aufgrund des Unfalls weniger wert ist
Gutachterkosten, wenn ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden bewertet
Die Kosten für einen geeigneten Gutachter sind bei klarer Haftung der Gegenseite in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten.

Wenn Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, stellt sich die Frage: Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung? Welche Variante sich im Einzelfall lohnt, hängt u. a. von der Dauer der Reparatur, der Fahrleistung und der Fahrzeugklasse ab. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall – was Sie wissen sollten“.
Wird die Regulierung verzögert und das Auto steht lange in der Werkstatt, kommen zusätzlich Standgeld und erweiterter Nutzungsausfall in Betracht. Die Hintergründe dazu erläutern wir in „Wenn der Unfall länger nachwirkt – Anspruch auf Standgeld und Nutzungsausfall trotz verzögerter Regulierung“.
Bei Verletzungen – etwa nach einem Rad- oder E-Scooter-Unfall in Weyhe – können Sie neben dem Sachschaden Schmerzensgeld und weitere Positionen verlangen:
Heilbehandlungskosten (soweit nicht von der Krankenversicherung übernommen)
Verdienstausfall, wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten können
Haushaltsführungsschaden, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können
Wir achten darauf, dass alle Positionen vollständig berücksichtigt werden und bereiten die erforderlichen Nachweise (ärztliche Unterlagen, Belege, Gutachten) gemeinsam mit Ihnen auf.
Gerade bei Unfällen in der Region Weyhe–Syke–Bremen prallen unterschiedliche Interessen aufeinander: Die gegnerische Haftpflichtversicherung versucht oft, Zahlungen zu begrenzen, während Sie möglichst schnell wieder mobil sein und Ihren Schaden ersetzt haben möchten.
Unser Ansatz:
Erstaufnahme & Analyse
Wir sichten Unfallskizzen, polizeiliche Berichte, Fotos, Werkstattangebote und ärztliche Unterlagen – auch digital per E-Mail oder Online-Zusendung.
Direkte Kommunikation mit der Versicherung
Wir melden Ihre Ansprüche gebündelt bei der gegnerischen Versicherung an und setzen Fristen. Sie müssen sich nicht mit Rückfragen, Kürzungsversuchen oder Formschreiben auseinandersetzen.
Prüfung von Kürzungen
Wird z. B. der Stundenverrechnungssatz der Werkstatt gekürzt, der Mietwagen nicht vollständig erstattet oder die Nutzungsausfallentschädigung zu niedrig angesetzt, prüfen wir, welche Beträge Ihnen nach der Rechtsprechung tatsächlich zustehen.
Außergerichtliche Einigung oder Klage
Kommt es zu keiner angemessenen Einigung, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Klage – und vertreten Sie vor den zuständigen Gerichten.
Für Verkehrsunfallsachen aus Weyhe ist in der Regel das Amtsgericht Syke als Eingangsinstanz zuständig, wenn der Streitwert 5.000 € nicht übersteigt. Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht Verden (Aller) zuständig.
Als Kanzlei mit verkehrsrechtlichem Schwerpunkt sind uns die Abläufe bei diesen Gerichten bestens vertraut – ebenso wie die typische Rechtsprechung im norddeutschen Raum. Wir stimmen das taktische Vorgehen frühzeitig mit Ihnen ab und behalten stets im Blick, ob eine schnelle außergerichtliche Lösung oder eine gerichtliche Klärung sinnvoller ist.
Da unsere Kanzlei ihren Sitz in Bremen, Sulingen und Osnabrück hat, betreuen wir seit vielen Jahren Mandant:innen aus Weyhe, dem Landkreis Diepholz und dem Bremer Umland in Verkehrsrechtssachen.
Was Sie erwarten können:
Spezialisierte anwaltliche Unterstützung im Verkehrsrecht
Klare, verständliche Erläuterungen Ihrer Rechte – ohne Juristendeutsch
Digitale Kommunikation (Telefon, E-Mail, Online), sodass Sie nicht für jeden Schritt anreisen müssen
Strukturierte Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherern, Unfallgegnern und – wenn nötig – vor Gericht
Wir begleiten Sie von der ersten Meldung des Schadens bis zum Abschluss der Regulierung – damit Sie sich auf Ihre Gesundheit und Ihren Alltag in Weyhe konzentrieren können.
Wenn Sie in Weyhe oder einem der Ortsteile Ahausen, Dreye, Erichshof, Jeebel, Kirchweyhe, Lahausen, Leeste, Melchiorshausen oder Sudweyhe in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, sollten Sie Ihre Ansprüche frühzeitig rechtlich prüfen lassen.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – telefonisch, per E-Mail oder online. In einem ersten Gespräch klären wir die nächsten Schritte und besprechen, wie wir Sie konkret unterstützen können.
Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung regelmäßig die Anwaltskosten vollständig übernehmen. Für Sie entstehen dadurch in der Regel keine Kosten.
Sie können – müssen aber nicht. Es ist sogar empfehlenswert, den gesamten Schriftverkehr durch uns erledigen zu lassen, um Fehler und unnötige Kürzungen der Versicherung zu vermeiden.
Die Dauer hängt vom Schadenumfang ab. Bei reinen Sachschäden erfolgt die Regulierung häufig innerhalb weniger Wochen. Bei Personenschäden dauert es länger, weil medizinische Unterlagen und Gutachten erforderlich sind.
Bei größeren Schäden ja – ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger stellt sicher, dass Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung korrekt ermittelt werden. Die Kosten trägt bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung.
Kürzungen bei Mietwagen oder Nutzungsausfall sind häufig. Wir prüfen die Berechnung der Versicherung und setzen berechtigte Ansprüche nach aktueller Rechtsprechung durch.
Ja. Bei körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen besteht in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Wichtig sind ärztliche Dokumentation und zeitnahe Behandlung.