Telegram-Überwachung durch die Polizei kann mehr umfassen als das Mitlesen neuer Nachrichten. Ermittler können sich unter Umständen heimlich auf einen Messenger-Account aufschalten. Doch dürfen sie dabei auch Monate alte Chats sichern? Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt, wo eine wichtige Grenze verläuft.

Kurzantwort

Bei einer angeordneten Quellen-Telekommunikationsüberwachung dürfen grundsätzlich Nachrichten erfasst werden, die ab dem Zeitpunkt der konkreten richterlichen Anordnung gesendet oder empfangen wurden. Für ältere gespeicherte Chats reicht diese Anordnung nicht. Ob rechtswidrig erlangte Nachrichten im Prozess unverwertbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Was hat der BGH zur Telegram-Überwachung entschieden?

In einem Strafverfahren hatte ein Amtsgericht am 21. März 2022 die Überwachung eines Telegram-Accounts angeordnet. Die Ermittler erhielten am 30. März 2022 heimlich Zugriff auf den Account und sicherten dabei auch Nachrichten, die schon ab November 2021 versandt oder empfangen worden waren. Ob und mit welcher konkreten Technik der Zugriff gelang, wurde im Verfahren nicht vollständig offengelegt.

Der Bundesgerichtshof entschied am 20. Januar 2026 (3 StR 495/25): Das heimliche Aufschalten auf einen Messenger-Account kann eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO sein. Die Anordnung berechtigt aber nicht dazu, beliebig weit in die Vergangenheit zurückliegende Nachrichten zu erfassen. Der BGH hob Teile der Verurteilung auf und verwies die Sache insoweit zurück. Ein vollständiger Freispruch war damit nicht verbunden.

Heimliches Aufschalten: Ist dafür ein „Staatstrojaner“ nötig?

Bei einer klassischen Telekommunikationsüberwachung werden laufende Kommunikationsvorgänge überwacht. Verschlüsselte Messenger-Dienste können dazu führen, dass der Inhalt auf diesem Weg nicht lesbar ist. Eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung setzt deshalb am Ursprung oder Ziel der Kommunikation an, wo Nachrichten lesbar vorliegen.

Der BGH stellte klar, dass ein heimlicher zusätzlicher Zugriff auf einen Telegram-Account darunterfallen kann. Eine bestimmte Software auf dem Smartphone, umgangssprachlich oft „Staatstrojaner“ genannt, ist für diese rechtliche Einordnung nicht zwingend. Daraus folgt allerdings keine allgemeine Erlaubnis, alle gespeicherten Account-Daten zu lesen. Ob die Maßnahme im konkreten Verfahren zulässig war, hängt auch von den gesetzlichen Voraussetzungen und der richterlichen Anordnung ab.

Ab wann darf die Polizei Telegram-Nachrichten mitlesen?

Für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zieht § 100a Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 StPO eine zeitliche Grenze: Erfasst werden dürfen nur Kommunikationsinhalte, die ab der konkreten richterlichen Anordnung gesendet oder empfangen wurden. Das gilt nach dem BGH auch dann, wenn diese Nachrichten beim späteren Zugriff bereits im Account gespeichert sind.

Im entschiedenen Fall war der 21. März 2022 der maßgebliche Zeitpunkt. Nachrichten aus der Zeit von November 2021 bis zum 20. März 2022 durften auf Grundlage dieser Anordnung nicht erhoben werden. Eine frühere Anordnung einer herkömmlichen Telekommunikationsüberwachung verschiebt den Beginn der Quellen-Telekommunikationsüberwachung nicht nach vorne.

Wichtiger Unterschied

Der Zugriff auf nach der Anordnung versandte Nachrichten und das Durchsuchen älterer Chatarchive sind rechtlich verschiedene Fragen. Das Datum jeder Nachricht und der genaue Inhalt der Anordnung können für die Verteidigung entscheidend sein.

Sind ältere Telegram-Chats immer unverwertbar?

Für vor der Anordnung gespeicherte Nachrichten genügt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung nicht. Ein Zugriff auf solche Daten kann eine Online-Durchsuchung nach § 100b StPO erfordern. Dafür gelten strengere Voraussetzungen; die Zuständigkeit für die Anordnung regelt § 100e Abs. 2 StPO. Im BGH-Fall lag eine solche Anordnung nicht vor.

Aus einer rechtswidrigen Datenerhebung folgt im deutschen Strafprozess nicht automatisch, dass das Gericht die Daten nie verwerten darf. Der BGH nahm für die betroffenen alten Chats nach einer Abwägung im konkreten Fall ein Beweisverwertungsverbot an. Er berücksichtigte dabei insbesondere den Eingriff in die vertrauliche Kommunikation. Ob das auch in einem anderen Verfahren gilt, muss anhand der dortigen Umstände geprüft werden.

Die Entscheidung betrifft die heimliche Messenger-Überwachung. Sie beantwortet nicht jede Frage zur Auswertung eines beschlagnahmten Smartphones. Für eine solche Auswertung können andere Vorschriften gelten. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über WhatsApp-Chats als Beweismittel.

Telegram-Chats in der Ermittlungsakte: Was sollten Beschuldigte tun?

Wenn Ihnen die Polizei Telegram-Nachrichten vorhält, erklären Sie den Inhalt nicht vorschnell. Zuerst sollte geklärt werden, auf welchem Weg die Nachrichten in die Akte gelangt sind. Ein Gesprächspartner könnte sie weitergegeben haben; ebenso kann eine Überwachungsmaßnahme dahinterstehen.

Nach Akteneinsicht kann die Strafverteidigung die richterlichen Beschlüsse, den Beginn des Zugriffs, die Zeitstempel der Chats und die Dokumentation der technischen Maßnahme prüfen. Sie kann klären, ob eine gesonderte Grundlage für ältere Daten bestand und ob gegen Erhebung oder Verwertung Einwände bestehen. Daneben bleiben Echtheit, Absenderzuordnung und Gesprächskontext wichtig.

Wenn Messenger-Chats gegen Sie verwendet werden, unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Ermittlungsmaßnahmen und Ihrer Verteidigung. Wir sind in Sulingen, Bremen und Osnabrück sowie online für Sie erreichbar.

Häufige Fragen zur Telegram-Überwachung

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Maßgeblich sind die Anordnung und die Umstände des jeweiligen Strafverfahrens.

01Darf die Polizei meinen Telegram-Account heimlich mitlesen?

Unter den Voraussetzungen des § 100a StPO kann ein heimlicher Account-Zugriff als Quellen-Telekommunikationsüberwachung zulässig sein. Er setzt eine passende richterliche Anordnung und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

02Darf sie dabei alle alten Chats lesen?

Nein, eine Anordnung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung deckt nicht beliebig alte Nachrichten ab. Nach dem BGH dürfen auf dieser Grundlage grundsätzlich nur Inhalte erfasst werden, die ab der konkreten Anordnung gesendet oder empfangen wurden.

03Ist für die Überwachung ein Staatstrojaner erforderlich?

Nein. Der BGH ordnete auch das heimliche Aufschalten auf einen Messenger-Account ohne Einsatz einer klassischen Überwachungssoftware auf dem Smartphone als Quellen-Telekommunikationsüberwachung ein.

04Kann eine Online-Durchsuchung ältere Chats erfassen?

Eine Online-Durchsuchung nach § 100b StPO kann eine gesonderte Rechtsgrundlage für den Zugriff auf gespeicherte Daten sein. Sie unterliegt strengeren Voraussetzungen und muss gesondert angeordnet werden.

05Sind rechtswidrig erlangte Telegram-Chats vor Gericht unverwertbar?

Nicht automatisch. Der BGH bejahte für die alten Chats im entschiedenen Fall nach Abwägung ein Beweisverwertungsverbot. Ob das in einem anderen Strafverfahren ebenso ist, hängt von dessen Umständen ab.

06Was sollte ich tun, wenn die Polizei mir Chats vorhält?

Machen Sie keine vorschnellen Angaben zum Inhalt. Lassen Sie nach Akteneinsicht prüfen, woher die Chats stammen, welche Anordnung vorlag und ob die Nachrichten zeitlich davon erfasst waren.

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