Kündigung unwirksam? Die Zustellung als Hürde im Arbeitsrecht
Die Kündigung muss ZUGEHEN – aber WIE? Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner zugehen, damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt wirksam wird. Das






















