Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nazanin Khoei
Rechtsanwältin

Kündigung in Oldenburg und Region – was jetzt wichtig ist

Nach einer Kündigung in Oldenburg und der Region (u. a. Stadt Oldenburg, Ammerland, Wesermarsch, Landkreis Oldenburg) entscheidet die richtige Erststrategie, ob Sie Ihre Position verbessern, eine Abfindung verhandeln oder den Arbeitsplatz sichern können. Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht Oldenburg.

 


1) Erste Schritte nach der Kündigung

Bitte bachten Sie unbedingt die Drei-Wochen-Frist!

  • Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen.

  • Ohne Klage wird die Kündigung meist wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft ist.

Unterlagen sammeln

Arbeitnehmer:

  • Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Lohnabrechnungen

  • Schriftverkehr zu Krankheit, BEM, Versetzungen

Arbeitgeber:

  • Dokumentation der Kündigungsgründe

  • Abmahnungen, Gespräche, Sozialauswahlkriterien

  • Beteiligung von Betriebsrat/Personalrat

Nichts vorschnell unterschreiben

  • Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen.

  • Vor einer Unterschrift rechtlich prüfen lassen.


2) Abfindung realistisch verhandeln

Eine Abfindung gibt es meist nicht automatisch, sie wird verhandelt – häufig im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht.

Arbeitnehmer können profitieren, wenn z. B.:

  • die Kündigung formale oder inhaltliche Fehler hat,

  • die Sozialauswahl zweifelhaft ist,

  • das Prozessrisiko für den Arbeitgeber hoch ist.

Arbeitgeber sollten prüfen:

  • Wie hoch ist das Risiko, den Prozess zu verlieren?

  • Ist eine schnelle, einvernehmliche Lösung wirtschaftlich sinnvoller?

Achtung: Das Arbeitsgericht Oldenburg hat mit seiner Entscheidung vom 05.04.2023 (3 Ca 254/22) entschieden, dass eine mündlich vereinbarte Abfindung auch dann zu zahlen ist, wenn sie im später unterschriebenen Aufhebungsvertrag selbst nicht ausdrücklich steht. Der Arbeitnehmer konnte die mündliche Zusage beweisen, das Gericht gab ihm Recht.


3) Häufige Kündigungsgründe in Oldenburg

Verhaltensbedingte Kündigung

Arbeitnehmer: Abmahnungen und Vorfälle prüfen, Unterlagen sichern, rechtlichen Rat einholen.
Arbeitgeber: Pflichtverletzungen konkret dokumentieren und Abmahnungen sauber formulieren.

Personen- und betriebsbedingte Kündigung

Personenbedingt (z. B. Krankheit, fehlende Eignung):

  • negative Prognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung, Interessenabwägung nötig.

Betriebsbedingt (z. B. Umstrukturierung, Standortschließung):

  • unternehmerische Entscheidung, Wegfall des Arbeitsplatzes, Sozialauswahl unter vergleichbaren Mitarbeitern.


 

4) Verfahren vor dem Arbeitsgericht Oldenburg

Gütetermin

  • Erster Termin, Ziel: schnelle Einigung.

  • Häufig werden Abfindung, Beendigungsdatum und Zeugnis geregelt.

Kammertermin

  • Wenn keine Einigung gelingt: Beweisaufnahme, Zeugen, Unterlagen.

  • Gute Vorbereitung und klare Strategie sind entscheidend.


5) Kurz-Checklisten

Für Arbeitnehmer
  • Drei-Wochen-Frist notieren

  • Kündigung und Unterlagen sammeln

  • Ziele klären (Abfindung, Weiterbeschäftigung, Zeugnis)

  • Nichts vorschnell unterschreiben

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten

Für Arbeitgeber
  • Kündigungsgründe und Unterlagen ordnen

  • Betriebsrat/Personalrat korrekt beteiligen

  • Form und Zugang der Kündigung prüfen

  • Vergleichsbereitschaft und -rahmen überlegen


Ihr Ansprechpartner für Kündigung in Oldenburg und Region

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Eine Kündigung im Raum Oldenburg ist keine Formalie. Wir unterstützen Sie dabei, Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen strategisch zu vertreten – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Oldenburg.

Dazu stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online zur Verfügung.


 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage 1: Was muss ich nach einer Kündigung in Oldenburg beachten?
Antwort: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht Oldenburg eingehen. Außerdem sollten Unterlagen gesichert und keine vorschnellen Vereinbarungen unterschrieben werden.

Frage 2: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Antwort: Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht. Eine Abfindung wird häufig im Vergleich vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt – besonders bei Fehlern in der Kündigung.

Frage 3: Welches Gericht ist für Kündigungen in Oldenburg zuständig?
Antwort: In der Regel das Arbeitsgericht Oldenburg.