Der Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht
Erhält eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine Kündigung – egal ob fristgemäß oder fristlos – muss sie/er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses




























