Kim Mirow
Rechtsanwältin

Björn Steveker
Rechtsanwalt

Verkehrsunfall Anwalt Verden – kompetente Hilfe nach Unfall auf A27 oder B215

Ob ein plötzlicher Bremsvorgang auf der A27 bei Verden-Nord, ein Auffahrunfall auf der B215 im Bereich der Allerbrücke oder eine Vorfahrtsverletzung in Borstel, Eitze oder Dauelsen – nach einem Verkehrsunfall in Verden und Umgebung stellen sich schnell viele entscheidende Fragen: Wer haftet? Zahlt die gegnerische Versicherung wirklich alles? Bekomme ich Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder einen Mietwagen erstattet?

Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall konsequent und vollständig durchzusetzen – außergerichtlich gegenüber der Haftpflichtversicherung und, wenn nötig, vor dem Amtsgericht oder Landgericht Verden.


Unfälle in Verden und Umgebung – typische Situationen

Verden ist durch die A27 sowie die Bundesstraße 215 mit den wichtigen Achsen Richtung Bremen, Hannover, Rotenburg (Wümme) und Nienburg (Weser) verbunden. Hinzu kommen innerörtlich stark befahrene Strecken wie die B215 im Bereich der Allerbrücke und die Verbindungen in die Ortsteile Borstel, Dauelsen, Eitze, Hönisch, Scharnhorst und Walle.

Typische Unfallkonstellationen in Verden und Umgebung sind u. a.:

  • Auffahrunfälle im zähfließenden Verkehr auf der A27 oder an den Anschlussstellen Verden-Nord und Verden-Ost

  • Kreuzungs- und Abbiegeunfälle im Stadtgebiet und an der B215

  • Fahrrad- und Pedelec-Unfälle in der Innenstadt oder entlang der Aller

  • Unfälle mit Fußgängerbeteiligung im Bereich der Altstadt

Gerade wenn Polizei, Abschleppdienst und Versicherung viel von Ihnen verlangen, ist es wichtig, frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der Ihre Rechte kennt und durchsetzt.


Haftung nach Verkehrsunfall in Verden: Wer zahlt was?

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich immer die Frage der Haftung: Wer trägt die Verantwortung, und in welcher Quote? Im deutschen Verkehrsrecht spielen dabei vor allem drei Punkte eine Rolle:

  • Verschulden: Wer hat den Unfall verursacht (z. B. Auffahren, Rotlichtverstoß, Vorfahrtsverletzung)?

  • Betriebsgefahr: Allein aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ergibt sich eine grundsätzliche Gefährdungshaftung.

  • Mitverschulden: Hat die geschädigte Person z. B. keinen Sicherheitsgurt angelegt oder sich sonst verkehrswidrig verhalten?

Wir prüfen für Sie, ob die gegnerische Haftpflichtversicherung die Haftung zu Recht kürzt oder ob Sie Anspruch auf vollen Ersatz haben. Dazu werten wir Polizeiberichte, Zeugenaussagen, Lichtbilder und – bei Bedarf – technische Gutachten aus.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, machen wir Ihre Ansprüche vor dem Amtsgericht Verden (bei geringeren Streitwerten) oder dem Landgericht Verden (bei höheren Schadenssummen oder Berufungen) geltend.


Welche Schadenspositionen können Sie nach einem Verkehrsunfall geltend machen?

Nach einem Unfall in Verden geht es nicht nur um den reinen Blechschaden. Typische Ansprüche sind u. a.:

Fahrzeugschaden: Reparatur, Totalschaden, Wertminderung

Nach einem Unfall in Verden geht es zunächst um die Frage, wie hoch der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug ist und welche Kosten die gegnerische Versicherung übernehmen muss. Dabei spielen mehrere Positionen eine Rolle:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

  • merkantile Wertminderung, wenn das Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Reparatur einen Minderwert hat

  • Gutachterkosten, sofern Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen

Sie haben in der Regel das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen auszuwählen – nicht nur den von der Versicherung vorgeschlagenen.

Nutzungsausfall, Mietwagen und Standgeld

Wenn Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht oder ein Totalschaden vorliegt, können Sie oft Nutzungsausfallentschädigung verlangen oder einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung nutzen. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Auch Standgeldkosten der Werkstatt oder des Abschleppunternehmens können ersatzfähig sein, insbesondere wenn sich die Regulierung durch die Versicherung verzögert. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Beitrag der Kanzlei zu Standgeld und Nutzungsausfall bei verzögerter Regulierung sowie in unserem Artikel Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall: Was Sie wissen sollten .

Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

Bei Verletzungen – etwa nach Auffahrunfällen auf der A27 oder bei Kollisionen mit Radfahrenden in der Verdener Innenstadt – kommt Schmerzensgeld in Betracht. Dessen Höhe hängt von Art und Dauer der Verletzungen, Therapien, Dauerschäden und weiteren Umständen ab.

Oft wird vergessen, den Haushaltsführungsschaden geltend zu machen: Wenn Sie wegen der Unfallfolgen Ihren Haushalt nicht mehr oder nur eingeschränkt führen können, kann hierfür ein eigener finanzieller Ausgleich bestehen.

Mehr zu Voraussetzungen, Beweisen (ärztliche Atteste, Gutachten) und typischen Beträgen erläutert die Kanzlei im Beitrag Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Grundlagen, Beispiele, praktische Schritte.


Ablauf der Unfallregulierung – wir übernehmen den Schriftverkehr

Von der ersten Meldung bei der Versicherung bis zur letzten Zahlung kann einige Zeit vergehen – insbesondere, wenn mehrere Beteiligte, ausländische Fahrzeuge oder komplexe Personenschäden betroffen sind.

Typisch ist folgender Ablauf:

  1. Erstberatung und Sichtung der Unterlagen
    Sie schildern uns den Unfallhergang, wir sichten Unfallbericht, Fotos und medizinische Unterlagen und klären, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen.

  2. Meldung und Anspruchsanmeldung bei der gegnerischen Versicherung
    Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Haftpflichtversicherung, machen Ihre Schadenspositionen einzeln und nachvollziehbar geltend und setzen Fristen.

  3. Prüfung des Regulierungsergebnisses
    Versicherer kürzen nicht selten Positionen wie Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Reparaturdauer oder Schmerzensgeld. Wir überprüfen die Regulierung, fordern fehlende Beträge nach und legen – falls erforderlich – Klage ein.

  4. Gerichtliche Durchsetzung in Verden
    Kommt es zu einer Klage, vertreten wir Sie vor den in der Regel örtlich zuständigen Amtsgericht oder Landgericht Verden und bereiten Sie sorgfältig auf den Termin vor.

Wichtig: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten tragen. Die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts verursacht für Sie dann meist keine zusätzlichen Kosten.


Vorteile einer spezialisierten anwaltlichen Vertretung in Verden und Umgebung

Eine strukturierte und konsequente Unfallregulierung ist gerade in einer verkehrsreichen Region wie Verden mit A27, B215 und den Verbindungen nach Langwedel, Kirchlinteln und Dörverden entscheidend, um keine Ansprüche zu verschenken.

Mit der Kanzlei Steveker & Odebrecht PartmbB profitieren Sie von:

  • klarer Spezialisierung im Verkehrsrecht und laufender Fortbildung

  • Erfahrung im Umgang mit Haftpflichtversicherern und deren typischen Kürzungen

  • Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten in Verden und den umliegenden Gemeinden

  • Prozesserfahrung vor den Gerichten der Region

Wir nehmen Ihnen die Auseinandersetzung mit Versicherungen ab, damit Sie sich nach dem Unfall auf Ihre Genesung und den Alltag konzentrieren können.


Jetzt Unterstützung nach Verkehrsunfall in Verden anfordern

Wenn Sie in Verden (Aller), in einem der Ortsteile wie Borstel, Dauelsen, Eitze, Hönisch, Scharnhorst oder Walle oder in den Nachbarorten wie Langwedel, Kirchlinteln oder Dörverden in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, sollten Sie Ihre Ansprüche frühzeitig rechtlich prüfen lassen.

Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.


1. Wann sollte ich nach einem Verkehrsunfall in Verden einen Anwalt einschalten?

Idealerweise sofort. Die gegnerische Versicherung verlangt oft früh Angaben, die Ihre Ansprüche später schmälern können. Ein Anwalt übernimmt die Kommunikation, prüft die Haftung und sorgt dafür, dass keine ersatzfähigen Positionen übersehen werden.

2. Muss die gegnerische Versicherung meinen Anwalt bezahlen?

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten übernehmen. Für Sie entstehen dann keine zusätzlichen Kosten.

3. Wie lange dauert eine Unfallregulierung in Verden?

Je nach Schadenart dauert die Regulierung meist einige Wochen. Bei Personenschäden oder komplexen Sachverhalten auch länger. Eine konsequente Fristen- und Schriftführung durch den Anwalt verkürzt den Prozess häufig deutlich.

4. Bekomme ich nach einem Unfall in Verden einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Ja – wenn Ihr Fahrzeug beschädigt ist und Sie es nicht nutzen können, besteht grundsätzlich Anspruch auf Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung. Was wirtschaftlich sinnvoll ist, erklären wir Ihnen im Einzelfall.

5. Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

Bei körperlichen oder psychischen Verletzungen – etwa nach einem Auffahrunfall auf der A27 oder einer Kollision im Stadtgebiet – besteht meist ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Entscheidend sind Art der Verletzung, Behandlungsdauer und mögliche Dauerschäden.

6. Welches Gericht ist in Verden zuständig?

Je nach Streitwert und Verfahrensart ist in der Regel das Amtsgericht Verden oder das Landgericht Verden zuständig. Die Kanzlei Steveker & Odebrecht vertritt Sie regelmäßig vor beiden Gerichten.