Kim Mirow
Rechtsanwältin

Björn Steveker
Rechtsanwalt

Verkehrsunfall Anwalt Delmenhorst – kompetente Hilfe nach Unfall auf A28, B75 & in der Stadt

Ein Moment der Unachtsamkeit auf der A28 am Dreieck Delmenhorst, ein Auffahrunfall auf der B75 zwischen Bremen und Delmenhorst oder eine Kollision im Stadtgebiet – etwa an der Oldenburger Straße oder am Hasporter Damm: In Delmenhorst und seinen Stadtteilen wie Deichhorst, Hasport/Annenheide oder Stickgras/Annenriede passieren täglich Verkehrsunfälle.

Nach dem Crash stehen Sie schnell vor vielen Fragen: Wer haftet? Zahlt die gegnerische Haftpflicht alles? Wie setze ich Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten durch – und was ist mit einem möglichen Totalschaden?

Die Rechtsanwälte Steveker & Odebrecht PartmbB unterstützen Sie bei der kompletten Verkehrsunfallregulierung – von der ersten Meldung bei der Versicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und vertritt Mandant:innen u. a. von den Standorten Sulingen, Bremen und Osnabrück aus – Delmenhorst ist über A28 und B75 schnell angebunden.


Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall in Delmenhorst

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehören insbesondere:

  • Sachschäden: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Totalschaden

  • Wertminderung: wenn das Fahrzeug trotz Reparatur einen geringeren Marktwert hat

  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

  • Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall

  • Gutachter-, Abschlepp- und Standkosten

Die Kanzlei Steveker & Odebrecht übernimmt für Sie die gesamte Kommunikation mit Haftpflichtversicherern, Gutachtern, Werkstätten und der Gegenseite und setzt Ihre Ansprüche systematisch durch. Einen Überblick über das verkehrsrechtliche Leistungsangebot finden Sie auch auf der Seite zu den Leistungen im Verkehrsrecht.


Haftungsfrage und Umgang mit der Versicherung – gerade in Grenzlagen wichtig

Ob Auffahrunfall auf der B75, Vorfahrtverletzung im Stadtteil Deichhorst oder Spurwechsel an den Anschlussstellen Delmenhorst-Hasport oder Delmenhorst-Stickgras an der A28 – die Haftungsfrage ist für die Höhe Ihrer Ansprüche entscheidend.

Typische Probleme in der Regulierung:

  • Die gegnerische Versicherung bestreitet ein alleiniges Verschulden und beruft sich auf Mitverschulden oder reine Betriebsgefahr.

  • Es wird ein „leichter Auffahrunfall“ behauptet, um Verletzungen (z. B. HWS-Distorsion) in Frage zu stellen.

  • Zahlungen werden verzögert, um Druck auf Geschädigte auszuüben.

Hier ist es wichtig, frühzeitig Beweise zu sichern (Fotos, Zeugen, polizeiliche Unfallmitteilung) und keine unüberlegten Angaben gegenüber der Versicherung zu machen. Die Kanzlei prüft für Sie:

  • Polizeiberichte und Skizzen

  • Zeugenaussagen

  • technische und medizinische Gutachten

und entwickelt daraus eine stringente Haftungsargumentation – falls nötig bis zur Klage vor dem Amtsgericht Delmenhorst. Bei höheren Streitwerten ist regelmäßig das Landgericht Oldenburg zuständig.


Typische Schadenspositionen: Reparatur, Nutzungsausfall, Standgeld, Schmerzensgeld

 

Sachschäden, Nutzungsausfall & Standgeld

Ob der Unfall auf der B75, der A28 oder in Wohnstraßen wie Hasporter Damm oder Oldenburger Straße passiert – schon bei einem „reinen Blechschaden“ sind mehrere Positionen sauber zu trennen:

  • Reparaturkosten nach Gutachten oder Kostenvoranschlag

  • Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschaden

  • Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind und keinen Mietwagen nutzen

  • Mietwagenkosten, wenn ein Ersatzfahrzeug erforderlich und angemessen ist

  • Standgeld für das abgestellte Fahrzeug (z. B. beim Abschleppunternehmer oder in der Werkstatt)

Die Kanzlei hat hierzu detaillierte Fachbeiträge veröffentlicht, etwa zu Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall sowie zu Standgeld und Nutzungsausfall bei verzögerter Regulierung.

Dieses Wissen setzt die Kanzlei in Ihrer konkreten Regulierung ein – etwa, um:

  • Ausfalltage und Nutzungsausfallpauschalen korrekt zu berechnen

  • unberechtigte Kürzungen der Versicherung zurückzuweisen

  • zusätzliche Standkosten durch verzögerte Regulierung durchzusetzen

Schmerzensgeld und Personenschäden

Gerade an stark befahrenen Kreuzungen in Delmenhorst – etwa an der Oldenburger Straße oder auf der Bismarckstraße – kommt es immer wieder zu Personenschäden: verletzte Fußgänger:innen, Fahrradfahrer:innen oder E-Scooter-Nutzer:innen.

Bei Verletzungen haben Sie neben den Sachschäden Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe hängt u. a. ab von:

  • Art und Schwere der Verletzungen

  • Dauer der Beschwerden und Behandlungen

  • dauerhaften Einschränkungen im Alltag und Beruf

  • Grad des Verschuldens des Unfallgegners

Die Kanzlei hat hierzu umfassend aufbereitet, wie Gerichte Schmerzensgeld bemessen und welche Beweise wichtig sind – siehe Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Grundlagen, Beispiele, praktische Schritte.

In der Praxis bedeutet das:

  • konsequente medizinische Dokumentation vom ersten Arztkontakt an

  • sorgfältige Aufarbeitung des Beschwerdeverlaufs (z. B. durch ein „Schmerztagebuch“)

  • Berücksichtigung von Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden


Lokale Besonderheiten in Delmenhorst: A28, B75, Innenstadt & Stadtteile

Delmenhorst ist verkehrlich stark eingebunden:

  • A28 mit Dreieck Delmenhorst und Anschlussstellen Delmenhorst-Hasport / Delmenhorst-Stickgras Richtung Bremen und Oldenburg

  • B75 als vielbefahrene Verbindung zwischen Bremen und Delmenhorst mit häufigen Störungen und Unfällen

  • innerstädtische Hauptachsen wie Oldenburger Straße, Hasporter Damm und Bismarckstraße

Unfälle ziehen sich durch alle Stadtteile – von Deichhorst über Hasport/Annenheide und Stickgras/Annenriede bis Brendel/Adelheide.

Bei der Regulierung berücksichtigt die Kanzlei u. a.:

  • örtliche Verkehrsführung (Ampelanlagen, Tempolimits, Baustellen)

  • typische Gefahrenlagen auf Bundesstraßen und Autobahnen

  • örtliche Zuständigkeiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten

So lassen sich Beweislagen realistischer einschätzen und gegenüber Versicherern oder Gerichten plausibel aufbereiten.


Wenn aus dem Unfall mehr wird: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Nicht selten bleibt es nach einem Verkehrsunfall in Delmenhorst nicht bei der zivilrechtlichen Schadensregulierung. Vorwürfe wie Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, Alkoholfahrt oder gar Gefährdung des Straßenverkehrs können Bußgeldverfahren oder Strafverfahren nach sich ziehen.

Die Kanzlei Steveker & Odebrecht berät sowohl Geschädigte als auch Beschuldigte im Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht. Die Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat – und was das jeweils für Führerschein, Geldbußen und Eintragungen bedeutet – werden im Beitrag „Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Das sind die Unterschiede“ dargestellt und fließen in eine abgestimmte Verteidigungsstrategie ein.

Gerade bei Vorwürfen wie Unfallflucht oder Alkohol-/Drogenfahrt ist es wichtig, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Fehler im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu vermeiden.


Warum anwaltliche Unterstützung in Delmenhorst sinnvoll ist

Die Erfahrung zeigt: Ohne anwaltliche Begleitung werden zentrale Ansprüche oft gar nicht oder nur teilweise realisiert. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht:

  • nimmt Ihnen die gesamte Kommunikation mit Versicherungen ab

  • kennt die typischen Kürzungsstrategien der Haftpflichtversicherer

  • achtet darauf, dass alle Schadenspositionen (z. B. Nutzungsausfall, Standgeld, Schmerzensgeld) vollständig geltend gemacht werden

  • setzt Ihre Rechte notfalls vor dem Amtsgericht Delmenhorst oder dem Landgericht Oldenburg durch

Zugleich behalten Sie selbst den Kopf frei – für Ihre Genesung und Ihren Alltag.

Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.

 


✅ FAQ

1. Was sollte ich direkt nach einem Verkehrsunfall in Delmenhorst tun?
Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzungen die Polizei und dokumentieren Sie alles mit Fotos. Melden Sie den Unfall möglichst früh einem Anwalt, bevor Sie Angaben gegenüber der gegnerischen Versicherung machen.

2. Muss die gegnerische Haftpflichtversicherung meinen Anwalt bezahlen?
Ja – bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten vollständig. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

3. Wie lange dauert eine Unfallregulierung in Delmenhorst?
Das hängt von der Haftungsfrage und dem Schadenumfang ab. Bei klarer Haftung sind wenige Wochen möglich, bei Personenschäden oder Streit über einzelne Positionen kann es länger dauern.

4. Wann bekomme ich Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten?
Sobald Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist. Ob Nutzungsausfall oder Mietwagen sinnvoll ist, hängt vom konkreten Bedarf und der Dauer der Reparatur ab.

5. Wie wird Schmerzensgeld berechnet?
Grundlage sind Art und Dauer der Verletzungen sowie deren Folgen für Alltag und Beruf. Medizinische Unterlagen und eine lückenlose Dokumentation sind entscheidend.

6. Was tun, wenn die Versicherung kürzt oder Zahlungen verzögert?
Nicht akzeptieren. Die Kanzlei prüft die Begründung, fordert fehlende Beträge nach und setzt sie notfalls gerichtlich vor dem Amtsgericht Delmenhorst oder dem Landgericht Oldenburg durch.