Ein Moment der Unachtsamkeit am Bahnübergang Bremer Straße, ein Auffahrunfall auf der B 74 zwischen Ritterhude und Scharmbeckstotel oder eine Kollision auf dem Weg zur A27: In und um Osterholz-Scharmbeck kann es schnell zu Verkehrsunfällen kommen. Baustellen, lange Schrankenschließzeiten am Bahnübergang und dichter Pendlerverkehr Richtung Bremen erhöhen das Risiko zusätzlich.
Nach einem Verkehrsunfall stehen Sie häufig vor vielen Fragen: Wer haftet? Zahlt die gegnerische Haftpflicht wirklich alles? Bekomme ich Schmerzensgeld und Nutzungsausfall – und wenn ja, in welcher Höhe? Wir unterstützt Sie bei der vollständigen Regulierung Ihres Verkehrsunfalls – von der ersten Meldung an die Versicherung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, falls nötig auch vor Gericht.

Osterholz-Scharmbeck ist über die B 74 eng mit Bremen und dem Landkreis Osterholz verbunden; hinzu kommt die Anbindung an die Autobahn A27 über nahegelegene Anschlussstellen. Besonders unfallträchtig sind dabei:
der Bereich der B 74 bei Scharmbeckstotel, wo es wegen Baustellen und geänderter Verkehrsführungen immer wieder zu Staus kommt,
Bahnübergänge wie an der Bremer Straße, an denen es zuletzt vermehrt zu Behinderungen und sogar zu einem schweren Zusammenstoß zwischen Zug und Pkw gekommen ist,
stark befahrene innerörtliche Straßen und Zufahrten aus den Ortschaften Freißenbüttel, Garlstedt, Heilshorn, Pennigbüttel, Scharmbeckstotel und Teufelsmoor.
Gerade hier ist es wichtig, nach einem Unfall strukturiert vorzugehen: Beweise sichern, den eigenen Versicherungsschutz prüfen und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit keine Fehler passieren, die Ihre Ansprüche später schmälern.
Viele Mandant:innen denken zunächst nur an die Reparatur ihres Fahrzeugs. Tatsächlich kommen aber eine ganze Reihe weiterer Schadenspositionen in Betracht:
Reparaturkosten oder – bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Kosten für Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen
Wertminderung, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur weniger wert ist

Wenn Sie Ihr Auto in Osterholz-Scharmbeck, den umliegenden Ortschaften oder auf dem Weg nach Bremen täglich brauchen, ist ein Ausfall besonders belastend. Sie können je nach Situation verlangen:
Mietwagenkosten, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug nutzen
Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie kein Auto mieten, aber auf die Nutzung verzichten müssen
Standgeld, wenn Ihr Fahrzeug länger in der Werkstatt oder auf dem Hof eines Abschleppunternehmens steht
Ausführliche Informationen finden Sie in den Beiträgen
Bei Verletzungen – etwa nach einem Auffahrunfall an einem Bahnübergang oder einer Kreuzung – kommt Schmerzensgeld in Betracht. Es soll Schmerzen, Beeinträchtigungen im Alltag, Therapien und psychische Belastungen ausgleichen. Ergänzend können u. a. entstehen:
Haushaltsführungsschaden (wenn Sie im Haushalt eingeschränkt sind)
Verdienstausfall
Kosten für Medikamente, Reha, Hilfsmittel
Zur Orientierung finden Sie ausführliche Informationen in unserem Artikel „Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Grundlagen, Beispiele, praktische Schritte„.
Nach einem Unfall in Osterholz-Scharmbeck oder auf der B 74 sollten Sie möglichst früh Ihre Rechte klären lassen. Der typische Ablauf:
Erstberatung und Sichtung der Unterlagen
Sie schildern uns den Unfallhergang, bringen – wenn vorhanden – Fotos, Polizeibericht, Gutachten und Schriftwechsel mit der Versicherung mit.
Prüfung von Haftung und Mitverschulden
Wir bewerten, ob der Unfallgegner voll oder nur teilweise haftet (z. B. bei Auffahrunfall, Vorfahrtsverstoß, Bahnübergang) und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Geltendmachung aller Ansprüche
Wir machen für Sie sämtliche Schadenspositionen geltend – von Reparatur und Wertminderung über Nutzungsausfall bzw. Mietwagen bis zu Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.
Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
Versicherer versuchen häufig, Positionen zu kürzen oder ganz abzulehnen. Wir kennen die üblichen Argumentationsmuster und reagieren mit der nötigen juristischen Tiefe.
Durchsetzung vor Gericht, wenn erforderlich
Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, setzen wir Ihre Rechte vor Gericht durch – unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Gerichte.
Für Verkehrsunfälle in Osterholz-Scharmbeck und den Ortschaften Freißenbüttel, Garlstedt, Heilshorn, Hülseberg, Ohlenstedt, Pennigbüttel, Sandhausen, Scharmbeckstotel und Teufelsmoor ist in der ersten Instanz in der Regel das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck zuständig.
Bei höheren Streitwerten oder in Berufungsverfahren ist regelmäßig das Landgericht Verden (Aller) als übergeordnetes Gericht zuständig.
Die Kanzlei Steveker & Odebrecht ist mit Verfahren vor diesen Gerichten vertraut und übernimmt für Sie die gesamte außergerichtliche und gerichtliche Korrespondenz.
Spezialisierung im Verkehrsrecht: Die Kanzlei berät und vertritt Mandant:innen umfassend im Verkehrsrecht – insbesondere bei der kompletten Unfallregulierung, aber auch im Bußgeldrecht.
Standorte in der Nähe und Online-Beratung: Von unseren Standorten in Bremen, Sulingen und Osnabrück aus vertreten wir regelmäßig Mandant:innen aus dem Landkreis Osterholz – auf Wunsch vollständig digital.
Strukturierter Ansatz: Wir erfassen alle relevanten Schadenspositionen und behalten Fristen, Gerichtszuständigkeiten und Kommunikationswege mit Versicherungen zuverlässig im Blick.
Transparente Kommunikation: Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht und welche Schritte als Nächstes anstehen.
Unser Ziel ist, dass Sie sich nach dem Unfall wieder auf Ihren Alltag in Osterholz-Scharmbeck konzentrieren können – wir kümmern uns um die rechtliche Seite.
Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.

Idealerweise sofort nach dem Unfall. Viele Fehler passieren bereits in den ersten Tagen – etwa durch unbedachte Aussagen gegenüber der gegnerischen Versicherung oder ungeeignete Gutachten. Eine frühzeitige Beratung sichert Ihre Ansprüche und verhindert Kürzungen.
Bei klarer Haftung muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten vollständig übernehmen. Für Geschädigte entstehen somit in der Regel keine eigenen Kosten.
Als Geschädigte:r dürfen Sie grundsätzlich einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Das ist oft sinnvoll, um ein neutrales Gutachten über Schäden, Wertminderung oder Totalschaden zu erhalten.
Wenn Sie nach dem Unfall vorübergehend kein Auto nutzen können, können Sie entweder einen Mietwagen nehmen oder Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wir prüfen, welche Option in Ihrem Fall finanziell günstiger und juristisch sinnvoller ist.
Das hängt vom Umang des Schadens und der Kooperationsbereitschaft der gegnerischen Versicherung ab. Einfache Sachschäden sind oft innerhalb weniger Wochen erledigt; bei Personenschäden oder strittiger Haftung kann es länger dauern.
Wichtig sind Fotos, Unfallskizze, Kontaktdaten der Beteiligten, polizeiliche Unfallaufnahme, Belege aller Kosten, Arztberichte sowie Schreiben der Versicherungen. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen vollständig aufzubereiten.