Kim Mirow
Rechtsanwältin

Björn Steveker
Rechtsanwalt

Anwalt Verkehrsrecht Osterholz-Scharmbeck – Unterstützung nach dem Verkehrsunfall

Ein Moment der Unachtsamkeit am Bahnübergang Bremer Straße, ein Auffahrunfall auf der B 74 zwischen Ritterhude und Scharmbeckstotel oder eine Kollision auf dem Weg zur A27: In und um Osterholz-Scharmbeck kann es schnell zu Verkehrsunfällen kommen. Baustellen, lange Schrankenschließzeiten am Bahnübergang und dichter Pendlerverkehr Richtung Bremen erhöhen das Risiko zusätzlich.

Nach einem Verkehrsunfall stehen Sie häufig vor vielen Fragen: Wer haftet? Zahlt die gegnerische Haftpflicht wirklich alles? Bekomme ich Schmerzensgeld und Nutzungsausfall – und wenn ja, in welcher Höhe? Wir unterstützt Sie bei der vollständigen Regulierung Ihres Verkehrsunfalls – von der ersten Meldung an die Versicherung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, falls nötig auch vor Gericht.


Typische Unfallsituationen in Osterholz-Scharmbeck und Umgebung

Osterholz-Scharmbeck ist über die B 74 eng mit Bremen und dem Landkreis Osterholz verbunden; hinzu kommt die Anbindung an die Autobahn A27 über nahegelegene Anschlussstellen. Besonders unfallträchtig sind dabei:

  • der Bereich der B 74 bei Scharmbeckstotel, wo es wegen Baustellen und geänderter Verkehrsführungen immer wieder zu Staus kommt,

  • Bahnübergänge wie an der Bremer Straße, an denen es zuletzt vermehrt zu Behinderungen und sogar zu einem schweren Zusammenstoß zwischen Zug und Pkw gekommen ist,

  • stark befahrene innerörtliche Straßen und Zufahrten aus den Ortschaften Freißenbüttel, Garlstedt, Heilshorn, Pennigbüttel, Scharmbeckstotel und Teufelsmoor.

Gerade hier ist es wichtig, nach einem Unfall strukturiert vorzugehen: Beweise sichern, den eigenen Versicherungsschutz prüfen und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit keine Fehler passieren, die Ihre Ansprüche später schmälern.


Ihre Ansprüche nach dem Verkehrsunfall: Mehr als nur Reparaturkosten

Viele Mandant:innen denken zunächst nur an die Reparatur ihres Fahrzeugs. Tatsächlich kommen aber eine ganze Reihe weiterer Schadenspositionen in Betracht:

Sachschaden am Fahrzeug

  • Reparaturkosten oder – bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

  • Kosten für Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen

  • Wertminderung, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur weniger wert ist

Nutzungsausfall, Mietwagen und Standgeld

Wenn Sie Ihr Auto in Osterholz-Scharmbeck, den umliegenden Ortschaften oder auf dem Weg nach Bremen täglich brauchen, ist ein Ausfall besonders belastend. Sie können je nach Situation verlangen:

  • Mietwagenkosten, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug nutzen

  • Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie kein Auto mieten, aber auf die Nutzung verzichten müssen

  • Standgeld, wenn Ihr Fahrzeug länger in der Werkstatt oder auf dem Hof eines Abschleppunternehmens steht

Ausführliche Informationen finden Sie in den Beiträgen

Schmerzensgeld und weitere Personenschäden

Bei Verletzungen – etwa nach einem Auffahrunfall an einem Bahnübergang oder einer Kreuzung – kommt Schmerzensgeld in Betracht. Es soll Schmerzen, Beeinträchtigungen im Alltag, Therapien und psychische Belastungen ausgleichen. Ergänzend können u. a. entstehen:

  • Haushaltsführungsschaden (wenn Sie im Haushalt eingeschränkt sind)

  • Verdienstausfall

  • Kosten für Medikamente, Reha, Hilfsmittel

Zur Orientierung finden Sie ausführliche Informationen in unserem Artikel „Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Grundlagen, Beispiele, praktische Schritte„.


Ablauf der Unfallregulierung – wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung

Nach einem Unfall in Osterholz-Scharmbeck oder auf der B 74 sollten Sie möglichst früh Ihre Rechte klären lassen. Der typische Ablauf:

  1. Erstberatung und Sichtung der Unterlagen
    Sie schildern uns den Unfallhergang, bringen – wenn vorhanden – Fotos, Polizeibericht, Gutachten und Schriftwechsel mit der Versicherung mit.

  2. Prüfung von Haftung und Mitverschulden
    Wir bewerten, ob der Unfallgegner voll oder nur teilweise haftet (z. B. bei Auffahrunfall, Vorfahrtsverstoß, Bahnübergang) und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

  3. Geltendmachung aller Ansprüche
    Wir machen für Sie sämtliche Schadenspositionen geltend – von Reparatur und Wertminderung über Nutzungsausfall bzw. Mietwagen bis zu Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.

  4. Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
    Versicherer versuchen häufig, Positionen zu kürzen oder ganz abzulehnen. Wir kennen die üblichen Argumentationsmuster und reagieren mit der nötigen juristischen Tiefe.

  5. Durchsetzung vor Gericht, wenn erforderlich
    Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, setzen wir Ihre Rechte vor Gericht durch – unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Gerichte.


Zuständige Gerichte für Verkehrsunfallsachen in Osterholz-Scharmbeck

Für Verkehrsunfälle in Osterholz-Scharmbeck und den Ortschaften Freißenbüttel, Garlstedt, Heilshorn, Hülseberg, Ohlenstedt, Pennigbüttel, Sandhausen, Scharmbeckstotel und Teufelsmoor ist in der ersten Instanz in der Regel das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck zuständig.

Bei höheren Streitwerten oder in Berufungsverfahren ist regelmäßig das Landgericht Verden (Aller) als übergeordnetes Gericht zuständig.

Die Kanzlei Steveker & Odebrecht ist mit Verfahren vor diesen Gerichten vertraut und übernimmt für Sie die gesamte außergerichtliche und gerichtliche Korrespondenz.


Warum Steveker & Odebrecht für Mandant:innen aus Osterholz-Scharmbeck?

  • Spezialisierung im Verkehrsrecht: Die Kanzlei berät und vertritt Mandant:innen umfassend im Verkehrsrecht – insbesondere bei der kompletten Unfallregulierung, aber auch im Bußgeldrecht.

  • Standorte in der Nähe und Online-Beratung: Von unseren Standorten in Bremen, Sulingen und Osnabrück aus vertreten wir regelmäßig Mandant:innen aus dem Landkreis Osterholz – auf Wunsch vollständig digital.

  • Strukturierter Ansatz: Wir erfassen alle relevanten Schadenspositionen und behalten Fristen, Gerichtszuständigkeiten und Kommunikationswege mit Versicherungen zuverlässig im Blick.

  • Transparente Kommunikation: Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht und welche Schritte als Nächstes anstehen.

Unser Ziel ist, dass Sie sich nach dem Unfall wieder auf Ihren Alltag in Osterholz-Scharmbeck konzentrieren können – wir kümmern uns um die rechtliche Seite.


Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.


1. Wann sollte ich nach einem Verkehrsunfall in OHZ eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten?

Idealerweise sofort nach dem Unfall. Viele Fehler passieren bereits in den ersten Tagen – etwa durch unbedachte Aussagen gegenüber der gegnerischen Versicherung oder ungeeignete Gutachten. Eine frühzeitige Beratung sichert Ihre Ansprüche und verhindert Kürzungen.

2. Wer bezahlt den Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei klarer Haftung muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten vollständig übernehmen. Für Geschädigte entstehen somit in der Regel keine eigenen Kosten.

3. Soll ich einen eigenen Gutachter beauftragen oder den der Gegenseite akzeptieren?

Als Geschädigte:r dürfen Sie grundsätzlich einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Das ist oft sinnvoll, um ein neutrales Gutachten über Schäden, Wertminderung oder Totalschaden zu erhalten.

4. Mietwagen oder Nutzungsausfall – was steht mir zu?

Wenn Sie nach dem Unfall vorübergehend kein Auto nutzen können, können Sie entweder einen Mietwagen nehmen oder Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wir prüfen, welche Option in Ihrem Fall finanziell günstiger und juristisch sinnvoller ist.

5. Wie lange dauert die Regulierung eines Verkehrsunfalls in OHZ?

Das hängt vom Umang des Schadens und der Kooperationsbereitschaft der gegnerischen Versicherung ab. Einfache Sachschäden sind oft innerhalb weniger Wochen erledigt; bei Personenschäden oder strittiger Haftung kann es länger dauern.

6. Welche Unterlagen sollte ich nach einem Unfall sammeln?

Wichtig sind Fotos, Unfallskizze, Kontaktdaten der Beteiligten, polizeiliche Unfallaufnahme, Belege aller Kosten, Arztberichte sowie Schreiben der Versicherungen. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen vollständig aufzubereiten.