Ein Moment der Unachtsamkeit auf der B 61 zwischen Sulingen und Diepholz, ein Auffahrunfall auf der L 349 bei Kirchdorf oder ein Zusammenstoß im Ortskern: Nach einem Verkehrsunfall stehen Sie schnell vor vielen Fragen. Wer haftet? Zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung wirklich „alles“? Und welche Ansprüche übersehen Betroffene typischerweise?
Die Kanzlei Steveker & Odebrecht PartmbB mit Standorten u. a. in Sulingen unterstützt Sie bei der vollständigen Verkehrsunfallregulierung für Kirchdorf und die Samtgemeinde Kirchdorf – von der ersten Meldung an die Versicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gerade nach Unfällen auf Landstraßen wie der B 61 oder den Landesstraßen rund um Kirchdorf (z. B. L 349 Richtung Sulingen und Barenburg) kommt es häufig zu schwereren Schäden. Die Haftungsfrage ist dann oft umstritten:
Hat jemand die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten?
Gab es einen Vorfahrtsverstoß beim Einbiegen aus einer Nebenstraße?
Spielt die sogenannte Betriebsgefahr des Fahrzeugs eine Rolle?
Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass
der Unfallhergang sauber aufgearbeitet wird (Unfallskizzen, Fotos, Zeugen, Polizeiakte),
die Haftung geklärt wird (Verschulden, Betriebsgefahr, mögliches Mitverschulden) und
Sie nicht vorschnell eine zu niedrige Abfindung der Versicherung akzeptieren.
Mehr zu unseren Leistungen im Verkehrsrecht finden Sie auf unserer Wissensseite „Verkehrsrecht“.

Kirchdorf liegt im Landkreis Diepholz und gehört mit den Ortsteilen Kuppendorf/Heerde und Scharringhausen zur Samtgemeinde Kirchdorf.
Viele Mandant:innen aus
Kirchdorf,
Barenburg, Varrel und Wehrbleck,
den umliegenden Dörfern bis nach Sulingen und Wagenfeld
sind auf den täglichen Verkehr angewiesen – sei es für den Weg zur Arbeit, zur Schule oder für die Landwirtschaft.
Typische Konstellationen, bei denen wir regelmäßig unterstützen:
Auffahrunfälle und Abbiegeunfälle auf der B 61 zwischen Sulingen, Kirchdorf und Diepholz
Wildunfälle und landwirtschaftlicher Verkehr auf den Kreis- und Landesstraßen
Zusammenstöße innerorts, etwa an Einmündungen im Ortskern von Kirchdorf oder in Richtung Kuppendorf
Gerade auf Landstraßen ist die Beweissicherung wichtig. Wir unterstützen Sie dabei, frühzeitig
die Polizeiakte anzufordern,
bei Bedarf ein unabhängiges Sachverständigengutachten einzuholen
und Zeugenangaben zu sichern.
Viele Betroffene konzentrieren sich zunächst nur auf die Reparaturkosten. Tatsächlich gibt es im deutschen Schadensrecht aber zahlreiche weitere Ansprüche, die wir für Sie prüfen. Beispielhaft ist hier unser Fachbeitrag „Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Grundlagen, Beispiele, praktische Schritte“ zu nennen.
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert (bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden)
Wertminderung (merkantiler Minderwert), wenn das Fahrzeug trotz Reparatur am Markt weniger wert ist
Mietwagenkosten oder
Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie kein Ersatzfahrzeug anmieten – ausführliche Hinweise dazu finden Sie in unserem Beitrag „Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall: Was Sie wissen sollten“.
Bei Verletzungen – vom Schleudertrauma bis zu schwereren Verletzungen – kommen insbesondere in Betracht:
Schmerzensgeld
Verdienstausfall, wenn Sie arbeitsunfähig sind
Haushaltsführungsschaden, wenn Sie Haushaltstätigkeiten nur eingeschränkt ausüben können
Fahrtkosten zu Ärzt:innen und Therapien
Wenn sich die Regulierung verzögert und Ihr Fahrzeug länger steht, prüfen wir zusätzlich Standgeld- und weitere Nutzungsausfallansprüche – dazu mehr in unserem Beitrag
„Wenn der Unfall länger nachwirkt – Anspruch auf Standgeld und Nutzungsausfall trotz verzögerter Regulierung“.
Nach einem Unfall in Kirchdorf oder Umgebung übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und – falls nötig – mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung. Typischer Ablauf:
Erstberatung und Sichtung der Unterlagen
– Unfallbericht, Fotos, Schriftverkehr mit der Versicherung, ärztliche Unterlagen.
Schadensaufnahme und Einschaltung eines Gutachters
– Wir unterstützen Sie dabei, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, statt sich allein auf den Versicherer zu verlassen.
Geltendmachung sämtlicher Ansprüche
– Wir fassen Ihre Ansprüche strukturiert zusammen (Sachschaden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfall etc.) und setzen Fristen.
Verhandlung mit der Versicherung
– Wir prüfen Kürzungen und Abfindungsangebote kritisch und fordern fehlende Beträge nach.
Gerichtliche Durchsetzung
– Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, vertreten wir Sie vor Gericht.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren nach einem Verkehrsunfall in Kirchdorf, ist in Zivil- und vielen Verkehrssachen regelmäßig das Amtsgericht Sulingen zuständig. Für höhere Streitwerte oder Berufungen ist das Landgericht Verden als nächsthöhere Instanz zuständig.
Für Sie bedeutet das:
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich gegenüber Versicherungen als auch
gerichtlich vor den in Betracht kommenden Gerichten der Region.
Dank der Nähe unseres Standortes in Sulingen sind wir mit den örtlichen Gegebenheiten im Landkreis Diepholz besonders vertraut – auch mit den Verkehrsverhältnissen zwischen Kirchdorf, Barenburg, Varrel, Wagenfeld und Sulingen.

Fokus auf Verkehrsrecht: Die Kanzlei ist seit vielen Jahren im Verkehrsrecht tätig, insbesondere im Bereich der Unfall- und Schadensregulierung.
Regionale Nähe: Standort in Sulingen, regelmäßige Mandate aus Kirchdorf und dem gesamten Landkreis Diepholz.
Klare Kommunikation: Wir erklären Ihnen jeden Schritt verständlich und halten Sie über den Stand der Regulierung auf dem Laufenden.
Konsequente Vertretung: Wir setzen Ihre Ansprüche strukturiert durch – von der ersten Meldung bis zur Zahlung oder gerichtlichen Entscheidung.
Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder online zur Verfügung.

Sofort nach dem Unfall – insbesondere wenn Sie verletzt sind, die Haftungsfrage unklar ist oder die Versicherung kürzen möchte. Ein Anwalt stellt sicher, dass alle Ansprüche vollständig erfasst werden.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung regelmäßig Ihre Anwaltskosten. Bei Teilschuld erfolgt eine anteilige Kostenerstattung.
Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Der Gutachter der Versicherung arbeitet nicht für Sie, deshalb ist ein unabhängiges Gutachten meist sinnvoll.
Wir setzen Fristen, fordern fehlende Unterlagen an und prüfen Verzögerungsschäden wie Standgeld oder weiteren Nutzungsausfall. Bei Bedarf setzen wir Ansprüche vor Gericht durch.
Zu den wichtigsten gehören Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall.
Regelmäßig das Amtsgericht Sulingen, bei höheren Streitwerten oder Berufungen das Landgericht Verden.