Ein Moment der Unachtsamkeit an der L 202 Richtung Martfeld, ein Auffahrunfall auf der Syker Straße in Richtung B 6 oder ein missglücktes Überholmanöver auf den kurvigen Landstraßen rund um Asendorf, Martfeld oder Schwarme – ein Verkehrsunfall in und um Bruchhausen-Vilsen kommt meist überraschend und sorgt schnell für Unsicherheit. Immer häufiger sind dabei auch schwere Unfälle auf der L 202 zwischen Bruchhausen-Vilsen und Martfeld in den Nachrichten.

Nach einem Unfall stehen viele Betroffene vor denselben Fragen: Wer haftet? Zahlt die gegnerische Versicherung wirklich alles? Bekomme ich Schmerzensgeld, Mietwagen oder Nutzungsausfall? Die Rechtsanwaltskanzlei Steveker & Odebrecht PartmbB unterstützt Sie als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht für Bruchhausen-Vilsen und Umgebung bei der vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht.
Nach einem Verkehrsunfall – etwa auf der L 202, der L 330 oder auf einer der vielen Kreisstraßen im Landkreis Diepholz – sollten Sie möglichst früh rechtliche Unterstützung einholen. Die Straßen in der Region sind stark vom Berufs- und Pendlerverkehr in Richtung Bremen, Syke und Diepholz geprägt, Unfälle ereignen sich häufig auf Landstraßen mit höheren Geschwindigkeiten.
Wichtige erste Schritte:
Unfallstelle absichern und Polizei rufen
Daten der Unfallbeteiligten und möglicher Zeugen sichern
Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse gegenüber Polizei oder Versicherung
Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen – idealerweise bevor Sie mit der regulierenden Haftpflichtversicherung sprechen
Als Geschädigte:r haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten des Anwalts muss bei klarer Haftung in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen.
In und um Bruchhausen-Vilsen kommt es typischerweise zu Unfällen:
auf der L 202 zwischen Bruchhausen-Vilsen und Martfeld (Überholunfälle, Alleinunfälle in Kurven),
auf Zubringerstraßen zur Bundesstraße 6, über die die Region an Bremen und die Autobahnen angebunden ist,
auf Kreis- und Landstraßen im Bereich Asendorf, Schwarme, Martfeld oder Affinghausen, die überwiegend außerorts verlaufen und hohe Fahrgeschwindigkeiten zulassen.
Gerade auf diesen Straßen führt ein einziger Fehler – etwa ein zu spätes Bremsen, ein riskantes Überholen oder ein Moment der Ablenkung – schnell zu erheblichen Sach- und Personenschäden. Wir prüfen für Sie u. a.:
Haftungsfragen (Verschulden, Betriebsgefahr, Mitverschulden, Haftung bei Wildunfällen oder Glätte)
Besonderheiten bei Motorrad-, Fahrrad- oder Fußgängerunfällen
Haftungsverteilung bei Überhol- und Auffahrunfällen sowie bei Unfällen in Kurven
Viele Geschädigte wissen nicht, welche Schadenspositionen sie nach einem Unfall in Bruchhausen-Vilsen tatsächlich geltend machen können. Neben den reinen Reparaturkosten kommen u. a. in Betracht:
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen können
Merkantiler Minderwert des Fahrzeugs
Schmerzensgeld bei Verletzungen (z. B. HWS-Distorsion, Prellungen, Frakturen)
Haushaltsführungsschaden, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr wie gewohnt führen können
Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Beiträgen:
zu Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall:
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Grundlagen, Beispiele & praktische Schritte
zu Nutzungsausfall und Mietwagen:
Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall – was Sie wissen sollten
zu Standgeld und verzögerter Regulierung:
Wenn der Unfall länger nachwirkt – Standgeld & Nutzungsausfall
Wir sorgen dafür, dass keine ersatzfähige Position übersehen wird und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung strukturiert und konsequent durch.
Gerade bei Unfällen auf Landstraßen mit Personenschäden versuchen Versicherungen häufig, Ansprüche zu kürzen oder zu verzögern. Wir übernehmen für Sie:
Sichtung der Unterlagen
Polizeibericht, Unfallskizzen, Lichtbilder, ärztliche Unterlagen, Gutachten.
Klärung der Haftung
Prüfung der Haftungsverteilung, ggf. Einholung eigener Gutachten, Kontakt mit Zeugen.
Anmeldung Ihrer Ansprüche
Vollständige Aufstellung aller Schadenspositionen, Geltendmachung gegenüber der Haftpflichtversicherung.
Verhandlungen mit der Versicherung
Schriftwechsel, Fristsetzung, Durchsetzung berechtigter Forderungen, Abwehr unberechtigter Kürzungen.
Gerichtliche Durchsetzung
Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, vertreten wir Sie vor den zuständigen Gerichten, insbesondere dem Amtsgericht Syke und dem Landgericht Verden (Aller) für zivilrechtliche Verkehrsunfallsachen.
Sie behalten dabei jederzeit den Überblick über den Stand der Regulierung.
Bruchhausen-Vilsen und die umliegenden Gemeinden sind ländlich geprägt – viele Menschen sind auf ihr Fahrzeug angewiesen, etwa für den Weg zur Arbeit nach Bremen, Syke, Bassum oder Diepholz. Fällt das Auto nach einem Unfall aus, ist die praktische Belastung oft erheblich.
Gerade hier ist es wichtig, dass:
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten realistisch und vollständig erstattet werden,
Schmerzensgeldansprüche nicht zu niedrig angesetzt werden,
langwierige Auseinandersetzungen mit der Versicherung vermieden werden,
Sie von Anfang an wissen, welche Rechte Sie haben und welche Unterlagen benötigt werden.
Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir regelmäßig Mandanten aus dem Landkreis Diepholz, darunter auch aus Bruchhausen-Vilsen, Asendorf, Martfeld, Schwarme und den umliegenden Ortschaften.
Wenn Sie in Bruchhausen-Vilsen oder Umgebung in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder Ärger mit einer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung haben, stehen wir Ihnen kurzfristig zur Seite. Wir beraten Sie persönlich an unseren Standorten oder bequem online per Videokonferenz und Telefon.
Nutzen Sie für Ihre Anfrage gern direkt unsere Kontaktseite:
Kontakt zu Steveker & Odebrecht
Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder online zur Verfügung.
In der Regel können Sie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld sowie weitere Schadenspositionen wie Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall geltend machen. Welche Ansprüche genau bestehen, prüfen wir individuell.
Ja. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, muss die regulierende Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten übernehmen.
Das variiert je nach Haftungslage und Sachverhalt. Bei klarer Haftung dauert es häufig nur wenige Wochen, bei streitigen Fällen deutlich länger. Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation und setzen Fristen, damit es nicht unnötig verzögert wird.
Für verkehrsrechtliche Zivilsachen sind in der Regel das Amtsgericht Syke oder – je nach Streitwert – das Landgericht Verden (Aller) zuständig.
Ab einer gewissen Schadenshöhe ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten sinnvoll. Oft übernimmt die gegnerische Versicherung dessen Kosten. Wir beraten Sie, wann ein Gutachten erforderlich ist und welcher Sachverständige geeignet ist.