LG Köthen: Zur – zulässigen – Klageänderung in der Berufungsinstanz (Schadensersatz statt Rücktritt)
Die Gründe: Die Parteien haben zunächst über die Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gebrauchten VW-Transporter vom 07.11.2009 gestritten, den der Kläger bei dem Beklagten als KfZ-Händler für 3.900,00 € unter