Keine tariflichen Ausschlussfristen für Betriebsrente
Betriebsrente wird von tariflicher Ausschlussfrist nicht erfasst Wir hatten bereits vor einigen Monaten darauf hingewiesen (vgl. Höheres EWE-Ruhegeld für ehemalige ÜNH-/EWE-Mitarbeiter), dass das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, dass die EWE AG