Arbeitszeugnis muss Beendigungsdatum und nicht Ausstellungsdatum enthalten
Arbeitszeugnis muss Beendigungsdatum und nicht Ausstellungsdatum enthalten Das Datum, mit dem ein Arbeitszeugnis versehen wird, muss den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezeichnen. Nicht bezeichnen muss es dagegen den