Wird man plötzlich mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert, sitzt der Schock tief. Fragen wie „Soll ich zur Vernehmung erscheinen?“, „Was darf ich sagen?“ oder „Was kommt auf mich zu?“ schwirren im Kopf herum. Für viele Betroffene ist die Situation kaum zu überblicken. Genau hier setzt die Strafverteidigung an: Ziel ist es, das Verfahren im besten Fall zu beenden – oder zumindest eine milde Strafe zu erreichen.
Als erfahrene Strafverteidiger:innen stehen wir Ihnen zur Seite – im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und darüber hinaus. Wir erklären in diesem Beitrag, welche Aufgaben die Strafverteidigung übernimmt, wann es sinnvoll ist, anwaltliche Unterstützung zu suchen und warum frühes Handeln Ihnen echte Vorteile verschafft.
1. Was macht eine Strafverteidigung eigentlich aus?
In Deutschland hat jede:r Beschuldigte das Recht, sich durch eine:n Strafverteidiger:in vertreten zu lassen (§ 137 StPO). Dieser rechtliche Beistand begleitet den:die Mandant:in durch alle Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zum Urteil.
In bestimmten Konstellationen ist eine sogenannte notwendige Verteidigung gesetzlich vorgeschrieben (§ 140 StPO). Das ist z. B. der Fall, wenn
eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr im Raum steht,
das Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet,
eine Untersuchungshaft angeordnet wurde oder
die Gefahr eines Berufsverbots besteht.
In solchen Fällen darf sich der:die Beschuldigte nicht selbst verteidigen – ein:e Strafverteidiger:in ist zwingend erforderlich.
2. Pflichtverteidigung oder Wahlverteidigung – wo liegt der Unterschied?
Wer sich selbst eine:n Anwalt:Anwältin aussucht, spricht von einem: Wahlverteidiger:in. Dieses Recht steht allen Beschuldigten jederzeit zu – unabhängig vom Stand des Verfahrens. In Fällen der notwendigen Verteidigung kann ebenfalls eine freie Auswahl getroffen werden. Erfolgt keine Benennung, bestellt das Gericht von Amts wegen einen: Pflichtverteidiger:in.
Gut zu wissen: Pflichtverteidiger:innen sind ebenfalls zugelassene Rechtsanwält:innen. Trotzdem gilt: Wer Einfluss auf die Verteidigungsstrategie nehmen möchte, sollte möglichst früh eine:n eigene:n Verteidiger:in beauftragen.
3. Was macht ein:e Strafverteidiger:in konkret?
Die Rolle eines:einer Strafverteidiger:in geht weit über den reinen Gerichtstermin hinaus. Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für den:die Mandant:in zu erreichen – sei es durch Verfahrenseinstellung, Freispruch oder Strafmilderung.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
Akteneinsicht beantragen: Nur wer die Ermittlungsakte kennt, kann eine tragfähige Verteidigungsstrategie entwickeln.
Rechte wahren: Der:die Verteidiger:in achtet darauf, dass keine Verfahrensfehler passieren, und rügt gegebenenfalls Verstöße.
Strategieentwicklung: Je nach Beweislage wird entschieden, ob eine Aussage sinnvoll ist – oder ob Schweigen der klügere Weg ist.
Verhandlungsführung: Im Prozess wird aktiv Einfluss auf das Verfahren genommen, etwa durch Anträge, Beweisanträge oder gezielte Befragung von Zeug:innen.
Kurzum: Strafverteidigung ist kein reines „Begleiten“, sondern ein aktives Mitgestalten des Verfahrens – mit klarer Strategie und dem Ziel, Schaden abzuwenden.
4. Verhalten bei polizeilicher Vorladung: Ihre Rechte auf einen Blick
Wenn Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen, gilt: Nicht überstürzt reagieren!
Hier ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten.
Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit einem:er Strafverteidiger:in gesprochen haben.
Aussagen, die unter Zwang, Täuschung oder durch psychischen Druck zustande kamen, sind nicht verwertbar.
Sie haben jederzeit das Recht, ein:e Verteidiger:in hinzuzuziehen – auch mitten in der Vernehmung.
Sobald Sie Unterstützung wünschen, stehen wir bereit, um Ihre Rechte zu wahren und eine klare Strategie zu entwickeln.
5. Was passiert, wenn ich ohne Anwalt:Anwältin agiere?
Sich selbst zu verteidigen mag mutig wirken – ist aber oft ein Fehler mit Folgen. Ohne fundierte Kenntnisse des Strafrechts und der Verfahrensregeln ist es schwer, Fehler der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu erkennen. Gleichzeitig können Laien wichtige Verteidigungschancen übersehen.
Auch bei geständigem Verhalten kann ein:e Anwalt:Anwältin dafür sorgen, dass:
strafmildernde Umstände anerkannt werden,
fehlerhafte Beweismittel ausgeschlossen werden,
eine Einstellung des Verfahrens erreicht wird.
Kurz gesagt: Gute Strafverteidigung macht den Unterschied – auch (und gerade) dann, wenn der Sachverhalt eigentlich klar erscheint.
6. Wann ist der beste Zeitpunkt eine:n Strafverteidiger:in einzuschalten?
Am besten: so früh wie möglich. Denn je früher anwaltlicher Beistand eingebunden ist, desto mehr Handlungsspielraum besteht – etwa, um das Verfahren schon im Ermittlungsstadium zu beeinflussen oder eine Eskalation zu verhindern.
Typische Situationen, in denen Sie juristische Hilfe suchen sollten:
Sie wurden als Beschuldigte:r in einem Ermittlungsverfahren genannt
Eine Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft liegt vor
Es besteht die Sorge, dass es zu einer Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft kommen könnte
Sie möchten Ihre Rechte kennen und Fehler vermeiden
Aber auch in weniger dramatischen Fällen – z. B. bei kleineren Delikten oder widersprüchlichen Zeugenaussagen – kann ein erstes Beratungsgespräch enorm hilfreich sein.
7. Welche Kosten entstehen durch eine Strafverteidigung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Einfluss auf die Höhe haben u. a.:
Art und Umfang des Verfahrens
Instanz (Amtsgericht, Landgericht etc.)
Aufwand und Dauer der Verteidigung
Pflichtverteidiger:innen erhalten ihre Vergütung zum Teil aus der Staatskasse – allerdings müssen Beschuldigte bei einer Verurteilung diese Kosten oft selbst tragen. Das gilt auch für Pflichtverteidiger:innen. Im Fall eines Freispruchs übernimmt die Staatskasse in der Regel die gesetzlichen Gebühren.
Fazit: Professionelle Strafverteidigung zahlt sich aus
Ob zu Unrecht beschuldigt oder tatsächlich straffällig geworden – wer in ein Strafverfahren gerät, sollte die Situation niemals auf die leichte Schulter nehmen. Die Folgen einer Verurteilung können gravierend sein: Geldstrafen, Freiheitsentzug, Reputationsverlust.
Frühzeitige anwaltliche Hilfe ist deshalb nicht nur ratsam, sondern oft entscheidend. Ein:e erfahrene:r Strafverteidiger:in kann Beweise prüfen, Verfahrensfehler aufdecken und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. So wird das bestmögliche Ergebnis erreicht – sei es durch Verfahrenseinstellung, Freispruch oder Strafmilderung.
FAQ’s zum Thema Strafverteidigung
1. Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Nein. Als Beschuldigte:r sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Erst die Staatsanwaltschaft oder das Gericht kann ein Erscheinen anordnen.
2. Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Ein:e Pflichtverteidiger:in wird bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt – z. B. bei drohender Freiheitsstrafe oder einem Verfahren vor dem Landgericht.
3. Wie kann ich mich verhalten, wenn ich beschuldigt werde?
Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Aussage ohne anwaltlichen Beistand und lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen.
4. Übernimmt die Staatskasse die Anwaltskosten?
Bei einem Freispruch ja – dann werden die gesetzlichen Gebühren übernommen. Bei einer Verurteilung trägt in der Regel der:die Verurteilte die Kosten selbst.