Wenn plötzlich die Polizei vor der Tür steht, eine Vorladung eingeht oder Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren, geraten viele Betroffene aus Osterholz-Scharmbeck, Scharmbeckstotel, Pennigbüttel oder Buschhausen in eine belastende Situation. Unsicherheit, Sorge um den Arbeitsplatz oder Angst vor einer öffentlichen Gerichtsverhandlung sind häufig die Folge.
Gerade bei Verfahren im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck und – bei schwereren Delikten – des Landgerichts Verden kommt es entscheidend darauf an, frühzeitig strukturiert vorzugehen. Als spezialisierte Kanzlei im Strafrecht begleiten wir Sie vom ersten Verdacht bis zur möglichen Hauptverhandlung.
Ein Ermittlungsverfahren beginnt oft deutlich früher, als Betroffene es bemerken. Häufige Ausgangspunkte in Osterholz-Scharmbeck sind:
Konflikte in Wohngebieten und Mehrfamilienhäusern,
Vorwürfe aus dem privaten Umfeld,
Verkehrssituationen im Bereich der B74 oder rund um das Stadtzentrum,
Anzeigen nach Streitigkeiten im öffentlichen Raum.
Wichtig ist: Sie müssen nicht aktiv mitarbeiten. Ohne Akteneinsicht lässt sich die Lage kaum beurteilen.
Mehr zum Verfahrensbeginn hier:
➡️ Anfangsverdacht im Strafverfahren
Wir prüfen für Sie, ob sich bereits jetzt Möglichkeiten ergeben, belastende Maßnahmen abzuwenden oder eine Einstellung vorzubereiten, bevor der Fall überhaupt vor Gericht landet.
Viele Mandanten aus Osterholz-Scharmbeck erhalten zunächst eine Vorladung als Beschuldigter, häufig von der Polizeiinspektion Osterholz oder der Staatsanwaltschaft Verden. Obwohl viele Betroffene meinen, verpflichtet zu sein – eine polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht wahrnehmen.
Erfahrungen zeigen: Gerade in frühen Verfahrensphasen entstehen durch unbedachte Aussagen gravierende Nachteile. Ohne Akteneinsicht ist jede Einlassung ein Risiko.
Weiterführende Hinweise:
➡️ Vorladung als Beschuldigter
➡️ Schweigerecht im Strafverfahren
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei, prüfen mögliche Verteidigungsansätze und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Stellungnahme sinnvoll oder Schweigen strategisch besser ist.
Hausdurchsuchungen finden meist früh morgens statt und treffen Betroffene völlig unerwartet. Sie kommen insbesondere in Verfahren vor, in denen Beweise schnell gesichert werden sollen – etwa bei Vorwürfen im Bereich Diebstahl, Betäubungsmittel oder digitalen Delikten.
Gerade in enger bebauten Bereichen wie Teufelsmoor, Innenstadt oder Scharmbeckstotel führen Ermittlungsbehörden regelmäßig Durchsuchungen durch.
Wesentliche Grundsätze:
Nichts unterschreiben, bevor Sie Rücksprache halten.
Keine freiwillige Herausgabe von Geräten oder Unterlagen.
Ruhe bewahren und Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen.
Detaillierte Hinweise finden Sie hier:
➡️ Hausdurchsuchung – Was tun?
Wir prüfen Durchsuchungsbeschlüsse, Beschlagnahmen und mögliche Verfahrensfehler – und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Wird das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt, kann die Staatsanwaltschaft eine Anklage erheben. Eine Anklage bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung, aber sie zeigt, dass die Staatsanwaltschaft die Beweislage für ausreichend hält.
In dieser Phase kommt es vor allem auf Struktur und Detailarbeit an:
Analyse der gesamten Ermittlungsakte
Identifikation von Widersprüchen und Verfahrensfehlern
Prüfung von Zeugenaussagen
Vorbereitung auf die Hauptverhandlung
Weiterführende Infos:
➡️ Anklageerhebung – was bedeutet das?
➡️ Ablauf der Hauptverhandlung
Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Verhandlung und sorgen dafür, dass Ihre Verteidigungsrechte vollständig ausgeschöpft werden.
Wenn Sie eine Vorladung, eine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage erhalten haben – oder wenn eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat – sollten Sie keine Zeit verlieren. Wir handeln schnell, klären Ihre Situation und übernehmen alle notwendigen Schritte.
Als Kanzlei mit starker strafrechtlicher Ausrichtung vertreten wir seit vielen Jahren Beschuldigte und Angeklagte aus Osterholz-Scharmbeck und dem gesamten Umland von Bremen. Unser Strafverteidiger Christian Odebrecht begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch bis hin zu Verfahren vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck und dem Landgericht Verden.
Unsere Stärken:
• Spezialisierung im Strafrecht
• Strukturiertes Vorgehen von der Prüfung der Beschuldigtenanhörung bis zur Hauptverhandlung in allen Instanzen
• Praxisnahe Beratung für Beschuldigte und Angeklagte in klarer, verständlicher Sprache
• Regionale Erfahrung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten in Osterholz-Scharmbeck und der Metropolregion Bremen
Wenn Sie strafrechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.

Ein Ermittlungsverfahren heißt, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft einem Verdacht nachgehen. Sie müssen nicht aktiv mitwirken und sollten ohne Akteneinsicht keine Angaben machen.
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen oder auszusagen. Eine Aussage ohne anwaltliche Beratung führt häufig zu Nachteilen.
Bleiben Sie ruhig, unterschreiben Sie nichts und geben Sie keine freiwilligen Erklärungen ab. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger, um Ihre Rechte zu sichern.
Spontane Aussagen sind einer der häufigsten Gründe für belastende Beweise. Ohne genaue Kenntnis der Akte sollten Sie grundsätzlich schweigen.
Das Verfahren geht dann vor das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck oder – bei schwereren Vorwürfen – vor das Landgericht Verden. Eine professionelle Vorbereitung auf die Hauptverhandlung ist jetzt entscheidend.
Ja. Selbst nach Anklageerhebung können Verfahrensfehler aufgedeckt oder Beweise angegriffen werden. Eine strukturierte Verteidigung bleibt in jeder Phase wichtig.