Christian Odebrecht
Strafverteidiger

Anwalt Strafrecht Achim – Strafbefehl & Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, ein Strafbefehl im Briefkasten oder die Information, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird – für viele Betroffene ist das eine belastende Ausnahmesituation. Unklar ist oft, was nun auf Sie zukommt, ob eine Vorstrafe droht und wie man sich richtig verhält.
Als erfahrene Strafverteidiger unterstützen wir Mandanten aus Achim und dem Landkreis Verden frühzeitig und zielgerichtet – mit dem klaren Fokus auf Verfahrenseinstellungen und die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung.


Ermittlungsverfahren: Ziel frühzeitige Einstellung

Ein Ermittlungsverfahren beginnt häufig schneller als gedacht – etwa durch eine Anzeige, eine Polizeikontrolle oder eine Durchsuchung. Bereits ab diesem Zeitpunkt gilt: Sie sind Beschuldigter und sollten keine unüberlegten Angaben machen.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. In vielen Fällen bestehen jedoch Ansatzpunkte für eine Einstellung, etwa wegen:

  • fehlenden Tatnachweises

  • geringer Schuld

  • Ersttat

  • fehlendem besonderen öffentlichen Interesse

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Achim setzen wir früh an. Nach Beantragung der Akteneinsicht entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153 ff. StPO einzustellen.

👉 Weitere Hintergründe finden Sie hier:
Einstellung des Ermittlungsverfahrens – Möglichkeiten im Überblick
Anfangsverdacht im Strafverfahren


Strafbefehl erhalten – was bedeutet das für Sie?

Ein Strafbefehl wird oft erlassen, wenn die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung für entbehrlich hält. Typische Inhalte sind Geldstrafen, Fahrverbote oder Bewährungsauflagen. Wichtig:
Ein Strafbefehl ist kein harmloses Schreiben – er wirkt wie ein Urteil, wenn Sie keinen Einspruch einlegen.

Sie haben nur 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit möglichen Folgen für:

  • Führungszeugnis

  • Berufliche Zukunft

  • Aufenthaltsstatus (bei Nicht-EU-Bürgern)

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. In vielen Verfahren lässt sich durch eine anwaltliche Prüfung noch eine Einstellung oder Strafmilderung erreichen.

👉 Mehr dazu lesen Sie hier:
Strafbefehl erhalten – was nun?


Richtiges Verhalten als Beschuldigter

Viele Fehler passieren aus Unsicherheit. Grundsätzlich gilt:

  • Keine Aussage ohne Akteneinsicht

  • Schweigerecht nutzen

  • Keine Kontaktaufnahme mit Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne anwaltliche Beratung

Gerade bei Ermittlungsverfahren und Strafbefehlen entscheidet das frühe Verhalten über den Ausgang des Verfahrens.

👉 Ergänzend empfehlen wir:
Schweigerecht im Strafverfahren
Vorladung als Beschuldigter


Zuständige Gerichte für Achim

Für Strafsachen aus Achim ist in der Regel das Amtsgericht Achim zuständig. Berufungen und schwerwiegendere Verfahren werden vor dem Landgericht Verden verhandelt.
Unsere Kanzlei verfügt über regionale Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten im Raum Achim und Bremen.


Warum ein früher Strafverteidiger entscheidend ist

Eine frühzeitige Beauftragung erhöht die Chancen erheblich, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Wir prüfen:

  • ob ein Strafbefehl angreifbar ist

  • ob eine Einstellung realistisch durchsetzbar ist

  • welche taktischen Schritte sinnvoll sind

👉 Weitere Informationen zur strategischen Strafverteidigung:
Warum schnelles Handeln entscheidend ist


Jetzt beraten lassen – Anwalt Strafrecht Achim

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben oder sich in einem Ermittlungsverfahren befinden, zögern Sie nicht. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein.

Als Kanzlei mit starker strafrechtlicher Ausrichtung vertreten wir seit vielen Jahren Beschuldigte und Angeklagte aus Achim und dem gesamten Umland von Bremen. Unser Strafverteidiger Christian Odebrecht begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch bis hin zu Verfahren vor dem Amtsgericht Achim und dem Landgericht Verden.

Unsere Stärken:
• Spezialisierung im Strafrecht
• Strukturiertes Vorgehen von der Prüfung der Beschuldigtenanhörung bis zur Hauptverhandlung in allen Instanzen
• Praxisnahe Beratung für Beschuldigte und Angeklagte in klarer, verständlicher Sprache
• Regionale Erfahrung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten in Achim und der Metropolregion Bremen

Wenn Sie strafrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.

1. Was ist ein Strafbefehl und ist er eine Verurteilung?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung. Wird kein Einspruch eingelegt, gilt er rechtlich wie ein Urteil. Je nach Strafe kann er im Führungszeugnis auftauchen. Deshalb sollte ein Strafbefehl immer anwaltlich geprüft werden.


2. Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Strafbefehl vorzugehen?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Nach Fristablauf wird der Strafbefehl rechtskräftig. Eine nachträgliche Korrektur ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.


3. Kann ein Ermittlungsverfahren noch eingestellt werden, obwohl ein Strafbefehl beantragt wurde?

Ja. In vielen Fällen lässt sich auch nach Erlass oder Antrag eines Strafbefehls noch eine Einstellung erreichen – etwa wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen (§ 153a StPO). Voraussetzung ist eine gezielte Verteidigungsstrategie.


4. Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Angaben zu machen. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Eine Aussage sollte erst nach Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger erfolgen.


5. Wann stehen die Chancen auf eine Einstellung besonders gut?

Aussichtsreich sind Einstellungen vor allem bei:

  • Ersttätern

  • geringfügigen Delikten

  • schwacher Beweislage

  • fehlendem öffentlichen Interesse

Gerade im Raum Achim lassen sich viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden.


6. Brauche ich bei einem Strafbefehl wirklich einen Anwalt?

Ein Anwalt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber dringend zu empfehlen. Fehler beim Einspruch oder unüberlegte Einlassungen können die Situation verschlechtern. Ein erfahrener Strafverteidiger in Achim prüft Risiken und Chancen realistisch.