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  • وقتی دادستانی شما را به زندان احضار می‌کند، چه باید بکنید؟

Der Schreck sitzt tief: Plötzlich ruft jemand in Ihrer Kanzlei an, völlig aufgelöst, und berichtet, er habe eine Strafantrittsladung (oft auch „Stellungsbefehl“) erhalten. Er oder sie wurde aufgefordert, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer Frist in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) einzufinden – entweder wegen einer Freiheitsstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist eine extrem belastende Situation: Aus dem gewohnten Leben wird man herausgerissen, familiäre Strukturen geraten in Gefahr, berufliche Existenz kann bedroht sein.

Aber: Gibt es in dieser Lage überhaupt noch einen Weg, den Antritt der Freiheitsstrafe zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern? Ja – allerdings nur eingeschränkt und oft nur in Ausnahmefällen. Nachfolgend eine strukturierte Übersicht über die wichtigsten Optionen.


I. Rechtskraft = kaum noch Eingriffsmöglichkeiten

Bevor wir zu den konkreten Instrumenten kommen: Wichtig ist zu wissen, dass eine Strafantrittsladung in der Regel erst ergeht, wenn das zugrundeliegende Urteil oder Strafbefehlsurteil rechtskräftig ist. Das heißt: Die übliche Rechtsmittelfrist (z. B. Berufung oder Revision) ist abgelaufen oder wurde ausgeschöpft. In dieser Situation ist ein klassischer Rechtsmittelangriff gegen das Urteil schon nicht mehr möglich. Natürlich existieren in Ausnahmefällen noch die Wiederaufnahme oder eine Verfassungsbeschwerde, aber diese Verfahren greifen typischerweise zu spät, um den Haftantritt zu verhindern.

Sobald rechtskräftig, verbleiben i. d. R. nur noch Möglichkeiten im Strafvollstreckungsverfahren – und diese sind stark begrenzt.


II. Einwendungen gegen die Vollstreckung und Strafaufschub, § 458 StPO

Selbst wenn das Urteil rechtskräftig ist, können unter bestimmten Voraussetzungen Einwendungen gegen die Vollstreckung erhoben werden:

  • Zweifel bei der Auslegung des Urteils (z. B. Konflikte zwischen Tenor und Gründen)

  • Zweifel bei der Berechnung der Strafe (z. B. unklare Regelungen zur Anrechnung von Untersuchungshaft)

  • Vollstreckungshindernisse wie Verjährung, Identitätszweifel, Amnestie oder rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

Gemäß § 458 Abs. 1 StPO kann man das Gericht anrufen, um über solche Einwendungen zu entscheiden. Allerdings hemmt das nicht automatisch den Vollzug – es ist also keine Garantie, dass man schon durch einen solchen Antrag den Haftantritt verhindert. Das Gericht kann bei begründeten Zweifeln aber vorläufig einen Strafaufschub oder eine Unterbrechung anordnen (§ 458 Abs. 3 StPO).


III. Der klassische Weg: Strafaufschub, § 456 StPO

Der bekannteste und praktisch häufigste Rettungsanker ist der Strafaufschub. Nach § 456 StPO kann auf Antrag des Verurteilten die Vollstreckung um bis zu vier Monate verschoben werden, sofern durch den sofortigen Antritt erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile entstehen würden.

Wichtig dabei:

  • Der Antrag muss vor dem Haftantritt gestellt werden.

  • Es reicht نه aus, normale Nachteile (z. B. Arbeitsplatzverlust) zu geltend zu machen – diese gelten als gewöhnliches „Strafübel“, das der Verurteilte hinzunehmen hat.

  • Die Nachteile müssen außergewöhnlich sein und idealerweise in der Zeit des Aufschubs beseitigt werden können.

  • Die Dauer ist auf maximal vier Monate begrenzt. 

  • Die Bewilligung kann mit Bedingungen (z. B. Sicherheitsleistung) verknüpft werden. 

Beispiele, bei denen Gerichte in der Praxis einen Aufschub gewährt haben:

  • Ein selbständiger Unternehmer ohne eingearbeiteten Vertreter

  • Ein Verurteilter kurz vor dem Abschluss einer Ausbildung

  • Ein Student, für den sonst ein Semesterverlust droht

  • Ein Familienfall etwa bei schwerkranker Ehepartnerin oder fehlender Kinderbetreuung

Eine Ablehnung kann mit einer gerichtlichen Entscheidung nach § 458 Abs. 2 StPO überprüft werden – allerdings hemmt das wiederum nicht automatisch den Vollzug. 


IV. Strafausstand bei Vollzugsuntauglichkeit, § 455 StPO

Eine andere Option ist der sogenannte Strafausstand (kein Wortspiel): Wenn der Verurteilte vollzugsuntauglich ist, also aus gesundheitlichen Gründen nicht in der JVA inhaftiert werden kann (z. B. schwere Erkrankung, Pflegebedarf, Geisteskrankheit), kann der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben یا unterbrochen werden. 

Auch hier gilt: Wird der Antrag abgelehnt, steht ein Antrag nach § 458 Abs. 2 StPO offen. Aber auch dieser greift nicht automatisch hemmend ein. 


V. Aus organisatorischen Gründen & Vollzugsgründe (§ 455a, § 456a StPO)

  • § 455a StPO: Ein Aufschub oder Unterbrechung kann aus Gründen der Vollzugsorganisation erfolgen, z. B. Überbelegung, Unglücksfälle oder sonstige Gefährdungen in Justizvollzugsanstalten.

  • § 456a StPO: Bei Auslieferung, Ausweisung oder Überstellung ins Ausland kann ganz oder teilweise von der Vollstreckung abgesehen werden.

Solche Fälle sind selten und oft an komplexe Voraussetzungen gebunden.


VI. Ersatzfreiheitsstrafe: Die „Eintrittskarte“ zur Haft oft vermeidbar

Wenn die Strafantrittsladung eine Ersatzfreiheitsstrafe betrifft (weil eine Geldstrafe nicht gezahlt wurde), bestehen vergleichsweise bessere Chancen:

  1. Zahlung der ursprünglichen Geldstrafe
    Wird der verzögerte oder uneinbringliche Teil der Geldstrafe vollständig bezahlt, entfällt die Ersatzfreiheitsstrafe und damit der Haftantritt. 

  2. Tilgung durch gemeinnützige oder vergleichbare Arbeit
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann der uneinbringliche Teil durch Arbeit ersetzt werden (z. B. sechs Stunden Arbeit pro Tagessatz). 

  3. Unbillige Härte (§ 459 f StPO)
    In Ausnahmefällen kann das Gericht aus Härtegeründen die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe einstellen – etwa wenn die Haft eine unzumutbare Belastung darstellt. Derartige Fälle sind jedoch sehr eng auszulegen. 

Wenn also jemand Ihnen in Bremen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe droht, lohnt sich in der Regel zuerst der Weg über Zahlung oder Antrag auf Arbeitsleistung.


VII. Gnadenweg (Gnadenerlass)

Als letzte Option kann ein Gnadengesuch eingelegt werden. Ein solcher Antrag kann dazu führen, dass die Vollstreckung ganz oder zumindest vorübergehend ausgesetzt wird. In der Praxis ist der Erfolg aber selten, und meist reicht der bloße Antrag nicht aus, um den Antritt langfristig zu verhindern.


VIII. Fazit und Handlungsempfehlungen aus Bremer Perspektive

Für die Menschen in Bremen heißt das:

  • Wenn Sie eine Strafantrittsladung erhalten, heißt das meist, dass das Urteil schon rechtskräftig ist – und damit sind viele klassische Angriffsmöglichkeiten weg.

  • Ersatzfreiheitsstrafe: Meist kann man hier durch Zahlung oder beantragte Arbeitsleistung verhindern, dass der Haftantritt überhaupt notwendig wird.

  • Freiheitsstrafe: Sie können in Ausnahmefällen versuchen, durch Strafaufschub (§ 456 StPO) den Antritt um bis zu vier Monate hinauszuzögern – aber nur, wenn außergewöhnliche Gründe vorliegen. Ebenso kann Strafausstand (§ 455 StPO) greifen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in Haft genommen werden können.

  • Verfahrenshindernisse: Einwendungen nach § 458 StPO bieten gelegentlich Ansatzpunkte, insbesondere bei berechtigten Zweifeln an der Vollstreckung.

  • Trotzdem: Die Frist ist kurz, oft bleibt wenig Zeit zum Handeln.

Daher gilt: Wenn jemand in Bremen eine Strafantrittsladung erhält, sollte er oder sie unverzüglich einen erfahrenen وکیل مدافع کیفری einschalten – nicht erst, wenn der Termin schon knapp bevorsteht. Oft kommt es auf schnelles und strategisches Vorgehen an, um zumindest einen Aufschub oder eine bessere Lösung zu erreichen.


Ihr Recht in Bremer Händen
Als Kanzlei mit Standort in Bremen sind wir auf Strafrecht spezialisiert und verstehen die Besonderheiten bei Strafvollstreckungsfragen. Wenn Sie oder jemand, den Sie vertreten, eine Strafantrittsladung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen schnell und gezielt, welche Optionen für Sie möglich sind – und begleiten Sie bei Antragstellungen, Einwendungen oder in besonderen Ausnahmefällen auch im Gnadenverfahren.

سوالات متداول

1. Was ist eine Strafantrittsladung und was bedeutet sie?
Eine Strafantrittsladung ist die Aufforderung der Staatsanwaltschaft, eine Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt anzutreten. Sie wird versendet, wenn ein Urteil rechtskräftig ist.

2. Kann ich den Haftantritt in Bremen noch verhindern?
In Ausnahmefällen ja – etwa durch Zahlung bei Ersatzfreiheitsstrafen, Strafaufschub wegen besonderer Härte oder gesundheitlicher Gründe. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft Ihre Möglichkeiten.

3. Was tun, wenn ich keine Geldstrafe zahlen kann?
Dann besteht die Möglichkeit, durch gemeinnützige Arbeit die Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Auch hier unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

4. Wie lange kann man eine Freiheitsstrafe hinausschieben?
Ein Strafaufschub kann maximal vier Monate gewährt werden – aber nur bei schwerwiegenden und vorübergehenden Gründen, z. B. bei bevorstehendem Ausbildungsabschluss oder gesundheitlichen Problemen.

5. Muss ich sofort einen Anwalt einschalten?
Unbedingt. Denn viele rechtliche Optionen sind nur innerhalb kurzer Fristen möglich. Ein schnelles Handeln erhöht die Erfolgschancen deutlich.

Christian Odebrecht 
وکیل مدافع کیفری

Björn Steveker 
وکیل متخصص در امور حقوق کار

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