Björn Steveker
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nazanin Khoei
Rechtsanwältin
Kurz gesagt: Im Raum Sulingen und Diepholz gilt das Arbeitsgericht Nienburg als zuständig.
Kündigungen sind hier häufig betriebsbedingt (z. B. bei Standort- oder Personalabbau) oder personenbedingt (Krankheit, fehlende Eignung).
Für beide Seiten entscheidend sind: Form, Frist und eine nachvollziehbare Begründung.
Das Arbeitsgericht Nienburg/Weser verhandelt Kündigungsschutzsachen für den gesamten Landkreis Diepholz und den Landkreis Nienburg – also z.B. auch für Sulingen, Bassum, Syke, Stuhr, Kirchdorf, Diepholz und Wagenfeld.
Fristen: Klage binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung einreichen.
Zugangsnachweis: Arbeitgeber sollten den Zugang belegen (z. B. Übergabe- oder Einschreibenbeleg).
Gütetermin: Meist binnen weniger Wochen – hier liegt der Fokus auf Vergleichslösungen.
Kammertermin: Falls keine Einigung – dann Beweisaufnahme.

In einer Entscheidung vom 29. 02. 2024 (Az. 1 Ca 155/23) befasste sich das Arbeitsgericht Nienburg mit der Gleichbehandlung bei Abfindungsangeboten.
Das Gericht stellte klar: Wenn ein Arbeitgeber im Rahmen eines Personalabbaus einheitliche Abfindungsangebote unterbreitet, darf er einzelne Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund ausschließen.
👉 Arbeitgeber: sollten interne Auswahl- und Berechnungsgrundlagen dokumentieren und nachvollziehbar machen.
👉 Arbeitnehmer: sollten prüfen lassen, ob ihnen vergleichbare Angebote gemacht wurden.
Ein weiterer Fall aus Nienburg zeigte: Wird der Betriebsrat oder Personalrat nur unvollständig oder verspätet angehört, kann die Kündigung unwirksam sein.
Arbeitgeber: sollten das Anhörungsverfahren vollständig dokumentieren – Datum, Inhalte, Stellungnahme.
Arbeitnehmer: können fehlende oder fehlerhafte Beteiligung im Prozess anführen.
In der Region Diepholz – mit vielen mittelständischen Betrieben – spielen krankheitsbedingte Kündigungen eine große Rolle.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist hier oft Dreh- und Angelpunkt:
Ohne ordnungsgemäßes BEM fällt die Interessenabwägung meist zu Ungunsten des Arbeitgebers aus.
Arbeitgeber müssen BEM-Einladung und Ablauf dokumentieren.
Arbeitnehmer sollten prüfen, ob das Verfahren fair und vollständig war.
Kleinbetriebe: In vielen Betrieben der Region (< 10 Vollzeitbeschäftigte) gilt das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt. Trotzdem können Kündigungen treuwidrig oder diskriminierend sein.
Landwirtschaft & Pflege: Häufig befristete oder saisonale Verträge – wichtig: Enddatum und Form prüfen.
Transport & Handwerk: Arbeitszeitverstöße oder Fehlzeiten sind häufige Kündigungsgründe; hier entscheidet die Dokumentation.
Für Arbeitnehmer
Frist (21 Tage) notieren, Termin vereinbaren.
Unterlagen sammeln – Vertrag, Abmahnungen, BEM-Einladung, Anhörungs- oder Auswahlunterlagen.
Ziele klären – Abfindung, Weiterbeschäftigung, Zeugnis.
Kommunikation steuern – keine spontanen Aufhebungsverträge.
Für Arbeitgeber
Beteiligung korrekt – Betriebsrat / Personalrat vollständig informieren.
BEM nachweisbar durchführen.
Abfindungsangebote gleichbehandeln – Grundlagen dokumentieren.
Kleinbetriebsklausel prüfen – aber Treu und Glauben beachten.
Vergleichsoptionen vorbereiten – Abfindung, Zeugnis, Beendigungsdatum.
Fazit:
Im Landkreis Diepholz und in Sulingen entscheidet gute Vorbereitung:
Arbeitgeber sichern sich ab durch saubere Dokumentation von Beteiligung, BEM und Gleichbehandlung.
Arbeitnehmer profitieren, wenn sie Fristen einhalten und Ungleichbehandlung nachweisen können.
Die Entscheidung des ArbG Nienburg (1 Ca 155/23) zeigt: Transparenz und Gleichbehandlung sind Schlüsselthemen – auch in mittelständischen Strukturen.
Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online zur Verfügung.