Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nazanin Khoei
Rechtsanwältin

Kündigung in Sulingen und im Landkreis Diepholz: Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten

Kurz gesagt: Im Raum Sulingen und Diepholz gilt das Arbeitsgericht Nienburg als zuständig.
Kündigungen sind hier häufig betriebsbedingt (z. B. bei Standort- oder Personalabbau) oder personenbedingt (Krankheit, fehlende Eignung).
Für beide Seiten entscheidend sind: Form, Frist und eine nachvollziehbare Begründung.


1) Zuständigkeit & Ablauf im Gerichtsbezirk Nienburg

Das Arbeitsgericht Nienburg/Weser verhandelt Kündigungsschutzsachen für den gesamten Landkreis Diepholz und den Landkreis Nienburg – also z.B. auch für Sulingen, Bassum, Syke, Stuhr, Kirchdorf, Diepholz und Wagenfeld.

  • Fristen: Klage binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung einreichen.

  • Zugangsnachweis: Arbeitgeber sollten den Zugang belegen (z. B. Übergabe- oder Einschreibenbeleg).

  • Gütetermin: Meist binnen weniger Wochen – hier liegt der Fokus auf Vergleichslösungen.

  • Kammertermin: Falls keine Einigung – dann Beweisaufnahme.


2) Abfindung & Gleichbehandlung: Was das ArbG Nienburg entschieden hat

In einer Entscheidung vom 29. 02. 2024 (Az. 1 Ca 155/23) befasste sich das Arbeitsgericht Nienburg mit der Gleichbehandlung bei Abfindungsangeboten.
Das Gericht stellte klar: Wenn ein Arbeitgeber im Rahmen eines Personalabbaus einheitliche Abfindungsangebote unterbreitet, darf er einzelne Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund ausschließen.
👉 Arbeitgeber: sollten interne Auswahl- und Berechnungsgrundlagen dokumentieren und nachvollziehbar machen.
👉 Arbeitnehmer: sollten prüfen lassen, ob ihnen vergleichbare Angebote gemacht wurden.


3) Form und Beteiligung – Fehler kosten Wirksamkeit

Ein weiterer Fall aus Nienburg zeigte: Wird der Betriebsrat oder Personalrat nur unvollständig oder verspätet angehört, kann die Kündigung unwirksam sein.

  • Arbeitgeber: sollten das Anhörungsverfahren vollständig dokumentieren – Datum, Inhalte, Stellungnahme.

  • Arbeitnehmer: können fehlende oder fehlerhafte Beteiligung im Prozess anführen.


4) Krankheitsbedingte Kündigungen und BEM

In der Region Diepholz – mit vielen mittelständischen Betrieben – spielen krankheitsbedingte Kündigungen eine große Rolle.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist hier oft Dreh- und Angelpunkt:

  • Ohne ordnungsgemäßes BEM fällt die Interessenabwägung meist zu Ungunsten des Arbeitgebers aus.

  • Arbeitgeber müssen BEM-Einladung und Ablauf dokumentieren.

  • Arbeitnehmer sollten prüfen, ob das Verfahren fair und vollständig war.


5) Regionale Besonderheiten

  • Kleinbetriebe: In vielen Betrieben der Region (< 10 Vollzeitbeschäftigte) gilt das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt. Trotzdem können Kündigungen treuwidrig oder diskriminierend sein.

  • Landwirtschaft & Pflege: Häufig befristete oder saisonale Verträge – wichtig: Enddatum und Form prüfen.

  • Transport & Handwerk: Arbeitszeitverstöße oder Fehlzeiten sind häufige Kündigungsgründe; hier entscheidet die Dokumentation.


6) Checklisten – kompakt

Für Arbeitnehmer

  1. Frist (21 Tage) notieren, Termin vereinbaren.

  2. Unterlagen sammeln – Vertrag, Abmahnungen, BEM-Einladung, Anhörungs- oder Auswahlunterlagen.

  3. Ziele klären – Abfindung, Weiterbeschäftigung, Zeugnis.

  4. Kommunikation steuern – keine spontanen Aufhebungsverträge.

Für Arbeitgeber

  1. Beteiligung korrekt – Betriebsrat / Personalrat vollständig informieren.

  2. BEM nachweisbar durchführen.

  3. Abfindungsangebote gleichbehandeln – Grundlagen dokumentieren.

  4. Kleinbetriebsklausel prüfen – aber Treu und Glauben beachten.

  5. Vergleichsoptionen vorbereiten – Abfindung, Zeugnis, Beendigungsdatum.


Fazit:
Im Landkreis Diepholz und in Sulingen entscheidet gute Vorbereitung:

  • Arbeitgeber sichern sich ab durch saubere Dokumentation von Beteiligung, BEM und Gleichbehandlung.

  • Arbeitnehmer profitieren, wenn sie Fristen einhalten und Ungleichbehandlung nachweisen können.
    Die Entscheidung des ArbG Nienburg (1 Ca 155/23) zeigt: Transparenz und Gleichbehandlung sind Schlüsselthemen – auch in mittelständischen Strukturen.


Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online zur Verfügung.