• Home
  • Strafrecht
  • Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft: Was bedeutet das für Beschuldigte?

Bevor es zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft kommt, muss ein Ermittlungsverfahren konkrete Hinweise auf eine strafbare Handlung ergeben haben. Doch wie läuft so ein Verfahren ab – und was sollten Betroffene in Bremen oder Umgebung beachten?

1. Ermittlungsverfahren: Der erste Schritt

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn Strafverfolgungsbehörden – etwa die Polizei oder Staatsanwaltschaft – Informationen über eine mögliche Straftat erhalten, z. B. durch eine Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ist dann gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und alle relevanten Umstände zu ermitteln (§ 152 Abs. 2, § 160 StPO).

Sobald sich die Ermittlungen gegen eine bestimmte Person richten, wird diese als Beschuldigte:r geführt. Zu diesem Zeitpunkt erhält die betroffene Person das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern – entweder persönlich oder mit Unterstützung einer:eines Strafverteidigerin:Strafverteidigers.

Die Ermittlungen selbst können sehr umfassend sein: Zeug:innen werden vernommen, Beweismittel gesammelt, Tatorte untersucht. Dabei ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, auch entlastende Hinweise zu berücksichtigen (§ 160 Abs. 2 StPO).

In schwerwiegenden Fällen können Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder sogar Untersuchungshaft angeordnet werden. Gerade in einem Ballungsraum wie Bremen mit seinem dynamischen Stadtleben und vielfältigen sozialen Strukturen kann es dabei schnell zu Missverständnissen kommen – umso wichtiger ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung.

 

2. Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Und dann?

Wenn alle Beweise gesichert sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie es weitergeht:

  • Einstellung des Verfahrens – z. B. mangels Tatverdachts

  • Erlass eines Strafbefehls – bei leichteren Delikten und Geständnis des:der Beschuldigten

  • Beschleunigtes Verfahren – bei einfachen Sachverhalten

  • Erhebung der Anklage – wenn ein sogenannter „hinreichender Tatverdacht“ besteht (§ 170 Abs. 1 StPO)

Im Fall der Anklage wird eine Anklageschrift beim zuständigen Gericht eingereicht, also etwa beim Amtsgericht Bremen oder – bei schwerwiegenderen Vorwürfen – beim Landgericht Bremen.

 

3. Zwischenverfahren: Was passiert nach der Anklage?

Mit der Einreichung der Anklageschrift beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. Jetzt entscheidet das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Die betroffene Person heißt nun Angeschuldigte:r.

In dieser Phase erhalten Angeschuldigte die Anklageschrift und können darauf reagieren – entweder durch eine Stellungnahme oder die Vorlage entlastender Beweise (§ 201 StPO). Spätestens jetzt ist es höchste Zeit, eine:n Strafverteidiger:in einzuschalten. In Bremen stehen wir Ihnen dafür jederzeit zur Seite – persönlich oder digital.

Wichtig: Noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens kann versucht werden, das Verfahren abzuwenden – etwa durch die Rücknahme der Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder eine Verständigung (§§ 153 ff. StPO). Möglich sind etwa:

  • Einstellungen wegen Geringfügigkeit

  • Einstellungen gegen Auflagen (z. B. Geldzahlung)

  • Teileinstellungen bei mehreren Vorwürfen

 

4. Rücknahme der Anklage: Geht das?

Ja, solange das Gericht das Hauptverfahren noch nicht eröffnet hat, kann die Staatsanwaltschaft die Anklage zurückziehen – etwa wenn neue entlastende Beweise vorliegen oder ein rechtlicher Fehler festgestellt wird. In dieser sensiblen Phase ist schnelles Handeln gefragt. Ihre Verteidigung sollte gezielt Einwendungen formulieren, Fristen nutzen und Alternativen wie Verfahrenseinstellungen ausloten.

 

5. Eröffnung des Hauptverfahrens verhindern: Wann ist das möglich?

Das Gericht prüft die Anklageschrift sorgfältig. Kommt es zu dem Ergebnis, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht – etwa weil der Tatbestand nicht erfüllt ist oder rechtfertigende Umstände vorliegen – kann es die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen (§ 204 StPO).

In der Praxis erfordert dies fundierte juristische Argumentation, taktisches Geschick und die genaue Kenntnis des jeweiligen Gerichts. Gerade in Bremen mit seiner differenzierten Strafverfolgungspraxis zahlt sich hier eine spezialisierte Verteidigung besonders aus.

 

Unser Fazit für Sie in Bremen:

Wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wird, geraten viele Betroffene zunächst in Panik – verständlich, aber nicht hilfreich. Jetzt ist strategisches Handeln gefragt. Unsere erfahrenen Strafverteidiger:innen stehen Ihnen in Bremen und Umgebung mit juristischer Expertise und dem nötigen Fingerspitzengefühl zur Seite. Gemeinsam prüfen wir alle Optionen – von der Stellungnahme im Zwischenverfahren bis zur Verhinderung des Hauptverfahrens.

 

FAQ’s zum Thema Anklageerhebung

1. Wann wird eine Anklage erhoben?
Eine Anklage wird erhoben, wenn nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht besteht. Die Staatsanwaltschaft reicht dann die Anklageschrift beim Gericht ein.

2. Was passiert nach der Anklageerhebung?
Nach der Anklage beginnt das Zwischenverfahren, in dem das Gericht prüft, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Betroffene können nun Stellung nehmen.

3. Kann man die Eröffnung des Hauptverfahrens verhindern?
Ja, unter bestimmten Umständen kann durch Einwendungen oder neue Beweise die Eröffnung verhindert werden – vor allem durch eine frühzeitige, gute Verteidigung.

4. Wie schnell sollte ich nach Erhalt der Anklageschrift handeln?
Sofort. Es gelten enge Fristen zur Reaktion. Ein:e Strafverteidiger:in kann u. a. Fristverlängerung beantragen und gezielt Stellung zur Anklage nehmen.

5. Gibt es in Bremen spezialisierte Anwält:innen für Strafrecht?
Ja. Unsere Kanzlei ist in Bremen mit erfahrenen Strafverteidiger:innen vertreten, die sich gezielt um Ihren Fall kümmern – diskret und kompetent.

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Share this post