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  • Akteneinsicht im Strafverfahren: Warum sie für die Strafverteidigung so entscheidend ist

Wer in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt ist, fühlt sich oft wie in einem undurchsichtigen Spiel: Man weiß nicht genau, was einem vorgeworfen wird, welche Beweise existieren – oder wer bereits ausgesagt hat. In dieser Lage ist die Akteneinsicht das zentrale Werkzeug der Strafverteidigung. Ohne sie lässt sich kaum eine effektive Strategie entwickeln. Gerade für Beschuldigte in Bremen und Umgebung ist es entscheidend zu wissen, wie dieses Recht funktioniert – und wann es eingefordert werden sollte.


1. Akteneinsicht als Grundlage der Verteidigung: Keine Strategie ohne Information

Ohne Akteneinsicht verteidigt man quasi „im Blindflug“. Der Vergleich ist einfach: Wer beim Poker mit verdeckten Karten spielt, kann nur raten – aber nicht taktisch agieren. Genau so geht es Strafverteidiger:innen ohne Aktenkenntnis. Erst durch die Einsicht in die Ermittlungsakte wird deutlich, welche Beweismittel existieren, wie Zeug:innen aussagen und ob die Vorwürfe überhaupt belastbar sind.

In der täglichen Praxis, etwa bei Verfahren wegen Körperverletzung oder Betäubungsmitteldelikten in Bremen, zeigt sich immer wieder: Was Mandant:innen schildern, unterscheidet sich oft stark von dem, was Polizei und Staatsanwaltschaft dokumentieren. Daher ist es für Verteidiger:innen essenziell, sich selbst ein Bild zu machen – unabhängig von der subjektiven Wahrnehmung.
Ohne vollständige Akteneinsicht ist eine rechtlich fundierte Stellungnahme kaum möglich. Deshalb sollte niemand ohne vorherige Aktenkenntnis eine Aussage bei der Polizei machen.

 

2. Wer entscheidet über die Akteneinsicht – und wann?

Während des Ermittlungsverfahrens liegt die sogenannte „Aktenhoheit“ bei der Staatsanwaltschaft – auch in Bremen. Sie entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang Einsicht gewährt wird. Erst nach Anklageerhebung geht diese Befugnis an das zuständige Gericht über.

Was auf den ersten Blick formal klingt, hat in der Praxis große Auswirkungen. Denn: Wird die Akteneinsicht verzögert oder verweigert, kann dies das Gleichgewicht im Strafverfahren empfindlich stören. Die Strafverfolgungsbehörden verfügen dann über mehr Informationen als die Verteidigung – was dem Grundsatz der „Waffengleichheit“ widerspricht.

Gerade in sensiblen Fällen – etwa bei einer Durchsuchung in einem Bremer Unternehmen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung – ist es wichtig, frühzeitig Zugang zu entscheidenden Aktenbestandteilen zu erhalten, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüfen zu können.

 

3. Wer darf Einsicht nehmen – und wie läuft das in der Praxis ab?

Nicht jede:r darf Einsicht in die Strafakte nehmen. In der Regel steht dieses Recht nur Verteidiger:innen zu, die eine formelle Vollmacht vorgelegt haben. Beschuldigte ohne anwaltliche Vertretung können zwar ebenfalls unter bestimmten Bedingungen Akteneinsicht beantragen, doch erfolgt diese meist eingeschränkt und unter Aufsicht – oft direkt bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei.

Typischer Ablauf in Bremen: Die Ermittlungsakte wird an die Kanzlei geschickt, dort kopiert oder digitalisiert und dem:der Mandant:in auf gesichertem Weg (z.B. als verschlüsseltes PDF) zur Verfügung gestellt. Enthält die Akte besonders sensible Inhalte – etwa in Fällen von Kinderpornografie oder geplanten Festnahmen – kann eine Herausgabe jedoch eingeschränkt werden.

Auch Nebenkläger:innen, zum Beispiel Opfer häuslicher Gewalt in Bremen, haben über ihre Rechtsanwält:innen ein Akteneinsichtsrecht (§ 406e StPO). Dieses ermöglicht es ihnen, den Fortgang des Verfahrens besser nachzuvollziehen und gegebenenfalls eigene Rechte wahrzunehmen.

 

4. Der Kampf um Akteneinsicht – und was Betroffene tun können

Das Recht auf Akteneinsicht ist nicht grenzenlos. Besonders im frühen Stadium der Ermittlungen kann es eingeschränkt werden, wenn die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Untersuchungszweck gefährdet sei. Doch hier lohnt sich der Einsatz: Gerade bei schwerwiegenden Maßnahmen wie Untersuchungshaft, Vermögensarrest oder Durchsuchungen hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt.

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben betont: Auch im Ermittlungsverfahren müssen Betroffene über die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen informiert werden. Andernfalls wäre ihr Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt.

In der Praxis – auch bei Bremer Ermittlungsbehörden – zeigt sich jedoch: Persönliche Gespräche zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft führen häufig schneller zum Ziel als förmliche Beschwerden. Sollte jedoch eine unbegründete Blockadehaltung bestehen, lässt sich die Akteneinsicht gerichtlich durchsetzen – mit Erfahrung, Fachkenntnis und Durchsetzungsvermögen.

 

Fazit: Die Akteneinsicht ist das Fundament jeder effektiven Strafverteidigung – auch in Bremen.

Ohne Kenntnis der Akte bleibt jeder Verteidigungsversuch Stückwerk. Wer sich einem Strafverfahren gegenübersieht, sollte deshalb frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen und keine Aussage ohne Akteneinsicht tätigen.

Als erfahrene Kanzlei im Strafrecht beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um das Thema Akteneinsicht – und darüber hinaus. Ob in Bremen, Osnabrück, Sulingen oder Online: Wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin.

 

FAQ’s zum Thema Akteneinsicht 

1. Wann bekomme ich im Strafverfahren Akteneinsicht?
Die Akteneinsicht wird in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt. Vorher kann sie nur eingeschränkt erfolgen – insbesondere, wenn der Untersuchungszweck gefährdet wäre.

2. Kann ich als Beschuldigte:r ohne Anwalt Einsicht in die Akte nehmen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Einsicht erfolgt dann meist unter Aufsicht und ist nicht so umfassend wie die eines Verteidigers.

3. Wie beantrage ich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft in Bremen?
Der Antrag sollte über eine:n Strafverteidiger:in gestellt werden. Nach Vorlage der Vollmacht entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft über Umfang und Form der Einsicht.

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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