Christian Odebrecht
Strafverteidiger

Anwalt Strafrecht Verden – Verteidigung im Ermittlungsverfahren, bei Strafbefehl und Anklage

Wenn Sie aus Verden oder dem Umland Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht Verden erhalten haben, befinden Sie sich oft plötzlich in einer belastenden Situation: Eine Vorladung als Beschuldigter, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder sogar eine Anklage lösen verständlicherweise große Unsicherheit aus. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie reagieren sollen – und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen.

Als strafrechtlich fokussierte Kanzlei begleiten wir Beschuldigte und Angeklagte in allen Phasen des Strafverfahrens. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend sein, um belastende Maßnahmen abzuwehren oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.


Ermittlungsverfahren in Verden – was bedeutet das für Betroffene?

Ein Ermittlungsverfahren beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht prüfen. Das ist häufig der Fall bei Anzeigen, Verkehrssituationen, Streitigkeiten, Internetdelikten oder Kontrollen im Bereich des Bahnhofs und der Verdener Innenstadt.

Wichtig für Betroffene:

Sie müssen sich nicht äußern.
Ihr Schweigerecht ist ein zentraler Schutz. Erst nach anwaltlicher Akteneinsicht lässt sich einschätzen, welche Beweise vorliegen und welche Strategie sinnvoll ist.
➡️ Mehr dazu: Schweigerecht im Strafverfahren
➡️ Akteneinsicht im Strafverfahren

Warum schnelles Handeln wichtig ist:
Erfahrene Strafverteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinwirken, z. B. mangels Tatverdacht oder gegen Auflagen.
➡️ Einstellungsmöglichkeiten


Beschuldigtenanhörung & Vorladung – wie verhalten Sie sich richtig?

Viele Mandanten aus Verden, Achim, Langwedel oder Kirchlinteln melden sich, nachdem sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Entscheidend ist:

Sie müssen der polizeilichen Vorladung nicht folgen.
Die Polizei hat keine Befugnis, Sie zum Erscheinen zu zwingen. Eine unbedachte Aussage kann das Verfahren jedoch erheblich verschlechtern.

Erst nach anwaltlicher Akteneinsicht kann geklärt werden,

  • welche Vorwürfe konkret im Raum stehen,

  • ob belastbare Beweise existieren,

  • ob eine Einstellung möglich ist.

➡️ Mehr dazu: Vorladung als Beschuldigter


Strafbefehl in Verden – schnelle Reaktion erforderlich

Wird das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt, erfolgt häufig ein Strafbefehl – insbesondere bei vermeintlich „einfacheren“ Delikten wie

  • Verkehrssachen,

  • Körperverletzung,

  • Diebstahl,

  • Beleidigung,

  • Fahrverboten oder

  • BtM-Verstößen.

Der Strafbefehl enthält in der Regel eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot – ohne Hauptverhandlung. Viele Betroffene bezahlen sofort, ohne zu wissen, dass sie damit ein rechtskräftiges Strafregisterurteil akzeptieren.

Wichtig:
Sie haben zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Oft bestehen gute Möglichkeiten, den Strafbefehl ganz oder teilweise abzuwehren.

➡️ Mehr dazu: Strafbefehl erhalten – was nun?


Anklage & Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht Verden

Wenn die Staatsanwaltschaft in Verden eine Anklage erhebt, wird der Fall vor dem

  • Amtsgericht Verden (Strafrichter oder Schöffengericht) oder dem

  • Landgericht Verden (große Strafkammer) verhandelt.

Eine Anklage bedeutet nicht automatisch, dass es zu einer Verurteilung kommt. Die Qualität der Verteidigung ist nun besonders bedeutend.

Wichtige Aufgaben der Verteidigung:

  • Prüfung der Anklageschrift

  • Vorbereitung der Hauptverhandlung

  • Beweisanträge und Beweisanregungen

  • Aufzeigen von Widersprüchen

  • Entlastende Ansätze frühzeitig herausarbeiten

Weitere Infos:
➡️ Anklageerhebung – was bedeutet das?
➡️ Ablauf einer Hauptverhandlung


Warum anwaltliche Unterstützung für Betroffene in Verden so wichtig ist

Ob Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, Empfänger eines Strafbefehls oder Angeklagter vor Gericht sind:
Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, unnötige Belastungen vermieden werden und alle Chancen genutzt werden – auch im Zusammenspiel mit der Polizeiinspektion Verden-Osterholz und der Staatsanwaltschaft Verden.


Kontakt

Wenn Sie ein Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Wir unterstützen Sie schnell, diskret und professionell.


Als Kanzlei mit starker strafrechtlicher Ausrichtung vertreten wir seit vielen Jahren Beschuldigte und Angeklagte aus Verden und dem gesamten Umland von Bremen. Unser Strafverteidiger Christian Odebrecht begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch bis hin zu Verfahren vor dem Amtsgericht Verden und dem Landgericht Verden.

Unsere Stärken:
• Spezialisierung im Strafrecht
• Strukturiertes Vorgehen von der Prüfung der Beschuldigtenanhörung bis zur Hauptverhandlung in allen Instanzen
• Praxisnahe Beratung für Beschuldigte und Angeklagte in klarer, verständlicher Sprache
• Regionale Erfahrung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten in Verden und der Metropolregion Bremen

Wenn Sie strafrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online zur Verfügung.

1. Muss ich nach einer polizeilichen Vorladung in Verden erscheinen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen oder Angaben zur Sache zu machen. Vor einer Entscheidung sollte stets Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger genommen werden.

2. Wie schnell sollte ich nach Erhalt eines Strafbefehls reagieren?

Sie haben nur 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – ähnlich einem Urteil. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist daher entscheidend.

3. Welche Vorteile bringt eine frühzeitige Verteidigung im Ermittlungsverfahren?

Im Ermittlungsverfahren bestehen die besten Chancen, eine Einstellung zu erreichen oder den Vorwurf abzumildern. Durch Akteneinsicht lassen sich Fehler und Unstimmigkeiten früh erkennen.

4. Was passiert, nachdem die Staatsanwaltschaft Verden Anklage erhebt?

Das Gericht prüft zunächst die Anklageschrift. Wird sie zugelassen, kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht Verden. Die Verteidigung bereitet die Beweisaufnahme vor und entwickelt eine individuelle Strategie.

5. Soll ich der Polizei in Verden freiwillig Unterlagen oder Daten geben?

Nein, nicht ohne anwaltliche Rücksprache. Sie sind nicht verpflichtet, Unterlagen auszuhändigen oder Ihr Handy freizuschalten. Erst nach anwaltlicher Prüfung lässt sich entscheiden, ob und welche Mitwirkung sinnvoll ist.

6. Was kostet ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren?

Die Kosten hängen vom Verfahren, dem Umfang der Akteneinsicht und dem zu erwartenden Aufwand ab. Sie erhalten vorab eine transparente Einschätzung.