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  • Verteidigung gegen EncroChat-Daten – was Beschuldigte jetzt wissen müssen

Die Ermittlungen rund um die gehackten EncroChat-Nachrichten haben bundesweit für Aufsehen gesorgt – auch in Bremen und Umgebung geraten immer mehr Beschuldigte ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Die Auswertung der verschlüsselten Kommunikation, ursprünglich von französischen Behörden initiiert, führte in Deutschland bereits zu über 2.000 Verfahren und zahlreichen Festnahmen. Doch sind die so gewonnenen Daten überhaupt verwertbar? Und wie kann eine effektive Verteidigung in solchen Fällen aussehen?

Als erfahrene Strafverteidiger:innen sehen wir tagtäglich, wie sehr sich die EncroChat-Verfahren von klassischen Ermittlungen unterscheiden. Die Datenauswertung suggeriert oft eine scheinbar „erdrückende Beweislage“. Doch bei genauer Betrachtung bieten sich diverse rechtliche und technische Angriffspunkte. Im Folgenden geben wir einen Überblick über zentrale Verteidigungsstrategien und zeigen, warum es sich lohnt, genau hinzuschauen – gerade aus Sicht von Beschuldigten in Bremen, die plötzlich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert sind.

 

1. Rechtliche Verwertbarkeit – wie (un)zulässig sind EncroChat-Daten?

Zentrales Thema in nahezu jedem EncroChat-Verfahren ist die Frage: Dürfen diese Daten überhaupt im deutschen Strafprozess verwendet werden?

Zwar hat der Europäische Gerichtshof im April 2024 eine grundsätzliche Verwertbarkeit bejaht – allerdings mit deutlichen Einschränkungen. Besonders wichtig: Die bisherige Argumentation des Bundesgerichtshofs (BGH), der praktisch keine Prüfungspflicht des deutschen Strafprozessrechts sah, wurde klar zurückgewiesen. Das bedeutet: Nationale Gerichte müssen die Rechtmäßigkeit der ausländischen Maßnahmen im Lichte der deutschen Grundrechte intensiv prüfen.

Ein Knackpunkt dabei: Die französischen Behörden haben nicht nur Chats mitgelesen, sondern durch sogenannte „Geräte-Hacks“ umfassende Daten, inklusive Bewegungsprofile, extrahiert. Nach deutschem Recht wäre eine solche Maßnahme in diesem Umfang nicht zulässig – insbesondere nicht ohne konkreten Tatverdacht. Für viele Verfahren in Bremen eröffnet das neue Angriffspunkte auf prozessualer Ebene.


2. Fehlerhafte Zusammenarbeit zwischen den Staaten – ein klarer Verteidigungsansatz

Eine weitere Schwachstelle liegt in der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. Es sprechen viele Anzeichen dafür, dass deutsche Behörden bereits vor dem Start der französischen Operation involviert waren – möglicherweise sogar durch aktive Zustimmung. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, könnte dies auf ein sogenanntes „Befugnis-Shopping“ hindeuten, bei dem rechtliche Hürden durch internationale Kooperation bewusst umgangen wurden. Ein solches Vorgehen ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch – und kann zur Unverwertbarkeit der Beweise führen.

Hinzu kommt: Die gesetzlich vorgeschriebene vorherige Unterrichtung der deutschen Behörden wurde durch die französische Seite offenbar versäumt. Wäre eine rechtzeitige Information erfolgt, hätte die Bundesrepublik auf eine Ausnahme deutscher Nutzer:innen aus der Überwachung drängen müssen. Das Unterlassen dieser Mitteilung stellt aus unserer Sicht eine massive Verletzung verfahrensrechtlicher Garantien dar.


3. Technische Unsicherheiten und fehlender Zugang zu Rohdaten

In vielen Verfahren in Bremen fehlt der Verteidigung bis heute der Zugang zu den ursprünglichen EncroChat-Rohdaten oder den technischen Dokumentationen. Die Folge: Wir können weder überprüfen, wie die Daten genau gewonnen wurden, noch ob sie zuverlässig oder vollständig sind. Das widerspricht dem Grundsatz des fairen Verfahrens – und ist mit den vom EuGH betonten Verteidigungsrechten kaum vereinbar.

Noch problematischer wird es, wenn Daten lediglich in Form undokumentierter Tabellen vorliegen, deren Herkunft unklar ist. In solchen Fällen lässt sich die Integrität der Beweise schlicht nicht sicherstellen. Für uns als Verteidiger:innen ist dies ein zentraler Angriffspunkt – denn eine Schuldfeststellung darf sich nicht auf Beweise stützen, deren Echtheit und Herkunft nicht nachvollziehbar sind.

 

4. Die Frage der Identifizierung – wer steckt wirklich hinter dem Chat?

Ein weiterer Schwerpunkt der Verteidigung liegt in der Frage, ob der beschuldigten Person überhaupt konkret ein Nutzerkonto zugeordnet werden kann. Häufig arbeiten die Ermittlungsbehörden mit Indizien oder deuten aus einzelnen Aussagen auf eine bestimmte Identität – nicht selten auf wackeliger Grundlage. In zahlreichen Fällen lässt sich durch eine detaillierte Analyse der technischen Spuren und Kommunikationsinhalte belegen, dass die vermeintliche Zuordnung schlicht nicht haltbar ist.

Gerade in Bremen konnten in vergangenen Verfahren bereits einzelne Nutzer:innen nicht sicher identifiziert werden – mit der Folge, dass eine Anklage scheiterte oder ein Freispruch erfolgte.


5. Neue rechtliche Entwicklungen: Auswirkungen des KCanG auf EncroChat-Verfahren

Mit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes (KCanG) haben sich auch die strafprozessualen Eingriffsrechte verändert. Eine Onlinedurchsuchung nach § 100b StPO – die bisher als Grundlage der Datenverwertung diente – ist bei einfachen Fällen des Handeltreibens mit Cannabis (ohne bandenmäßige Struktur) nun nicht mehr zulässig. Dennoch bejaht der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung vom Januar 2025 weiterhin die Verwertbarkeit – ein rechtlicher Standpunkt, der aus unserer Sicht nicht haltbar ist.

 

Fazit: Verteidigung lohnt sich – auch gegen digitale Beweise

EncroChat-Verfahren gehören zu den komplexesten Strafverfahren der letzten Jahre. Doch gerade hier gilt: Je undurchsichtiger die Ermittlungsmethoden, desto wichtiger ist eine engagierte, technisch versierte und rechtlich fundierte Verteidigung.

 

Als erfahrene Strafverteidiger:innen in Bremen analysieren wir nicht nur die Chatprotokolle, sondern auch die technischen und verfahrensrechtlichen Hintergründe – und stellen genau die Fragen, die Ermittler:innen oft unbeantwortet lassen.
Wenn Sie in einem EncroChat-Verfahren beschuldigt werden oder weitere Fragen zu den rechtlichen Hintergründen haben, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder Online zur Verfügung. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie – kompetent, durchdacht und auf Augenhöhe.

 

FAQ’s zum Thema EncroChat

1. Was ist EncroChat überhaupt?
EncroChat war ein Anbieter für verschlüsselte Kommunikation, der insbesondere von Personen genutzt wurde, die anonym bleiben wollten. 2020 wurde das Netzwerk durch europäische Ermittlungsbehörden gehackt.

2. Sind EncroChat-Daten in Deutschland verwertbar?
Der EuGH hat eine grundsätzliche Verwertbarkeit bestätigt, allerdings mit wichtigen Einschränkungen. Die genaue Prüfung der Rechtmäßigkeit im Einzelfall bleibt zwingend notwendig.

3. Wie erkenne ich, ob ich betroffen bin?
Wenn bei Ihnen Durchsuchungen stattfanden oder die Polizei angibt, Beweise aus verschlüsselter Kommunikation zu haben, könnten EncroChat-Daten eine Rolle spielen. Nehmen Sie in diesem Fall sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch.

4. Was sind typische Verteidigungsansätze?
Angriffspunkte ergeben sich z. B. aus der fehlenden Herkunftsnachvollziehbarkeit der Daten, Problemen bei der Identifizierung sowie rechtlichen Zweifeln an der Verwertbarkeit.

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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