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  • Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Das sind die Unterschiede

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer – etwa ein Blick aufs Handy – kann schnell zu einem Unfall führen. Spätestens dann stellt sich für viele Verkehrsteilnehmer:innen die Frage: Habe ich „nur“ eine Ordnungswidrigkeit begangen oder liegt bereits eine Straftat vor? Auch wenn man nicht selbst betroffen ist, lohnt es sich, diesen Unterschied zu kennen. Denn die rechtlichen und auch praktischen Konsequenzen unterscheiden sich erheblich.

In unserer täglichen Arbeit als Rechtsanwält:innen für Verkehrsrecht in Bremen und Umgebung begegnen uns regelmäßig Fälle, in denen diese Unterscheidung entscheidend ist – sowohl für die Verteidigungsstrategie als auch für das weitere Leben der Betroffenen.

 

1. Der Kernunterschied: Schwere des Verstoßes

Der zentrale Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat liegt in der Schwere des Verhaltens, die Schwere des Unrechts. Ordnungswidrigkeiten gelten als leichtere Regelverstöße – oft auch als „Verkehrssünden“ oder „Kavaliersdelikte“ bezeichnet. Sie haben in der Regel keine schwerwiegenden Folgen und werden mit einer Geldbuße sanktioniert.

Straftaten hingegen stellen eine schuldhafte Verletzung strafrechtlicher Vorschriften dar und werden durch das Strafgesetzbuch (StGB) oder andere Strafgesetze geregelt. Hier drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Im Straßenverkehr kann schon ein kleiner Unterschied – etwa bei der Promillegrenze – darüber entscheiden, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt.

 

2. Die Rechtsgrundlagen: OWiG vs. StGB

Ordnungswidrigkeiten basieren auf dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), das wiederum auf Regelwerke wie die Straßenverkehrsordnung (StVO) verweist. Hier werden z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handyverstöße oder falsches Parken geahndet – meist mit standardisierten Bußgeldern laut Bußgeldkatalog. Auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind möglich.

Straftaten wiederum werden individuell nach dem StGB oder Spezialgesetzen beurteilt. Hier gibt es keinen festen Strafkatalog, sondern sogenannte Strafrahmen, innerhalb derer Gerichte über die Höhe der Strafe entscheiden. Je nach Tat und persönlicher Situation der beschuldigten Person kann die Strafe unterschiedlich ausfallen – von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

 

3. Die Konsequenzen: Bußgeldbescheid vs. Strafverfahren

Bei Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Ahndung durch die Bußgeldstelle – in Bremen z. B. durch das Amt für Straßenverkehr. Man erhält einen Bußgeldbescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann.

Im Fall einer Straftat hingegen ermittelt die Polizei und übergibt den Fall an die Staatsanwaltschaft. Diese kann entweder eine Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Letzteres ist besonders im Verkehrsrecht häufig der Fall. Auch das Risiko eines Eintrags ins Führungszeugnis besteht – was sich z. B. bei Bewerbungen oder im beruflichen Alltag massiv auswirken kann.

 

4. Eintrag ins Register: Wann wird’s dauerhaft ernst?

Ein weiterer wesentlicher Unterschied betrifft den Eintrag ins Bundeszentralregister. Ordnungswidrigkeiten führen nicht zu einem Eintrag im Führungszeugnis, es sei denn, sie sind mit einem Fahrverbot und Punkten verbunden – dann landen sie im Fahreignungsregister in Flensburg.

Straftaten hingegen werden im Bundeszentralregister erfasst und können im Führungszeugnis auftauchen – etwa, wenn eine Geldstrafe von 91 Tagessätzen oder höher verhängt wurde oder bereits ein Eintrag besteht. Gerade bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr oder Fahrerflucht kann das gravierende Konsequenzen haben – auch für die berufliche Zukunft.

 

5. Typische Beispiele im Straßenverkehr

Ordnungswidrigkeiten im Verkehr:

  • Handy am Steuer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Falsches Parken
  • Zu geringer Sicherheitsabstand
  • Befahren einer Umweltzone ohne Plakette
  • Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille (ohne Ausfallerscheinungen)

Straftaten im Verkehr:

  • Trunkenheit ab 1,1 Promille oder schon ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahrerflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch

Diese Liste zeigt: Der Übergang ist fließend. Ob eine Handlung noch als Ordnungswidrigkeit oder schon als Straftat gilt, hängt oft von Details ab – etwa dem Schadensausmaß, der Gefährdungslage oder dem Verhalten nach dem Vorfall.

Unser Tipp: Lieber frühzeitig rechtlichen Rat einholen

Ob Bußgeldbescheid oder Ermittlungsverfahren – wer mit rechtlichen Konsequenzen im Straßenverkehr konfrontiert ist, sollte sich frühzeitig anwaltlich vertreten lassen. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Vertretung – sowohl bei Ordnungswidrigkeiten als auch bei Verkehrsstraftaten.

Als spezialisierte Kanzlei im Bereich des Verkehrsrechts und Strafrecht stehen wir bereit, um Sie in allen Fragen rund um Verkehrsunfälle und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen zu unterstützen. Unsere Expertise reicht von der Beratung über die Geltendmachung Ihrer Ansprüche bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder weitere Fragen zu den rechtlichen Unterschieden zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online zur Verfügung.

 

FAQ’s zum Thema Strafrecht vs. Bußgeldrecht 

1. Was ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat im Straßenverkehr?
Ordnungswidrigkeiten sind leichtere Regelverstöße wie Falschparken oder Handy am Steuer. Straftaten wie Fahrerflucht oder Trunkenheit sind schwerwiegender und strafrechtlich relevant.

2. Wird eine Ordnungswidrigkeit in meinem Führungszeugnis vermerkt?
Nein, Ordnungswidrigkeiten führen in der Regel nicht zu einem Eintrag im Führungszeugnis – anders als Straftaten.

3. Wann gilt Alkohol am Steuer als Straftat?
Ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Straftat. Unterhalb davon liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

4. Was passiert, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?
Sie können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Eine anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Erfolgsaussichten zu prüfen.

5. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten bei Verkehrsverstößen?
In den meisten Fällen ja – sowohl bei Ordnungswidrigkeiten als auch bei Verkehrsstraftaten. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Versicherung oder Ihrer Kanzlei.

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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