Ein Strafbefehl kann ganz schön überraschend in den Briefkasten flattern – und viele Betroffene in Bremen oder Umgebung wissen erst mal nicht, was das eigentlich genau bedeutet und wie sie reagieren sollen. Dabei ist ein Strafbefehl keine Bagatelle: Er ersetzt ein Strafurteil, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt – und hat damit ganz konkrete rechtliche Konsequenzen.
Wir erklären, wann ein Strafbefehl erlassen wird, welche Folgen er hat und was Sie tun sollten, wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten. Besonders wichtig: Reagieren Sie nicht kopflos – aber auch nicht zu spät!
1. Was ist ein Strafbefehl – und wann kommt er zum Einsatz?
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, das von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Amtsgericht erlassen wird – unter anderem auch am Amtsgericht Bremen. Es kommt vor allem bei sogenannten „kleineren“ Straftaten zum Einsatz, bei denen eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder eine Geldstrafe in Betracht kommt. Das Ziel: Zeit und Kosten sparen – für alle Beteiligten.
Typische Fälle, in denen ein Strafbefehl erlassen wird, sind zum Beispiel:
- Beleidigung
- Diebstahl (insbesondere Ladendiebstahl)
- Körperverletzung im Straßenverkehr
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahrerflucht (Unfallflucht)
- Betrug oder Untreue
Ein Strafbefehl ist jedoch nicht bei schweren Straftaten („Verbrechen“) möglich – etwa bei Totschlag, Raub oder anderen Delikten mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe.
Möglich sind über den Strafbefehl zum Beispiel:
- Geldstrafen
- Fahrverbote
- Verwarnungen mit Strafvorbehalt
Wichtig zu wissen: Der Strafbefehl wird nur dann vom Gericht erlassen, wenn ein sogenannter „hinreichender Tatverdacht“ besteht – also die Wahrscheinlichkeit, dass die beschuldigte Person die Tat tatsächlich begangen hat. Ein abschließendes Urteil mit Beweisaufnahme, wie in einer Hauptverhandlung, gibt es nicht.
2. Wie sollte ich reagieren, wenn ich einen Strafbefehl bekomme?
Sie erhalten den Strafbefehl in der Regel direkt per Post. In dem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird und welche Strafe gegen Sie verhängt werden soll.
Spätestens jetzt sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen – idealerweise durch eine:n erfahrene:n Strafverteidiger:in. Denn ohne juristischen Beistand ist schwer einzuschätzen, ob der Strafbefehl akzeptiert werden sollte oder ein Einspruch sinnvoll ist. In einigen Fällen kann es strategisch klug sein, den Strafbefehl zu akzeptieren – in anderen ist es dringend ratsam, dagegen vorzugehen.
Das Strafbefehlsverfahren kann Vor- und Nachteile haben:
Vorteile:
- Kein öffentlicher Gerichtstermin
- Schneller Abschluss des Verfahrens
- Diskretion – geringe mediale Aufmerksamkeit
Nachteile:
- Strafbefehl gilt als Verurteilung
- Eintrag im Bundeszentralregister, evtl. im Führungszeugnis
- Negative Auswirkungen auf das Berufsleben oder Führerscheinrecht
Ganz zentral ist dabei die Frist: Sie haben nur zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen – gerechnet ab dem Tag, an dem Sie ihn erhalten haben. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – und ist dann kaum noch anfechtbar.
3. Strafbefehl akzeptieren – oder Einspruch einlegen?
Ob Sie den Strafbefehl hinnehmen oder Einspruch einlegen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ihr:e Verteidiger:in wird die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, wie stark die Beweislage ist und ob der Tatvorwurf so haltbar ist, wie er im Strafbefehl dargestellt wird.
Gründe für die Annahme des Strafbefehls:
- Die Tat wurde tatsächlich begangen
- Die festgelegte Strafe ist nachvollziehbar und verhältnismäßig
- Sie möchten die Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung vermeiden
- Sie streben eine schnelle und geräuschlose Lösung an
Gründe für einen Einspruch:
- Sie sind unschuldig oder nicht in dem Umfang schuldig, wie behauptet
- Die Strafe erscheint überzogen oder fehlerhaft
- Sie möchten eine öffentliche Verurteilung oder Eintragung im Führungszeugnis verhindern
- Der Strafbefehl enthält rechtliche oder tatsächliche Fehler
4. Wann und wie ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist
Ein Einspruch muss innerhalb der Zweiwochenfrist erfolgen – schriftlich oder persönlich zur Niederschrift beim Amtsgericht Bremen bzw. dem zuständigen Gericht. Zwar ist eine Begründung nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll: So kann das Gericht besser nachvollziehen, warum Sie die Strafe nicht akzeptieren.
Es gibt zwei Formen des Einspruchs:
1. Unbeschränkter Einspruch – wenn Sie den gesamten Tatvorwurf oder die rechtlichen Ausführungen im Strafbefehl bestreiten.
2. Beschränkter Einspruch – wenn Sie zwar den Tatvorwurf akzeptieren, aber die Strafe (z. B. die Höhe der Geldstrafe oder ein Fahrverbot) für überzogen halten.
Achtung: Bei einem unbeschränkten Einspruch kann es auch „nach hinten losgehen“ – etwa, wenn das Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung zu einer noch strengeren Strafe gelangt. Daher ist die juristische Einschätzung im Vorfeld enorm wichtig.
Fazit: Ruhe bewahren und rechtzeitig handeln
Ein Strafbefehl ist kein bloßer Brief vom Gericht – er kann ernste Konsequenzen haben. Lassen Sie ihn daher unbedingt von erfahrenen Strafverteidiger:innen prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. In Bremen und Umgebung stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite – auch kurzfristig und im Rahmen der Zweiwochenfrist.
FAQ’s zum Thema Strafbefehl
1. Was ist ein Strafbefehl überhaupt?
Ein Strafbefehl ist ein gerichtlicher Bescheid, durch den eine Strafe – meist eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot – ohne vorherige Gerichtsverhandlung verhängt wird. Er gilt als strafrechtliche Verurteilung.
2. Muss ich auf einen Strafbefehl reagieren?
Ja, unbedingt! Sie haben nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Lassen Sie sich daher rechtzeitig anwaltlich beraten, um keine Fristen zu verpassen.
3. Was passiert, wenn ich den Strafbefehl ignoriere?
Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit denselben Folgen wie ein Urteil, inklusive möglicher Eintragungen ins Führungszeugnis.
4. Wann ist ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll?
Wenn Sie unschuldig sind, der Tatvorwurf überzogen erscheint oder die Strafe unverhältnismäßig ist. Auch rechtliche oder tatsächliche Fehler im Strafbefehl können einen Einspruch rechtfertigen.
5. Kann ich den Einspruch auch nur auf die Strafe beschränken?
Ja, ein sogenannter „beschränkter Einspruch“ ist möglich, wenn Sie den Sachverhalt akzeptieren, aber die Strafe für zu hoch halten.