Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts ist für jede betroffene Person eine tiefgreifende Belastung – emotional, sozial und oft auch beruflich. Der bloße Verdacht kann gravierende Folgen haben. In dieser sensiblen Situation stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger:innen zur Seite. Mit fachlicher Expertise, Vertraulichkeit und dem notwendigen Feingefühl begleiten wir Sie durch das Verfahren – in Bremen, bundesweit oder online.
Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit Orientierung und Sicherheit zu geben. Denn: Auch im Sexualstrafrecht gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung – und jede:r hat das Recht auf eine faire und engagierte Verteidigung.
1. Fundierte Erstberatung: Vertraulich, empathisch, strukturiert
Zu Beginn steht für uns immer ein vertrauliches Gespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Situation, klären Sie über Ihre Rechte auf und besprechen die nächsten Schritte. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die sowohl rechtliche als auch persönliche Aspekte berücksichtigt.
Dabei gehen wir nicht wertend, sondern lösungsorientiert vor. Es spielt keine Rolle, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht – unser Auftrag ist die bestmögliche Verteidigung Ihrer Interessen.
2. Belastung und Begleitung: Mehr als nur Strafverteidigung
Ein Verfahren im Sexualstrafrecht bringt für viele Betroffene erhebliche psychische Belastungen mit sich. Uns ist bewusst, dass es dabei nicht nur um Paragraphen geht. Deshalb bieten wir Ihnen in Bremen nicht nur rechtliche, sondern bei Bedarf auch emotionale Unterstützung an – etwa durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Therapeut:innen oder Beratungsstellen. Diese Kombination aus Fachlichkeit und Einfühlungsvermögen ist Teil unseres ganzheitlichen Ansatzes.
3. Langwierige Verfahren: Was Sie über Dauer und Akteneinsicht wissen sollten
Ermittlungen im Bereich des Sexualstrafrechts – insbesondere bei digitalen Vorwürfen – ziehen sich oft über viele Monate. Häufig dauert es bis zu einem Jahr, ehe digitale Inhalte vollständig ausgewertet und in Form eines forensischen Gutachtens (DV-Bericht) dokumentiert sind.
Erst nach Vorlage dieser Unterlagen haben wir Zugriff auf die vollständige Ermittlungsakte. Sobald uns diese vorliegt, analysieren wir den Inhalt detailliert – gemeinsam mit Ihnen. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss zu nehmen und eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden.
4. Gesetzeslage & Strafrahmen: Was droht bei Sexualdelikten?
Das Sexualstrafrecht ist durch eine Vielzahl an Vorschriften geprägt. Besonders schwerwiegend ist der Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB), der bereits ohne Verbreitung strafbar ist. Auch vermeintlich „harmlose“ Darstellungen – etwa sogenannte Posing-Bilder oder fiktive Darstellungen – können unter den Straftatbestand fallen.
Die gesetzliche Mindeststrafe liegt bei drei Monaten Freiheitsentzug – in schwerwiegenden Fällen sind bis zu zehn Jahre möglich. Die Gesetzgebung hat sich in den letzten Jahren mehrfach verschärft, insbesondere im Hinblick auf die Begrifflichkeit der „sexuellen Gewalt“, deren konkrete Auslegung sich aktuell noch in der Rechtsprechung entwickelt.
Bei Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (§ 182 StGB) sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich – abhängig von der Tathandlung, dem Alter der Beteiligten und etwaigen Machtgefällen. Hier prüfen wir stets sorgfältig, ob tatsächlich eine Zwangslage bestand, ob der Vorsatz nachgewiesen werden kann und ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
5. Durchsuchungen & Datenträger: Ihre Daten im Fokus
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens kommt es häufig zu Hausdurchsuchungen, bei denen elektronische Geräte wie Smartphones, Computer oder Speichermedien sichergestellt werden. Gerade bei digitalen Vorwürfen bildet die IT-Analyse das Herzstück der Ermittlungen.
Die Polizei erstellt von den Geräten sogenannte forensische Kopien (Images) und nutzt spezielle Software, um Daten mit bekannten Inhalten aus Datenbanken abzugleichen. Doch auch hier passieren Fehler – etwa durch falsch interpretierte Dateien oder problematische Posing-Bilder.
Unsere anwaltliche Arbeit beginnt genau hier: Wir prüfen die digitale Beweissicherung technisch und juristisch. Dank unserer Erfahrung mit IT-Forensik hinterfragen wir jeden Schritt der Ermittlungsarbeit – und setzen gezielt an, wo Schwachstellen oder Missverständnisse bestehen.
Zudem setzen wir uns dafür ein, dass Sie – wenn nötig – Zugriff auf beruflich oder privat wichtige Daten erhalten, auch während das Verfahren läuft.
6. Häufige Fehler in Ermittlungsverfahren – und wie wir darauf reagieren
Fehlinterpretationen, voreilige Verdächtigungen oder unvollständige Gutachten sind im Sexualstrafrecht leider keine Seltenheit. Viele Ermittlungsverfahren fußen auf unzureichend belegten Annahmen, falschen Dateizuweisungen oder irreführenden Aussagen.
Unser Ziel ist es, diese Schwächen zu identifizieren und gezielt zu nutzen – sei es zur Einstellung des Verfahrens oder zur Entlastung im weiteren Verlauf. Dabei greifen wir sowohl auf rechtliche Argumentationen als auch auf technische Gutachten zurück, die wir gegebenenfalls eigenständig einholen.
7. Unser Rat: Frühzeitig handeln – schweigen und beraten lassen
Eine der wichtigsten Regeln im Sexualstrafrecht lautet: Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung. Selbst vermeintlich harmlose Bemerkungen können im späteren Verfahren problematisch werden. Deshalb unser Appell: Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich.
In Bremen und bundesweit stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger:innen diskret, engagiert und kompetent zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie – abgestimmt auf Ihre persönliche Situation und die konkrete Beweislage.
Fazit: Vertrauen, Diskretion und Fachwissen im Sexualstrafrecht
Ein Vorwurf im Bereich des Sexualstrafrechts bedeutet eine erhebliche persönliche und rechtliche Herausforderung. In dieser Ausnahmesituation ist eine professionelle und vertrauensvolle Verteidigung entscheidend. Wir kämpfen für Ihre Rechte – ohne Vorverurteilung, mit Fachwissen, Diskretion und dem Blick fürs Wesentliche.
Wenn Sie strafrechtliche Unterstützung im Bereich des Sexualstrafrechts benötigen, stehen wir Ihnen an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder Online zur Verfügung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, unsere Diskretion und unser Engagement – für Ihre Rechte.
FAQ’s zum Thema Sexualstrafrecht
1. Was soll ich tun, wenn bei mir eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat?
Bewahren Sie Ruhe und äußern Sie sich nicht gegenüber der Polizei. Kontaktieren Sie umgehend eine:n spezialisierte:n Strafverteidiger:in.
2. Wie lange dauert die Auswertung meiner beschlagnahmten Geräte?
Je nach Umfang kann die Auswertung mehrere Monate bis über ein Jahr dauern – wir beantragen bei Bedarf eine bevorzugte Auswertung.
3. Mache ich mich strafbar, wenn ich kinderpornografisches Material unbewusst gespeichert habe?
Entscheidend ist der Vorsatz. In vielen Fällen fehlt dieser, was ein zentraler Ansatzpunkt für die Verteidigung ist.
4. Kann ich bei Vorwürfen nach § 184b oder § 182 StGB anonym beraten werden?
Ja. Diskretion ist für uns oberstes Gebot – wir bieten auch anonyme Erstberatungen und Online-Besprechungen an.
5. Was bedeutet „sexuell aufreizende Wiedergabe“ bei Posing-Bildern?
Gemeint ist eine Darstellung, die nach Auffassung eines durchschnittlichen Betrachters sexuell motiviert erscheint – ein stark umstrittener Begriff.