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  • Hausdurchsuchung durch die Polizei: Was tun, wenn es an der Tür klingelt?

Ein früher Morgen in Bremen. Plötzlich klingelt oder klopft es heftig – vor der Tür stehen uniformierte Polizist:innen mit ernsten Mienen. „Hausdurchsuchung!“ Ein Moment, der viele aus dem Gleichgewicht bringt. Ob bei Verdacht auf Drogendelikte, Internetkriminalität oder andere Straftaten – solche Szenen sind keine Seltenheit. Wer betroffen ist, steht oft unter Schock und weiß nicht, wie er oder sie reagieren soll.

Als auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Bremen erklären wir Ihnen, was eine Hausdurchsuchung eigentlich ist, wann sie rechtlich zulässig ist und wie Sie sich im Ernstfall am besten verhalten. Denn wer seine Rechte kennt, kann souveräner mit dieser belastenden Situation umgehen.

 

1. Was genau ist eine Hausdurchsuchung?

Bei einer Hausdurchsuchung betreten Polizei oder Ermittlungsbehörden private Räume – etwa Wohnungen, Häuser, Fahrzeuge oder auch Geschäftsräume –, um nach Beweismitteln zu suchen. Im Fokus stehen oft elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops, aber auch Dokumente, Bargeld oder andere Gegenstände, die mit einer mutmaßlichen Straftat in Verbindung stehen könnten.

In vielen Fällen wird die Durchsuchung durch eine Sicherstellung oder Beschlagnahme begleitet. Das bedeutet: Gefundene Gegenstände können mitgenommen und im Rahmen des Verfahrens ausgewertet werden – selbst alltägliche Dinge, wenn sie potenziell als Beweismittel relevant sind.

 

2. Wann darf eine Hausdurchsuchung stattfinden?

Da eine Durchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Grundrechte ist – insbesondere in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) –, gelten strenge Voraussetzungen. Die wichtigste davon: Ein richterlicher Beschluss.

Laut § 105 StPO darf eine Hausdurchsuchung in der Regel nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Dieser Beschluss muss konkret darlegen, gegen wen er sich richtet und weshalb die Maßnahme erforderlich ist. Reine Vermutungen oder bloße Anfangsverdachte reichen nicht aus.

Ausnahme: Gefahr im Verzug

In akuten Fällen – etwa wenn Beweismittel drohen vernichtet zu werden – kann auch die Staatsanwaltschaft oder in besonderen Fällen die Polizei selbst eine Durchsuchung anordnen. Doch auch hier gilt: Die Begründung muss stichhaltig sein und wird im Nachhinein überprüft.

 

3. Uhrzeiten, Dauer und Ablauf: Was ist erlaubt?

Viele Durchsuchungen in Bremen finden in den frühen Morgenstunden statt – oft zwischen 6 und 8 Uhr. Nicht ohne Grund: Der Überraschungseffekt soll mögliche Gegenwehr minimieren. Gesetzlich gelten folgende Zeiten:

  • April bis September: Durchsuchungen dürfen zwischen 4 Uhr und 21 Uhr stattfinden.

  • Oktober bis März: Gültige Uhrzeit ist 6 Uhr bis 21 Uhr.

Nach 21 Uhr oder in der Nacht darf nur in Ausnahmefällen durchsucht werden – beispielsweise bei akuter Flucht- oder Beweismittelvernichtung.

Auch Wochenend-Durchsuchungen sind möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Maßnahme muss in jedem Fall verhältnismäßig und rechtlich sauber begründet sein.

 

4. Richtiges Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Wenn eine Durchsuchung stattfindet, ist es ganz entscheidend, besonnen zu reagieren. Unsere wichtigsten Empfehlungen:

a) Nach dem Durchsuchungsbeschluss fragen

Lassen Sie sich den schriftlichen Beschluss zeigen. Prüfen Sie (soweit möglich), ob Name, Adresse und Tatvorwurf korrekt sind.

b) Keine Aussagen zur Sache machen

Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern – auch nicht im lockeren Gespräch. Geben Sie nur Ihre Personalien an. Schweigen ist Ihr gutes Recht.

c) Nicht aktiv mitwirken

Sie müssen die Maßnahme dulden, aber nicht unterstützen. Zeigen Sie keine Verstecke oder Hinweise – alles, was Sie freiwillig offenbaren, kann gegen Sie verwendet werden.

d) Nichts unterschreiben

Egal ob Protokoll oder sogenannte Bestätigungen: Unterschriften sollten Sie nur nach rechtlicher Prüfung leisten. Sagen Sie ruhig: „Ich möchte das erst mit meinem Anwalt bzw. meiner Anwältin besprechen.“

e) Gegenstände nicht freiwillig herausgeben

Auch wenn Druck aufgebaut wird: Eine freiwillige Herausgabe kann später zur „Heilung“ einer fehlerhaften Beschlagnahme führen – und damit Ihre Rechte schwächen.

 

5. Und wenn man nicht zuhause ist?

Auch bei Abwesenheit kann eine Wohnung durchsucht werden. Die Polizei darf sich dann gewaltsam Zutritt verschaffen – etwa mit einem Schlüsseldienst oder durch Aufbrechen der Tür. In solchen Fällen muss eine unbeteiligte Person (z. B. ein:e Nachbar:in oder Vertreter:in der Stadt) als neutrale:r Zeug:in hinzugezogen werden.

Wenn Sie später erfahren, dass eine Durchsuchung in Ihrer Abwesenheit stattgefunden hat, sollten Sie sich unverzüglich rechtlich beraten lassen. Wir unterstützen Sie dabei, den Ablauf zu rekonstruieren und prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme.

 

Hausdurchsuchung in Bremen? Wir stehen an Ihrer Seite.

Obwohl Hausdurchsuchungen oft überraschend und einschüchternd wirken, unterliegen sie strengen rechtlichen Vorgaben. Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Strafrecht in Bremen sind wir regelmäßig mit solchen Verfahren befasst – sei es bei Vorwürfen im Bereich Betäubungsmittel, Cyberkriminalität oder anderen Delikten.

Wir wissen, worauf es ankommt – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur gerichtlichen Prüfung der Durchsuchung. Je früher Sie sich anwaltlich vertreten lassen, desto besser können wir Ihre Rechte sichern und strategisch reagieren.

 

Fazit: Ruhe bewahren – Rechte wahren

Eine Hausdurchsuchung ist für die meisten Betroffenen ein Ausnahmezustand. Doch Panik oder unüberlegte Aussagen können die Situation verschlimmern. Wer seine Rechte kennt, die Polizei nicht aktiv unterstützt und schnell anwaltlichen Rat einholt, schützt sich am besten. In Bremen und Umgebung stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger:innen entschlossen zur Seite – kompetent, diskret und durchsetzungsstark.

 

FAQs zum Thema Hausdurchsuchung

1. Wann darf die Polizei eine Hausdurchsuchung in Bremen durchführen?
Grundsätzlich nur mit richterlichem Beschluss und bei einem konkreten Tatverdacht. Nur bei Gefahr im Verzug darf auch ohne Beschluss gehandelt werden.

2. Muss ich die Polizei in meine Wohnung lassen?
Nur wenn ein gültiger Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder Gefahr im Verzug besteht. Lassen Sie sich den Beschluss immer zeigen.

3. Muss ich der Polizei Auskünfte geben oder mithelfen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen oder Beweismittel freiwillig herauszugeben. Schweigen ist Ihr gutes Recht.

4. Was mache ich, wenn ich bei der Durchsuchung nicht zu Hause bin?
Die Polizei kann sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Es muss dann eine:ein neutrale:r Zeug:in anwesend sein. Holen Sie sich anschließend rechtlichen Beistand.

5. Kann ich gegen eine Hausdurchsuchung vorgehen?
Ja. Sie können nachträglich rechtlich prüfen lassen, ob die Maßnahme rechtmäßig war – und ggf. Beweismittel ausschließen lassen. Kontaktieren Sie dazu am besten eine:einen Strafverteidiger:in.

 

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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