Ob am Hauptbahnhof, in der Innenstadt oder im Viertel – eine Begegnung mit der Polizei kann schnell zu einer vorläufigen Festnahme führen. Für viele ist das eine belastende, verwirrende Erfahrung. Noch gravierender wird es, wenn ein Haftbefehl im Spiel ist. In beiden Fällen geht es um den Entzug der persönlichen Freiheit – doch Festnahme und Verhaftung sind rechtlich klar zu unterscheiden.
Gerade in Bremen, wo Polizeiaktionen im urbanen Raum regelmäßig für Schlagzeilen sorgen, ist es für Betroffene wichtig zu wissen: Was darf die Polizei? Was sind Ihre Rechte? Und wann brauchen Sie dringend anwaltliche Hilfe?
In diesem Beitrag erklären wir verständlich, was hinter Festnahme und Verhaftung steckt, welche Rechte Ihnen zustehen und wie ein:e Strafverteidiger:in Sie im Ernstfall unterstützen kann.
1. Festnahme: Wenn es plötzlich ernst wird
Die vorläufige Festnahme ist meist die erste Eskalationsstufe in einem Strafverfahren. Sie dient dazu, eine flüchtige Person aufzuhalten oder ihre Identität zu klären. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 127 Abs. 1 StPO.
Was viele nicht wissen: Auch Privatpersonen dürfen in bestimmten Fällen eine Festnahme durchführen – zum Beispiel, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird und Fluchtgefahr besteht. Das sogenannte Jedermannsrecht greift aber nur unter strengen Voraussetzungen und birgt erhebliche Risiken. In Bremen sorgen solche Fälle immer wieder für Diskussionen über das richtige Maß an Zivilcourage.
Ihre Rechte bei einer Festnahme:
Sie müssen nur Angaben zur Person machen – zur Sache dürfen Sie schweigen.
Sie haben Anspruch auf einen Anruf und können ein:e Anwält:in kontaktieren.
Die Polizei muss Sie über Ihre Rechte informieren.
Eine Festnahme darf nicht länger als bis zum nächsten Tag andauern, ohne richterliche Entscheidung.
Tipp: Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand – und sagen Sie nur: „Ich mache keine Angaben ohne meine:n Anwält:in.“
2. Verhaftung: Freiheitsentzug mit richterlicher Anordnung
Die Verhaftung ist der nächste Schritt – sie erfolgt nur auf Basis eines richterlichen Haftbefehls. Diese Maßnahme ist deutlich einschneidender und kann in eine längere Untersuchungshaft münden. In Bremen erfolgt eine Vorführung häufig vor dem Amtsgericht in der Ostertorstraße – oft unter hohem Zeitdruck.
Voraussetzungen für einen Haftbefehl:
Dringender Tatverdacht: Es gibt konkrete Hinweise, dass Sie die Straftat begangen haben.
Haftgrund: z. B. Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.
Verhältnismäßigkeit: Eine Inhaftierung darf nicht überzogen sein – besonders, wenn es auch mildere Maßnahmen gäbe.
Ein:e erfahrene:r Strafverteidiger:in wird prüfen, ob der Haftbefehl rechtmäßig ist – und sich ggf. für eine Haftverschonung einsetzen. In Bremen bieten viele Justizvollzugsanstalten wie Oslebshausen zwar angemessene Unterbringung – dennoch ist jede Untersuchungshaft eine psychische und soziale Belastung.
3. Ablauf und Handlungsempfehlungen im Ernstfall
Wenn Sie in Bremen festgenommen oder verhaftet werden, gilt:
Ruhe bewahren – Rechte kennen – Anwalt oder Anwältin kontaktieren.
Typischer Ablauf:
Festnahme durch Polizei
Belehrung über Rechte
Vorführung vor dem Haftrichter (spätestens am Folgetag)
Entscheidung: Freilassung, Haftbefehl oder Auflagen
Gegebenenfalls Untersuchungshaft
Was Sie konkret tun sollten:
Schweigen Sie zu den Vorwürfen – auch gegenüber Mitgefangenen!
Bestehen Sie auf anwaltlichen Beistand.
Stimmen Sie keinen freiwilligen Durchsuchungen oder Aussagen zu.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Benachrichtigung von Angehörigen.
Dokumentieren Sie alles – so gut es geht.
Gerade in stressigen Situationen wie nächtlichen Polizeikontrollen in der Bremer Innenstadt ist ein klarer Kopf Gold wert. Ihr Recht zu schweigen schützt Sie.
4. Strafverteidigung: Warum Sie sofort Hilfe brauchen
Sobald Sie festgenommen oder verhaftet wurden, sollten Sie nicht zögern: Ein:e Strafverteidiger:in ist Ihre wichtigste Unterstützung. In Bremen gibt es anwaltliche Notdienste, die rund um die Uhr erreichbar sind – auch wir von Steveker & Odebrecht helfen Ihnen sofort weiter.
Unsere Aufgaben als Verteidiger:innen:
Rechtmäßigkeit der Festnahme oder Verhaftung prüfen
Akteneinsicht beantragen
Haftprüfung einleiten
Kontakt zu Angehörigen herstellen
Alternative Maßnahmen zur Haft vorschlagen
Verteidigungsstrategie aufbauen
Ob es um die Hinterlegung einer Kaution, Meldeauflagen oder die Vermeidung einer Hauptverhandlung geht – wir sind an Ihrer Seite. Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Verfahren in Bremen und Umgebung wissen wir genau, wie Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
5. Festnahme oder Verhaftung – kein Grund zur Panik
Auch wenn die Situation einschüchternd wirkt: Festnahme oder Verhaftung bedeuten nicht automatisch eine Verurteilung. Sie sind vorerst nur strafprozessuale Maßnahmen – die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.
Was jetzt zählt:
Nicht vorschnell handeln
Rechte kennen und nutzen
Anwaltliche Hilfe frühzeitig einholen
Eng mit dem:der Verteidiger:in zusammenarbeiten
Mit juristischer Unterstützung lassen sich viele Situationen entschärfen. Selbst eine Untersuchungshaft kann in manchen Fällen abgewendet werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
FAQ’s zum Thema Festnahme und Verhaftung
1. Was ist der Unterschied zwischen Festnahme und Verhaftung?
Eine Festnahme ist kurzfristig und kann auch ohne richterlichen Beschluss erfolgen, eine Verhaftung setzt dagegen immer einen Haftbefehl durch ein Gericht voraus.
2. Was sind meine Rechte bei einer Festnahme in Bremen?
Sie haben das Recht zu schweigen, auf anwaltliche Unterstützung und auf Information einer Vertrauensperson. Eine schnelle Kontaktaufnahme zur Anwaltskanzlei ist entscheidend.
3. Wann sollte ich nach einer Festnahme oder Verhaftung einen Anwalt einschalten?
Sofort! Je früher ein:e Strafverteidiger:in eingebunden wird, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und die eigene Rechtsposition stärken.