Ein Moment der Unaufmerksamkeit auf der B51 bei Nordwohlde, ein Auffahrunfall an der B61 oder ein Kreuzungszusammenstoß im Stadtgebiet Bassum – plötzlich stehen Sie vor einem Berg aus Fragen: Wer haftet? Zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung wirklich alles? Brauche ich einen Gutachter? Und vor allem: Wie komme ich schnell wieder mobil in den Alltag zurück?
Im Landkreis Diepholz ist die Zahl der Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren gestiegen – gerade auf vielbefahrenen Strecken wie der B51 und B61 kommt es immer wieder zu schweren Kollisionen.

Als Kanzlei Steveker & Odebrecht unterstützen wir Sie nach einem Verkehrsunfall im Raum Bassum – vom ersten Schreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Nach einem Unfall rund um Bassum – etwa zwischen Bassum und Twistringen auf der B51 oder auf der Strecke Richtung Syke und Diepholz – prallen nicht nur Fahrzeuge, sondern vor allem Interessen aufeinander. Die gegnerische Haftpflichtversicherung versucht regelmäßig, Zahlungen zu kürzen oder hinauszuzögern.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass
die Haftungsfrage sauber geklärt wird (Verschulden, Betriebsgefahr, mögliches Mitverschulden),
Beweise frühzeitig gesichert werden (Unfallaufnahme, Fotos, Zeugen, medizinische Unterlagen),
keine wichtigen Schadenspositionen übersehen werden,
Sie auf Augenhöhe mit der Versicherung verhandeln – und nicht unter Zeitdruck vorschnell auf Ansprüche verzichten.
Gerade bei Personenschäden und längerer Arbeitsunfähigkeit kann es um erhebliche Summen gehen. Hier lohnt sich eine strukturierte, professionelle Unfallregulierung.
Nach einem Verkehrsunfall in Bassum, Nordwohlde, Neubruchhausen, Osterbinde oder einem der weiteren Ortsteile geht es regelmäßig nicht nur um die Reparatur des Autos. Häufig stehen mehrere Schadenspositionen im Raum, die wir für Sie bündeln und durchsetzen:
Reparaturkosten or Wiederbeschaffungswert (bei wirtschaftlichem Totalschaden),
ggf. merkantile Wertminderung, wenn Ihr Fahrzeug trotz Reparatur im Marktwert sinkt,
Kosten für Abschleppen und Entsorgung.
Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie – je nach Situation – Anspruch auf:
Mietwagenkosten, oder
Compensation for loss of use, wenn Sie bewusst auf einen Mietwagen verzichten.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag
Loss of use after a road accident - what you should know.
Zögert die gegnerische Versicherung die Zahlung hinaus, können neben Nutzungsausfall zusätzliche Kosten durch das Abstellen des Fahrzeugs (z. B. beim Abschleppunternehmen oder in der Werkstatt) entstehen. Auch diese sogenannten Standgelder sind unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig.
Ein praxisnahes Beispiel und rechtliche Hintergründe finden Sie in unserem Beitrag
If the accident has a long-lasting effect - entitlement to demurrage and loss of use despite delayed settlement.
Bei Verletzungen – etwa nach einem Zusammenstoß auf der B51 oder einem Auffahrunfall im Stadtgebiet – kommen zusätzlich Compensation for pain and suffering und weitere Positionen in Betracht:
Schmerzensgeld für Schmerzen, Behandlungen, Einschränkungen im Alltag,
Loss of earnings, wenn Sie nicht arbeiten können,
Household management damage, wenn Sie Haushaltstätigkeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können,
weitere Kosten (Fahrtkosten zu Ärzten, Medikamente, Hilfsmittel).
Details zur Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen lesen Sie in unserem Fachbeitrag
Compensation for pain and suffering after a road traffic accident: basics, examples, practical steps.
Damit Sie sich auf Ihre Gesundheit und Organisation des Alltags konzentrieren können, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung:
Erstaufnahme und Sichtung der Unterlagen
Unfallhergang, polizeiliche Aufnahme, Fotos, Gutachten, ärztliche Unterlagen – wir verschaffen uns ein klares Bild.
Einholung und Prüfung des Gutachtens
Wir stimmen mit Ihnen die Beauftragung eines Sachverständigen ab und prüfen, ob das Gutachten alle relevanten Punkte abdeckt (Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfallgruppe etc.).
Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Versicherung
Sämtliche Schadenspositionen werden strukturiert und in einem einheitlichen Anspruchsschreiben geltend gemacht.
Verhandlungen und Fristsetzung
Wir prüfen Teilzahlungen, reagieren auf Kürzungen und setzen Fristen – mit Blick auf eine zügige Regulierung.
Gerichtliche Durchsetzung, falls nötig
Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Für zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen im Raum Bassum ist in der ersten Instanz – je nach Streitwert – in der Regel das Amtsgericht Syke (bis 5.000 €) bzw. das Landgericht Verden (Aller) (ab 5.000 €) zuständig.
Sie müssen sich nicht mit Formularen, Fristen und Versicherungsargumenten auseinandersetzen – das übernehmen wir.
Versicherer kürzen Ansprüche häufig mit standardisierten Argumenten, etwa:
„Unwirtschaftliche Reparatur“ oder „Sie hätten günstiger reparieren lassen können“,
„keine Erstattungsfähigkeit des gewählten Mietwagens“,
„kein oder zu geringes Schmerzensgeld wegen vermeintlich leichter Verletzungen“,
„kein Nutzungsausfall, weil Sie angeblich nicht auf ein Fahrzeug angewiesen sind“.
Wir prüfen solche Einwände konsequent und gleichen sie mit Gutachten, Rechtsprechung und Ihren individuellen Lebensumständen ab. Unser Ziel ist eine realistische, vollständige Regulierung – keine vorschnelle Abfindung auf Kosten Ihrer Ansprüche.
Bassum liegt südlich von Bremen und ist über mehrere stark befahrene Achsen angebunden. Besonders im Fokus:
die B51, die sich u. a. durch den Stadtteil Wiebusch und den Bereich Nordwohlde zieht und teilweise dreistreifig (2+1) ausgebaut wird,
die B61 sowie verschiedene Kreis- und Landesstraßen, die Bassum mit Syke, Twistringen und Diepholz verbinden.
Die Stadt Bassum besteht aus 16 Ortschaften – darunter Albringhausen, Bramstedt, Eschenhausen, Groß Henstedt, Neubruchhausen, Nordwohlde, Osterbinde, Schorlingborstel, Stühren und Wedehorn.
Viele Unfälle passieren auf den Pendlerstrecken zwischen diesen Ortsteilen sowie auf den Zufahrten zur B51 und B61, etwa beim Ein- oder Abbiegen, bei Überholvorgängen oder in Baustellenbereichen.

Gerade auf solchen Strecken ist die Beweisführung wichtig:
Wie war die Verkehrsführung (Spurwechsel, Überholverbote, Baustellenbereiche)?
Welche Geschwindigkeit war zulässig?
Gab es Sichtbehinderungen, Witterungsbesonderheiten oder sonstige Gefahrenquellen?
Wir arbeiten mit Ihren Schilderungen, polizeilichen Unterlagen und – falls erforderlich – ergänzenden Beweismitteln (z. B. Zeugen, Gutachten) und bereiten den Fall so auf, dass er sowohl gegenüber der Versicherung als auch vor Gericht nachvollziehbar ist.
Fokus auf Traffic law: Die Kanzlei ist im Verkehrsrecht, insbesondere bei der Unfall- und Schadensregulierung, seit Jahren tätig – von der B51 im Landkreis Diepholz bis zum Stadtverkehr Bremen.
Strukturierte Vorgehensweise: Wir erfassen von Beginn an alle relevanten Schadenspositionen, achten auf Verjährungsfristen und koordinieren Gutachter, Ärzte und Versicherer.
Regionale Nähe: Von unseren Standorten Sulingen, Bremen and Osnabrück aus betreuen wir regelmäßig Mandantinnen und Mandanten aus Bassum und Umgebung.
Weitere Informationen zum gesamten Spektrum unserer verkehrsrechtlichen Tätigkeit finden Sie unter
mehr zu unseren Leistungen im Verkehrsrecht.
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall in Bassum oder Umgebung Unterstützung benötigen – sei es wegen Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld oder Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung – stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir klären in einem ersten Gespräch die nächsten Schritte und übernehmen anschließend die Kommunikation mit allen Beteiligten.
Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder online zur Verfügung.
Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Personenschäden die Polizei und dokumentieren Sie den Unfall (Fotos, Zeugen, Skizze). Melden Sie sich anschließend möglichst frühzeitig bei uns – je früher wir einsteigen, desto besser können wir Ihre Ansprüche sichern.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung detaillierte Angaben zu machen oder deren Fragebögen auszufüllen. Wir übernehmen die Kommunikation für Sie.
Immer dann, wenn Sie durch den Unfall Verletzungen erlitten haben – auch bei vermeintlich leichten Beschwerden wie HWS-Distorsion oder Prellungen. Umfang und Höhe hängen von Art, Dauer und Auswirkungen der Verletzungen ab.
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie grundsätzlich einen freien Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Je nach Streitwert ist das Amtsgericht Syke (bis 5.000 €) oder das Landgericht Verden (Aller) (ab 5.000 €) zuständig.
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung muss bei klarer Haftung die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen.