Björn Steveker
Specialist lawyer for labour law
Kim Mirow
Lawyer
Ob Kündigung, Streit um eine Abfindung oder ein kurzfristig vorgelegter Aufhebungsvertrag: Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Stuhr kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung schnell existenzielle Bedeutung bekommen. Zugleich gelten strenge Fristen – insbesondere die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.
Die Kanzlei Steveker & Odebrecht mit Standorten in Bremen, Sulingen und Osnabrück unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Stuhr in allen Fragen rund um Kündigung, Kündigungsschutz und einvernehmliche Lösungen. Als Specialist lawyer for labour law berät Sie Rechtsanwalt Björn Steveker persönlich, strukturiert und mit langjähriger Prozesserfahrung.
Stuhr liegt unmittelbar südlich von Bremen und ist mit dem Umland ein wirtschaftsstarker Standort mit über 1.000 Gewerbebetrieben und mehr als 15.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – geprägt von Handel, Logistik, Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe. Viele Beschäftigte pendeln täglich zwischen Stuhr, Bremen und dem Umland.
Kommt es hier zur Kündigung, stellt sich schnell die Frage: Welches Gericht ist zuständig?
Für Kündigungen aus Stuhr ist in der Regel das Arbeitsgericht Nienburg (Weser) erstinstanzlich zuständig.
Rechtsmittel (Berufung/Beschwerde) gehen zum Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover.
Besonders wichtig ist die Three-week deadline des Kündigungsschutzgesetzes:
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie inhaltlich angreifbar wäre. Eine nachträgliche Klagezulassung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.

Weitere Informationen zum arbeitsrechtlichen Schwerpunkt der Kanzlei finden Sie unter:
👉 Arbeitsrecht – Überblick
Im deutschen Arbeitsrecht sind verschiedene Kündigungsarten zu unterscheiden – jede mit eigenen Voraussetzungen und Fehlerquellen. Typische Konstellationen in der Praxis:
Betriebsbedingte Kündigung
Etwa im Rahmen von Umstrukturierungen, Standortanpassungen oder Auftragsrückgängen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn u. a. ein dauerhafter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs vorliegt und eine ordnungsgemäße Sozialauswahl erfolgt ist.
👉 Ausführlicher erläutert im Beitrag Dismissal for operational reasons - prerequisites, case law and options for action
Verhaltensbedingte Kündigung
Kommt insbesondere bei Pflichtverletzungen (z. B. beharrliche Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigungen, wiederholte Verspätungen) in Betracht. Häufig ist vorher eine Warning letter required.
👉 Mehr dazu unter Verhaltensbedingte Kündigung – wann ist sie zulässig?
👉 Und vertiefend: The labour law warning
Personenbedingte Kündigung
Typisch sind Fälle langanhaltender Krankheit oder dauerhafter Leistungsunfähigkeit. Hier sind strenge Prüfungen u. a. zu Gesundheitsprognose, betrieblichen Beeinträchtigungen und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erforderlich.
👉 Hintergründe finden Sie im Beitrag Was ist eine personenbedingte Kündigung?
Außerordentliche/fristlose Kündigung
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Straftaten zulasten des Arbeitgebers). Oft wird im Kündigungsschutzverfahren später gestritten, ob nicht zumindest eine ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung ausgereicht hätte.
Nicht jede Unstimmigkeit oder Kleinigkeit rechtfertigt eine Kündigung. Die Rechtsprechung zieht hier klare Grenzen.
👉 Beispiele dazu: Nicht jede Kleinigkeit führt zur Kündigung – die Grenzen des Arbeitgebers bei Fehlverhalten
Eine zentrale Frage vieler Mandanten lautet: „Habe ich Anspruch auf eine Abfindung – und wenn ja: in welcher Höhe?“
Wichtig zu wissen:
A gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in wenigen Konstellationen (z. B. § 1a KSchG oder Sozialplan).
In der Praxis werden Abfindungen häufig
– im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs,
– bei außergerichtlichen Verhandlungen oder
– bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags vereinbart.
Als Kanzlei prüfen wir für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Stuhr u. a.:
Wie sind die Litigation risks im konkreten Fall einzuschätzen?
Welche Rolle spielen Betriebsgröße, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten?
Ist ein Vergleich mit Abfindung wirtschaftlich sinnvoll – oder lohnt sich eine konsequente gerichtliche Klärung?
Gerade bei höheren Abfindungen stellt sich zudem die Frage der steuerlichen Gestaltung.
👉 Hinweise hierzu finden Sie im Beitrag Abfindung clever versteuern – so holen Sie das meiste heraus
👉 Zur allgemeinen Einordnung: Notice of termination: How high is the severance payment?
Gerade in einer dynamischen Region wie Stuhr/Bremen werden Arbeitnehmern nicht selten Cancellation agreements vorgelegt – oft mit kurzer Überlegungsfrist und dem Hinweis, dies sei „die beste Lösung für alle“.
Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile haben (z. B. Flexibilität beim Beendigungszeitpunkt, schnelle Einigung, Vermeidung eines Kündigungsstreits), birgt aber erhebliche Risiken, etwa:
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld,
Verzicht auf Kündigungsschutz,
ungünstige Regelungen zu Resturlaub, Boni, Dienstwagen, Wettbewerbsverboten oder Zeugnis.(so-anwaelte.de)
Bevor Sie als Arbeitnehmer unterschreiben oder als Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten, sollten Inhalt und Folgen sorgfältig geprüft werden.
👉 Antworten auf typische Fragen bietet der Beitrag
Questions and answers about the cancellation agreement
Wenn eine gütliche Lösung scheitert oder aus taktischen Gründen nicht sinnvoll ist, führt der Weg oft zum Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht. Für Fälle aus Stuhr ist dies – wie oben dargestellt – in der Regel das Arbeitsgericht Nienburg (Weser), Rechtsmittel gehen an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover.
Typical procedure:
Examination of the cancellation (Form, Fristen, Betriebsgröße, Sonderkündigungsschutz, Sozialauswahl, Abmahnungen etc.)
Erhebung der Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen
Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht – häufig wird hier bereits über eine einvernehmliche Lösung (z. B. Beendigung gegen Abfindung) gesprochen
Chamber appointment mit Beweisaufnahme, wenn keine Einigung erzielt wird
Urteil des Arbeitsgerichts; ggf. Berufung zum Landesarbeitsgericht
Einen kompakten Überblick finden Sie im Beitrag:
👉 Dismissal protection proceedings before the labour court
Ergänzend erläutert der Beitrag
👉 Dismissal and recourse to the labour court
wichtige Fragen zur Drei-Wochen-Frist und zu Besonderheiten bei der Klageerhebung.
Spezialisierung im Arbeitsrecht: Schwerpunktmäßig beraten wir zu Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsverträgen, Lohnstreitigkeiten, Überstunden und Arbeitszeugnissen.
Specialist lawyer for labour law mit langjähriger Prozesserfahrung vor den Arbeitsgerichten in Nienburg, Bremen und vielen weiteren Gerichten.

Regionale Nähe und kurze Wege: Stuhr ist vom Standort Bremen aus schnell erreichbar; viele Mandate bearbeiten wir zudem auf Wunsch telefonisch oder online.
Praxisnahe Wissensbeiträge: In unserem Bereich Arbeitsrecht – alle Beiträge finden Sie zahlreiche aktuelle Artikel zu Kündigung, Kündigungsschutz und arbeitsrechtlichen Entwicklungen.
Auch nach einer Kündigung unterstützen wir Sie z. B. bei der Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses oder bei Streitigkeiten zu Overtime:
👉 Arbeitszeugnis – muss Beendigungsdatum und nicht Ausstellungsdatum enthalten
👉 Overtime in labour law - clarity for employees and employers
Ob Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben oder als Arbeitgeber aus Stuhr eine Trennung rechtssicher gestalten möchten: Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung spart Zeit, Nerven und oft auch Kosten.
Wir prüfen Ihre Situation, erläutern verständlich Ihre Handlungsoptionen und entwickeln gemeinsam die passende Strategie – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular
Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung bei einer Kündigung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online available.

Für Kündigungen gilt bundesweit die Drei-Wochen-Frist (§ 4 KSchG). Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben – für Stuhr in der Regel beim Arbeitsgericht Nienburg (Weser).
Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht. Abfindungen entstehen häufig durch Verhandlungen, z. B. in der Güteverhandlung vor Gericht oder im Zuge eines Aufhebungsvertrags. Die tatsächliche Höhe hängt von Faktoren wie Betriebsgröße, Betriebserfordernissen, Dauer der Beschäftigung und Prozessrisiken ab.
Nein. Aufhebungsverträge sind bindend und können zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und zum Verlust von Kündigungsschutz führen. Lassen Sie den Vertrag unbedingt vorher prüfen. Passender Beitrag:
👉 Fragen & Antworten zum Aufhebungsvertrag.
Unterschieden wird u. a. zwischen operational, verhaltensbedingter, more personal, außerordentlicher/fristloser and Change notice. Jede Art hat eigene Voraussetzungen – Fehler führen oft zur Unwirksamkeit.
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Klage kann zu Weiterbeschäftigung, Severance payment und einer rechtssicheren Klärung führen. Im frühen Stadium lässt sich oft eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Eine erste Einschätzung erhalten Sie schnell und transparent.