Björn Steveker
Specialist lawyer for labour law
Kim Mirow
Lawyer
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft unvorbereitet – ob in Industrie, Handwerk, Pflege, Logistik oder im öffentlichen Dienst in Bassum und Umgebung. Arbeitgeber stehen umgekehrt vor der Frage, wie eine rechtssichere Trennung von Mitarbeitern gestaltet werden kann, ohne unnötige Risiken einzugehen. In beiden Fällen gilt: Fehler bei Fristen, Form oder Begründung können später teuer werden.

Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Sulingen, Bremen und Osnabrück begleiten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Bassum und dem Landkreis Diepholz bei allen Fragen rund um Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutz.
Im Raum Bassum werden Kündigungen häufig betriebsbedingt (z. B. Umstrukturierungen, Personalabbau), personenbedingt (z. B. länger andauernde Krankheit, fehlende Eignung) oder verhaltensbedingt (z. B. Pflichtverletzungen) ausgesprochen. Einen ersten Überblick über arbeitsrechtliche Themen finden Sie auch unter
https://so-anwaelte.de/arbeitsrecht/
Wichtige Punkte bei jeder Kündigung:
Schriftform: Eine Kündigung muss immer schriftlich im Original vorliegen – E-Mail, WhatsApp oder Fax genügen nicht.
Zugang: Entscheidend ist, wann das Kündigungsschreiben tatsächlich zugeht (Briefkasten, persönliche Übergabe).
Kündigungsfrist: Sie ergibt sich aus Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag und muss exakt eingehalten werden.
Betriebsratsanhörung: Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden.
Mehr zu den rechtlichen Grundlagen von Kündigungen – inklusive betriebsbedingter, verhaltensbedingter und personenbedingter Kündigung – finden Sie vertieft in unseren Beiträgen:
Betriebsbedingte Kündigung:
https://so-anwaelte.de/betriebsbedingte-kuendigung-voraussetzungen-rechtsprechung-und-handlungsmoeglichkeiten/
Verhaltensbedingte Kündigung:
https://so-anwaelte.de/verhaltensbedingte-kuendigung-wann-ist-sie-zulaessig/
Personenbedingte Kündigung:
https://so-anwaelte.de/was-ist-eine-personenbedingte-kuendigung/
Gerade im Landkreis Diepholz – und damit auch in Bassum – ist außerdem zu beachten, dass viele Betriebe tarifgebunden sind. Das kann Auswirkungen auf Kündigungsfristen, Sonderkündigungsschutz oder Sozialpläne haben.
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss schnell handeln:
Die Kündigungsschutzklage ist in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung meist als wirksam – selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft wäre.
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Bassum und dem Landkreis Diepholz ist in der Regel das
Arbeitsgericht Nienburg (Weser) zuständig. Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgerichts werden vor dem
Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover geführt.
In unserem ausführlichen Beitrag zum Kündigungsschutzverfahren erläutern wir den typischen Ablauf vom Eingang der Kündigung bis zu einem möglichen Vergleich oder einer Entscheidung durch das Gericht:
Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht:
https://so-anwaelte.de/der-kuendigungsschutzprozess-vor-dem-arbeitsgericht/
Wichtig für Arbeitnehmer:
Melden Sie sich frühzeitig nach Erhalt der Kündigung, damit wir die Frist wahren, Unterlagen prüfen und eine Strategie (Weiterbeschäftigung vs. Abfindung) entwickeln können.
Bringen Sie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, ggf. Abmahnungen, Zeugnisse und Gehaltsnachweise mit.
Wichtig für Arbeitgeber:
Lassen Sie bereits die Vorbereitung der Kündigung (Dokumentation, Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung) juristisch begleiten.
So lassen sich spätere Prozessrisiken und unnötige Kosten häufig deutlich reduzieren.
Viele Kündigungsschutzverfahren im Raum Sulingen/Diepholz enden mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht, bei dem eine Abfindung gezahlt wird. Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht jedoch in den meisten Fällen nicht – die Frage ist immer: Wie „angreifbar“ ist die Kündigung?
Für Arbeitnehmer aus Bassum prüfen wir:
Wie stehen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?
Welche Vergleichslösungen (Abfindung, Beendigungsdatum, Zeugnis) sind realistisch?
Welche Gehaltsbestandteile müssen bei der Abfindungsberechnung berücksichtigt werden?
Zur Berechnung der Abfindung und der relevanten Gehaltsbestandteile lesen Sie auch:
Gehaltsbestandteile und Abfindungsberechnung:
https://so-anwaelte.de/gehaltsbestandteile-und-abfindungsberechnung/
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Behandlung der Abfindung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung für eine steuerliche Entlastung sorgen. Einen Überblick erhalten Sie hier:
Abfindung clever versteuern:
https://so-anwaelte.de/abfindung-clever-versteuern-so-holen-sie-das-meiste-heraus/
Arbeitgeber unterstützen wir bei der strukturierten Verhandlung von Beendigungsvereinbarungen – sei es im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder schon im Vorfeld als Grundlage für eine einvernehmliche Trennung.
Gerade in kleineren und mittelständischen Betrieben im Raum Bassum werden häufig Cancellation agreements eingesetzt, um das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung zu beenden. Das kann für beide Seiten Vorteile haben – etwa planbare Beendigungszeitpunkte, klare Regelungen zu Abfindung, Resturlaub und Zeugnis.
Allerdings drohen insbesondere Arbeitnehmern Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, wenn der Vertrag unbedacht unterschrieben wird. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass der Aufhebungsvertrag rechtssicher formuliert ist und keine versteckten Risiken (z. B. AGG-Ansprüche, Restvergütung, Boni) offen bleiben.
Einen kompakten Überblick bieten unsere Questions and answers about the cancellation agreement:
Aufhebungsvertrag – FAQ:
https://so-anwaelte.de/fragen-und-antworten-zum-aufhebungsvertrag/
Gerade weil Aufhebungsverträge oft „zwischen Tür und Angel“ unterschrieben werden, empfehlen wir:
Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht zumindest kurz juristischen Rat eingeholt haben – telefonisch oder per E-Mail ist eine erste Einschätzung meist schnell möglich.
In vielen Fällen geht einer verhaltensbedingten Kündigung eine oder mehrere Warnings voraus. Ob eine spätere Kündigung wirksam ist, hängt dann entscheidend davon ab, ob die Abmahnungen formell und inhaltlich korrekt waren.
Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag:
Die arbeitsrechtliche Abmahnung:
https://so-anwaelte.de/die-arbeitsrechtliche-abmahnung/
Wichtig:
Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt sofort eine Kündigung. Oft sind zunächst mildere Mittel wie Abmahnung oder Versetzung geboten.
Dazu mehr hier:
https://so-anwaelte.de/nicht-jede-kleinigkeit-fuehrt-zur-kuendigung-die-grenzen-des-arbeitgebers-bei-fehlverhalten-darf-ein-arbeitgeber-wegen-kleiner-verfehlungen-sofort-kuendigen/
Für Arbeitgeber aus Bassum übernehmen wir die rechtliche Prüfung und Formulierung von Abmahnungen. Arbeitnehmern helfen wir einzuschätzen, ob Abmahnungen unberechtigt sind und wie darauf sinnvoll reagiert werden kann.
Bassum liegt im Landkreis Diepholz, für den arbeitsrechtliche Streitigkeiten – wie oben beschrieben – in der Regel vor dem Arbeitsgericht Nienburg geklärt werden. Unsere Kanzlei ist mit ihrem Standort in Sulingen seit vielen Jahren in der Region verwurzelt und kennt die Besonderheiten der örtlichen Betriebe, Branchen und Tarifstrukturen.
Einen vertieften Überblick speziell für die Region finden Sie hier:
Kündigung in Sulingen und im Landkreis Diepholz:
https://so-anwaelte.de/arbeitsrecht/kuendigung-in-sulingen-und-im-landkreis-diepholz-worauf-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-achten-sollten/
Egal ob Sie als Arbeitnehmer in Bassum eine Kündigung erhalten haben oder als Arbeitgeber eine Beendigung rechtssicher gestalten möchten – die Wege nach Sulingen, Bremen oder Osnabrück sind kurz, und eine Beratung ist auch unkompliziert online möglich.
Kündigungen sind rechtlich komplex und emotional belastend. Für beide Seiten gilt:
Rechtssicherheit: Form- und Fristfehler lassen sich vermeiden, Risiken werden frühzeitig erkannt.
Strategie statt Zufall: Ob Weiterbeschäftigung, Abfindung oder „saubere Trennung“ – ein klares Ziel erleichtert Verhandlungen und Prozessführung.
Professionelle Vertretung: Wir begleiten Sie vom ersten Beratungsgespräch über die Action for unfair dismissal beim Arbeitsgericht Nienburg bis zu einer möglichen Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover.
Nehmen Sie bei einer Kündigung in Bassum frühzeitig Kontakt auf – idealerweise direkt nach Erhalt der Kündigung. So können wir Fristen wahren, Unterlagen prüfen und gemeinsam die passende Strategie entwickeln.
Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung bei einer Kündigung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder online zur Verfügung.
Nein. Sie müssen eine Kündigung nicht unterschreiben. Wichtig ist nur, wann das Schreiben bei Ihnen zugeht. Unterschreiben sollten Sie lediglich den Empfang – und auch das ist nicht zwingend notwendig.
Die Klage muss innerhalb von three weeks nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Nach Fristablauf gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht meist nicht. Oft ergibt sich eine Abfindung aber im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht – abhängig von der Wirksamkeit der Kündigung und der Verhandlungsposition.
Ja, wenn Sie ohne wichtigen Grund unterschreiben. Vor Unterzeichnung sollten Sie daher unbedingt rechtlichen Rat einholen.
Hilfreich sind Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Lohnunterlagen und relevante Kommunikation. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto fundierter kann die Ersteinschätzung erfolgen.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Eine genaue Einschätzung ist erst nach Sichtung der Unterlagen möglich.