Kim Mirow
Lawyer

Björn Steveker
Lawyer

Anwalt Verkehrsrecht Achim – Unterstützung nach dem Verkehrsunfall

Ein Moment der Unachtsamkeit auf der A27 zwischen Achim-Nord und Achim-Ost, ein Auffahrunfall auf der B6 oder ein Zusammenstoß im Stadtverkehr von Achim, Baden oder Uesen – ein Verkehrsunfall kommt immer ungelegen. Plötzlich geht es um Reparaturkosten, Mietwagen, Schmerzensgeld und Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Viele Betroffene fühlen sich mit der Regulierung allein gelassen und haben Sorge, auf einem Teil ihrer Ansprüche sitzenzubleiben.

Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie bei der kompletten Verkehrsunfallregulierung – von der ersten Schadensmeldung bis zur Zahlung. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aus Achim und Umgebung konsequent gegenüber Versicherungen und vor Gericht.


Verkehrsrecht in Achim: Unfälle auf A27, B6, B75 und im Stadtgebiet

Achim liegt verkehrsgünstig im Landkreis Verden, direkt an der A27 sowie an den Bundesstraßen B6 und B75. Der Berufsverkehr Richtung Bremen, Hannover oder Verden, Baustellen im Bereich der Anschlussstellen Achim-Ost/Achim-Nord oder dichter Verkehr in den Ortsteilen Baden, Uesen, Uphusen oder Bierden führen regelmäßig zu riskanten Situationen und Unfällen.

Typische Konstellationen, mit denen wir es in der Praxis zu tun haben:

  • Auffahrunfälle auf der A27 mit Blechschäden und Personenschäden („HWS-Distorsion“, Rückenbeschwerden).

  • Kreuzungs- und Einbiegeunfälle auf der B6 / B75 oder im Stadtgebiet von Achim.

  • Abbiege- und Vorfahrtsverstöße in Wohngebieten (z. B. in Uesen, Uphusen, Bierden, Borstel, Badenermoor).

  • Unfälle mit Radfahrern oder Fußgängern im innerstädtischen Bereich.

Gerade auf der Autobahn oder den Bundesstraßen ist der Unfallhergang oft umstritten. Hier ist es wichtig, frühzeitig Beweise zu sichern (Polizeibericht, Fotos, Zeugen), um Haftung, Contributory negligence und die sogenannte Betriebsgefahr sauber einordnen zu können. Dabei unterstützen wir Sie von Anfang an.


Ihre Ansprüche nach dem Verkehrsunfall: Sachschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall in Achim geht es nicht nur um die Reparatur des Fahrzeugs. Sie haben eine Reihe von Ansprüchen, die wir für Sie vollständig prüfen und durchsetzen:

1. Sachschaden am Fahrzeug

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

  • Minderwert (Wertminderung) nach der Reparatur

  • Abschleppkosten, Standkosten, Gutachterkosten

Mehr Hintergründe zu den typischen Schadenspositionen finden Sie auch in unseren ausführlichen Informationen zum Verkehrsrecht unter
https://so-anwaelte.de/verkehrsrecht/

2. Nutzungsausfall, Mietwagen und Standgeld

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall in Achim oder Umgebung nicht fahrbereit ist, können Sie für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung entweder:

  • einen Rental car nehmen oder

  • eine Compensation for loss of use in Geld verlangen.

Gerade Pendler:innen zwischen Achim und Bremen oder Berufstätige im Landkreis Verden sind auf ihr Auto angewiesen. Wird die Regulierung verzögert und das Fahrzeug steht länger in der Werkstatt, kommen zusätzlich Stall fee und verlängerter Nutzungsausfall in Betracht. Details dazu erläutern wir in unseren Beiträgen:

3. Schmerzensgeld und weitere Personenschäden

Bei Verletzungen – von der leichten HWS-Distorsion bis zu schweren Dauerschäden – steht Ihnen Compensation for pain and suffering zu. Entscheidend ist eine frühzeitige ärztliche Dokumentation (Notaufnahme, Hausarzt, Facharzt) sowie der nachvollziehbare Verlauf Ihrer Beschwerden.

Ausführlich informieren wir Sie dazu in unserem Fachbeitrag:
https://so-anwaelte.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-grundlagen-beispiele-praktische-schritte/

Daneben prüfen wir u. a.:

  • Loss of earnings, wenn Sie wegen des Unfalls nicht arbeiten können,

  • Household management damage, wenn Sie Haushaltstätigkeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt erledigen können,

  • weitere Kosten (Medikamente, Fahrten zu Ärzten oder Physiotherapie, Hilfsmittel).


Ablauf der Unfallregulierung – wir übernehmen die Korrespondenz mit der Versicherung

Viele Mandant:innen aus Achim wenden sich an uns, weil sie sich nicht mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen möchten oder das Gefühl haben, dass ihre Ansprüche „kleingerechnet“ werden.

Wir übernehmen für Sie:

  1. Haftungsprüfung
    Prüfung von Unfallhergang, Beweismitteln und polizeilicher Aufnahme, rechtliche Einordnung von Verschulden und Mitverschulden.

  2. Sicherung der Beweise
    Anforderung der Ermittlungsakte, Einholung von Gutachten (technisch/medizinisch), Abstimmung mit Werkstatt und Sachverständigen.

  3. Bezifferung aller Ansprüche
    Sachschäden, Nutzungsausfall/Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Nebenkosten.

  4. Fristen und Verjährung
    Setzung von Fristen gegenüber der Versicherung, Überwachung der Zahlungseingänge, Prüfung der Verjährungsfristen.

  5. Gerichtliche Durchsetzung
    Wenn die Versicherung nicht oder nicht vollständig reguliert, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch.

So behalten Sie den Überblick, während wir uns um die rechtlichen und taktischen Fragen kümmern.


Zuständige Gerichte für Verkehrsunfälle aus Achim

Kommt es zur Klage, sind für Verkehrsunfall-Sachen aus Achim in der Regel folgende Gerichte zuständig:

  • das Amtsgericht Achim bei geringeren Streitwerten,

  • das Landgericht Verden (Aller) bei höheren Streitwerten oder Berufungen.

Wir vertreten Sie vor beiden Gerichten regelmäßig in Verkehrsunfall- und Schadensersatzverfahren. Dank unserer Spezialisierung im Verkehrsrecht können wir früh einschätzen, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt oder ob eine außergerichtliche Lösung in Ihrem Fall sinnvoller ist.


Warum Steveker & Odebrecht nach einem Unfall in Achim an Ihrer Seite sein sollten

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls ist juristisch und taktisch anspruchsvoll. Versicherungen arbeiten professionell – das sollten Sie auch tun. Mit Steveker & Odebrecht profitieren Sie von:

  • ausgeprägter Erfahrung im Traffic law, insbesondere in der Unfallregulierung,

  • strukturierter Vorgehensweise bei der Ermittlung und Durchsetzung sämtlicher Schadenspositionen,

  • klarer Kommunikation auf Augenhöhe – wir erklären, welche Ansprüche realistisch sind und wie wir sie durchsetzen,

  • regionaler Nähe zu Achim, Bremen und den Landkreisen Verden und Diepholz.

Wir begleiten Sie, egal ob sich der Unfall im Stadtgebiet von Achim, in Baden, Uesen, Uphusen, Bierden oder auf der A27/B6/B75 ereignet hat – und vertreten Sie bundesweit, wenn Sie etwa auf einer Reise in einen Unfall verwickelt wurden.

Zögern Sie nicht, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – idealerweise bereits kurz nach dem Unfall. So sichern Sie Beweise, vermeiden typische Fehler im Umgang mit der Versicherung und stellen sicher, dass kein Schadensposten übersehen wird.


Wenn Sie verkehrsrechtliche Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in  Bremen, Sulingen, Osnabrück oder online available.


✅ FAQ

1. Was sollte ich direkt nach einem Verkehrsunfall in Achim tun?
Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzungen die Polizei und dokumentieren Sie Fotos, Zeugen und Schäden. Melden Sie sich möglichst früh bei uns – wir übernehmen dann die komplette Regulierung.

2. Zahlt die gegnerische Versicherung auch meinen Anwalt?
Ja. Wenn Sie unverschuldet in Achim in einen Unfall geraten sind, trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren Anwalt.

3. Wie lange dauert die Schadensregulierung in Achim?
In einfachen Fällen wenige Wochen, bei Personenschäden oder streitigem Unfallhergang oft länger. Wir überwachen Fristen und setzen nötigenfalls gerichtliche Schritte durch.

4. Bekomme ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Ja, entweder Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung. Wir prüfen, was in Ihrem Fall sinnvoller ist – insbesondere für Pendler:innen zwischen Achim und Bremen.

5. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Bei Verletzungen grundsätzlich ja. Entscheidend sind ärztliche Dokumentation und Verlauf. Wir unterstützen bei der Durchsetzung und der korrekten Höhe des Schmerzensgeldes.

6. Muss ich bei Streitigkeiten vor Gericht erscheinen?
Oft nicht. Bei vielen Verfahren vor dem Amtsgericht Achim oder dem Landgericht Verden können wir Sie vertreten, ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen.