Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Ob und wie lange eine Verurteilung im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister erscheint, hängt von der Strafhöhe, möglichen Voreintragungen und einer Bewährung ab.
Eine erstmalige Geldstrafe von genau 90 Tagessätzen oder weniger wird grundsätzlich nicht in das gewöhnliche Führungszeugnis aufgenommen. Das gilt bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten ebenfalls, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist. Ab 91 Tagessätzen oder bei mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe ist die Verurteilung regelmäßig sichtbar. Eine Bewährung ändert daran grundsätzlich nichts.
90 Tagessätze: Ab wann gilt man als vorbestraft?
Die Aussage „Bis 90 Tagessätze ist man nicht vorbestraft“ ist zu ungenau. Eine rechtskräftige Geldstrafe ist eine strafrechtliche Verurteilung und wird nach § 4 BZRG grundsätzlich in das Bundeszentralregister eingetragen. Die Zahl von 90 Tagessätzen ist keine Grenze zwischen Verurteilung und Straffreiheit.
Sie ist vor allem für das gewöhnliche Führungszeugnis wichtig: Nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG wird eine Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen grundsätzlich nicht aufgenommen, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist. Genau 90 Tagessätze bleiben dann draußen; ab 91 Tagessätzen erscheint die Geldstrafe regelmäßig.
Voreintragungen sowie Behörden- und erweiterte Führungszeugnisse können zu einem anderen Ergebnis führen.
Ist die Verurteilung nicht aufzunehmen, darf sich die betroffene Person nach § 53 BZRG grundsätzlich als unbestraft bezeichnen und muss den Sachverhalt nicht offenbaren. Gegenüber auskunftsberechtigten Gerichten und Behörden kann eine Ausnahme gelten.
Wie werden Zahl und Höhe der Tagessätze berechnet?
The Anzahl der Tagessätze bildet das Maß der Schuld ab. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Beide Werte ergeben zusammen die Geldstrafe.
Anzahl
Sie richtet sich nach Tat, Schuld und Strafzumessung.
Tagessatzhöhe
Maßgeblich sind Einkommen und wirtschaftliche Verhältnisse.
Gesamtbetrag
Anzahl × Tagessatzhöhe ergibt die Geldstrafe.
After § 40 StGB ist regelmäßig das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen Ausgangspunkt. Unterhaltslasten und weitere wirtschaftliche Umstände können berücksichtigt werden; fehlen Angaben, darf das Gericht schätzen.
Beispiel: 2.700 Euro Monatsnetto können überschlägig einen Tagessatz von 90 Euro ergeben. 90 Tagessätze entsprechen dann 8.100 Euro. Für das Führungszeugnis zählt grundsätzlich die Anzahl der Tagessätze.
Wie erscheinen Geld- und Freiheitsstrafen im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister?
Für kurze Freiheitsstrafen enthält § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG eine ähnliche Ausnahme wie für Geldstrafen: Eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten wird grundsätzlich nicht in das gewöhnliche Führungszeugnis aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe steht. Bei mehr als drei Monaten erscheint die Freiheitsstrafe regelmäßig. Das gilt grundsätzlich auch bei einer Strafaussetzung zur Bewährung. Bewährung setzt nach § 56 StGB die Vollstreckung aus; die Verurteilung und ihre Registereintragung bleiben bestehen.
Muss eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis drei Monate aufgenommen werden, beträgt die Führungszeugnisfrist nach § 34 BZRG regelmäßig drei Jahre. Das gilt unter weiteren Voraussetzungen auch für Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt, nicht widerrufen und keine weitere Freiheits-, Strafarrest- oder Jugendstrafe eingetragen ist. In den übrigen Fällen beträgt die Frist regelmäßig fünf Jahre und kann sich um die Dauer der Freiheitsstrafe verlängern; für bestimmte Delikte gelten längere Fristen. Der Fristlauf beginnt nach § 36 BZRG mit dem Tag des ersten Urteils.
Im Bundeszentralregister beträgt die Tilgungsfrist nach § 46 BZRG bei höchstens 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis drei Monate unter den gesetzlichen Voraussetzungen fünf Jahre. Bei mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gilt regelmäßig eine Zehnjahresfrist, sofern keine weitere Freiheits-, Strafarrest- oder Jugendstrafe eingetragen ist. Für sonstige Freiheitsstrafen sind regelmäßig 15 Jahre vorgesehen; in bestimmten Fällen verlängert sich die Frist um die Dauer der Strafe oder es gelten besondere längere Fristen.
Nach der Tilgungsreife folgt gemäß § 45 Abs. 2 BZRG grundsätzlich eine einjährige Überliegefrist. Eine noch nicht erledigte Vollstreckung oder weitere Verurteilungen können die Tilgung nach § 47 BZRG verzögern. Danach greift grundsätzlich das Verwertungsverbot des § 51 BZRG.
Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist weiterhin eine Freiheitsstrafe. Die Bewährung verhindert den Vollzug im Gefängnis, beseitigt aber weder die Verurteilung noch automatisch den Eintrag im Führungszeugnis.
Geldstrafe oder Strafbefehl erhalten: Was können Betroffene tun?
Bei einem Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch kann nach § 410 StPO auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden. Maßgeblich sind Aktenlage und Verteidigungsziel.
Ist das Einkommen zu hoch geschätzt, können aktuelle Nachweise entscheidend sein. Wer nicht sofort zahlen kann, sollte die Strafe nicht ignorieren: Nach § 42 StGB kommen Zahlungsfrist oder Ratenzahlung in Betracht.
Bleibt die Geldstrafe uneinbringlich, tritt Ersatzfreiheiitsstrafe an ihre Stelle. Nach § 43 StGB entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Frühzeitiges Handeln ist daher wichtig.
Wir prüfen Strafbefehl, Straföhe und Registerfolgen. Steveker & Odebrecht unterstützt Sie in Sulingen, Bremen und Osnabrück sowie online.
Häufige Fragen zu 90 Tagessätzen und Führungszeugnis
Die wichtigsten Antworten im Überblick. Voreintragungen und die Art des Führungszeugnisses müssen im Einzelfall mitgeprüft werden.
01Bin ich bei genau 90 Tagessätzen vorbestraft?
Es liegt eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vor, die grundsätzlich im Bundeszentralregister eingetragen wird. Eine erstmalige Geldstrafe von genau 90 Tagessätzen erscheint jedoch regelmäßig nicht im gewöhnlichen Führungszeugnis, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist.
02Stehen 91 Tagessätze im Führungszeugnis?
Ja, eine Geldstrafe von 91 Tagessätzen wird grundsätzlich in das gewöhnliche Führungszeugnis aufgenommen. Die Ausnahme des § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG reicht nur bis einschließlich 90 Tagessätze.
03Wie hoch ist ein Tagessatz bei 3.000 Euro netto?
Überschlägig kann ein Tagessatz 100 Euro betragen. Das Gericht berücksichtigt jedoch die gesamten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. „Netto geteilt durch 30“ ist daher nur eine Orientierung.
04Wie lange bleibt eine Geldstrafe im Bundeszentralregister?
Bei höchstens 90 Tagessätzen beträgt die Tilgungsfrist grundsätzlich fünf Jahre, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe eingetragen ist. Für andere Geldstrafen gilt regelmäßig eine Frist von zehn Jahren. Weitere Eintragungen oder eine noch offene Vollstreckung können die Tilgung verzögern.
05Kann ich mich trotz einer Geldstrafe als unbestraft bezeichnen?
Wenn die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen ist, erlaubt § 53 BZRG grundsätzlich, sich als unbestraft zu bezeichnen und den Sachverhalt nicht zu offenbaren. Gegenüber bestimmten Gerichten und Behörden gelten Ausnahmen.
06Kann ich nur gegen die Höhe des Tagessatzes vorgehen?
Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Ob nur die Tagessatzhöhe angegriffen werden sollte, muss anhand des Strafbefehls, der Akte und der wirtschaftlichen Nachweise geprüft werden.
07Steht eine Freiheitsstrafe auf Bewährung im Führungszeugnis?
Grundsätzlich ja. Eine Bewährungsstrafe bleibt eine rechtskräftige Freiheitsstrafe. Eine erste Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten kann nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG ausnahmsweise außerhalb des gewöhnlichen Führungszeugnisses bleiben, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist. Bei längeren Freiheitsstrafen gelten andere Regeln und Fristen.