Wer in Bremen wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs vor Gericht steht, sieht sich einer strukturierten und klar geregelten Hauptverhandlung gegenüber. Der Ablauf richtet sich bundesweit nach denselben Grundsätzen – dennoch ist es wichtig zu wissen, was das konkret bedeutet und welche Rolle dabei der:die Strafverteidiger:in spielt. Besonders in einem emotional belastenden Verfahren ist juristische Unterstützung entscheidend.
In diesem Beitrag zeigen wir, wie eine Hauptverhandlung grundsätzlich abläuft, was der Öffentlichkeit zugänglich ist – und wie erfahrene Strafverteidiger:innen in Bremen dabei aktiv gestalten und schützen können.
1. Öffentlichkeit und Mündlichkeit – was bedeutet das?
In der Regel sind Strafverhandlungen öffentlich – das heißt: Jede:r darf grundsätzlich als Zuschauer:in im Gerichtssaal Platz nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass Gerichtsverfahren nachvollziehbar und transparent bleiben. In Bremen wie auch bundesweit ist dies ein wichtiges Prinzip zur Kontrolle staatlicher Macht.
Aber es gibt Ausnahmen: Wenn Jugendliche auf der Anklagebank sitzen oder sensible Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sind, kann das Gericht Teile der Verhandlung oder sogar die gesamte Sitzung für die Öffentlichkeit ausschließen.
Zudem gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Beweise – auch schriftliche – während der Verhandlung vorgetragen und erörtert werden müssen. Die Beteiligten, einschließlich der Richter:innen und Verteidigung, setzen sich direkt mit den Inhalten auseinander.
2. Welche Gerichte sind in Bremen zuständig?
Je nach Schwere des Vorwurfs entscheidet sich, welches Gericht in erster Instanz zuständig ist.
- Amtsgericht Bremen: für leichtere Straftaten (z. B. kleinere Diebstähle, einfache Körperverletzung)
- Landgericht Bremen: bei schwerwiegenden Delikten (z. B. Raub, Totschlag)
- Oberlandesgericht Bremen: nur in sehr seltenen Ausnahmefällen direkt in erster Instanz
Die rechtliche Grundlage für diese Zuständigkeit findet sich im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
3. Wie läuft die Hauptverhandlung konkret ab?
Eine typische Hauptverhandlung folgt einem festgelegten Ablauf. Hier ein Überblick über die wichtigsten Stationen:
- Sitzungseröffnung: Die Richter:in ruft den Fall auf, stellt die Anwesenheit der Beteiligten fest und klärt, ob alle Beweismittel bereitliegen
- Zeugenbelehrung: Alle Zeug:innen und Sachverständige werden über ihre Pflichten und Rechte belehrt – insbesondere darüber, dass falsche Aussagen strafbar sind
- Vernehmung des:der Angeklagten: Zuerst werden persönliche Daten erhoben, danach wird die Anklageschrift verlesen. Der:die Angeklagte entscheidet dann, ob er:sie zur Sache aussagen möchte oder nicht
- Beweisaufnahme: Hier werden Zeug:innen vernommen, Gutachten gehört, Dokumente geprüft oder Videos gezeigt. Es gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit – also alles Wichtige muss direkt in der Verhandlung präsentiert werden
- Schlussvorträge: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung fassen ihre Positionen zusammen
- Letztes Wort: Dem:der Angeklagten steht vor der Urteilsberatung das letzte Wort zu – eine letzte Gelegenheit zur Stellungnahme
- Urteil und Rechtsmittelbelehrung: Das Urteil wird öffentlich verkündet. Der:die Verurteilte wird über mögliche Rechtsmittel wie Berufung oder Revision informiert
4. Die Rolle des:der Strafverteidiger:in – mehr als nur Beistand
Ein:e erfahrene:r Strafverteidiger:in aus Bremen wird nicht nur passiv dabei sitzen, sondern die Hauptverhandlung aktiv mitgestalten. Dazu gehört:
- Strategische Beratung: Schon vor und während der Verhandlung klärt der:die Verteidiger:in, ob es sinnvoll ist, auszusagen oder besser zu schweigen
- Anträge und Beweisanregungen: Entlastende Aspekte oder Zeug:innen werden eingebracht, um die Anklage zu erschüttern
- Verständigungsgespräche führen: Wenn eine sogenannte „Verfahrensabsprache“ (umgangssprachlich auch „Deal“) in Betracht kommt, wird der:die Verteidiger:in die Verhandlungen professionell führen – natürlich mit Ihrem Einverständnis
- Abschlussplädoyer: Im Schlussvortrag wird noch einmal betont, warum eine Verurteilung nicht gerechtfertigt oder welche Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen sind
Kurz gesagt: Ein:e gute:r Strafverteidiger:in ist Ihre Stimme im Gerichtssaal und sorgt dafür, dass Ihre Rechte vollumfänglich gewahrt bleiben.
Fazit
Eine Hauptverhandlung im Strafverfahren ist keine reine Formalie, sondern ein komplexes Geschehen mit klaren Regeln – und vielen Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Mit der richtigen strafrechtlichen Beratung an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen kompetent vertreten werden.
FAQ’s zum Thema Ablauf einer Hauptverhandlung
1. Muss ich als Angeklagte:r in der Hauptverhandlung aussagen?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Ihr:e Strafverteidiger:in wird Sie dazu strategisch beraten.
2. Ist die Hauptverhandlung immer öffentlich?
In der Regel ja. Es gibt jedoch Ausnahmen – z. B. bei Jugendstrafverfahren oder zum Schutz von Persönlichkeitsrechten.
3. Wie lange dauert eine Hauptverhandlung?
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Manche Verhandlungen dauern nur einen Tag, andere erstrecken sich über mehrere Termine.
4. Kann ich meine:n Strafverteidiger:in frei wählen?
Ja, grundsätzlich haben Sie das Recht, eine:n Verteidiger:in Ihrer Wahl zu beauftragen – idealerweise mit Erfahrung am Standort des zuständigen Gerichts, z. B. in Bremen.
5. Was passiert nach dem Urteil?
Nach der Urteilsverkündung können Sie – abhängig vom Ausgang – Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einlegen.