Im für Sie am Steuer - kompetent und konsequent

Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die den Straßenverkehr betreffen. Es gliedert sich in verschiedene Bereiche, darunter das Verkehrsordnungsrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht. Es regelt unter anderem das Verhalten von Verkehrsteilnehmern, die Zulassung von Fahrzeugen, die Fahrerlaubnis sowie Sanktionen bei Verstößen. Ziel des Verkehrsrechts ist die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Verstöße können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Auch zivilrechtliche Fragen, etwa bei Verkehrsunfällen, spielen eine wichtige Rolle.

Umfassende Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts – engagiert, lösungsorientiert und mit einem klaren Ziel: Ihr gutes Recht zu wahren.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Verkehrsrecht umfassen insbesondere:

  • Bußgeldverfahren – Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtvertöße, Abstandsunterschreitungen und andere Verstöße

  • Kfz-Kaufvertragsrecht – Mängelgewährleistung, Rücktritt, Nachbesserung und Schadensersatz beim Autokauf

  • Kfz-Leasingvertragsrecht  – Rechte und Pflichten aus Leasingverträgen, vorzeitige Vertragsbeendigung, Abrechnungsstreitigkeiten

  • Verkehrsstrafrecht – Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Körperverletzung und andere Delikte

Kfz-Unfallregulierung – Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Ein Verkehrsunfall bringt häufig nicht nur Ärger und Aufwand, sondern auch finanzielle Risiken mit sich. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung – engagiert, strukturiert und mit dem Ziel, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und gegnerischen Parteien.

 

Unsere Leistungen im Bereich Kfz-Unfallregulierung:

  • Sachschäden (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden)

  • Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

  • Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall

  • Kosten für Gutachter, Mietwagen oder Abschleppdienst

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern

Wir klären die Haftungsfrage, sichern Beweise, setzen Fristen und nehmen Ihnen die gesamte Korrespondenz mit Versicherungen und Unfallbeteiligten ab – damit Sie sich auf Ihre Genesung oder Ihren Alltag konzentrieren können. Auch bei unklarer Schuldlage, Fahrerflucht oder unversicherten Unfallgegnern stehen wir Ihnen zur Seite.

Zudem vertreten wir Sie, wenn die Gegenseite unberechtigt Schadensersatzforderungen gegen Sie erhebt – sei es nach einem selbstverschuldeten Unfall oder bei strittiger Sachlage.

Nach einem Unfall sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Ansprüche vollständig gewahrt werden – und Sie nicht auf berechtigte Leistungen verzichten.

Bußgeldverfahren - Wir wehren Ihre Sanktionen ab

Ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder ein Handy am Steuer – Bußgeldbescheide sind schnell erlassen, oft automatisiert, und führen nicht selten zu empfindlichen Sanktionen wie Fahrverboten oder Punkten im Fahreignungsregister. Doch nicht jeder Vorwurf ist berechtigt. Fehler bei der Messung, unklare Beweislagen oder formale Mängel im Verfahren bieten zahlreiche Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung.

 

Wir prüfen Bußgeldbescheide sorgfältig und verteidigen Sie mit Nachdruck, insbesondere bei:

  • Geschwindigkeitsverstößen (auch bei mobilen oder stationären Blitzern)
  • Abstandsverstößen (Messung durch Video oder Sensorik)
  • Rotlichtverstößen (Ampelblitzer, kurze Gelbphasen, technische Fehler)
  • Handyverstößen oder Ablenkung am Steuer
  • Fehlverhalten im Straßenverkehr (z. B. falsches Parken mit erheblichen Folgen, Missachtung von Verkehrszeichen)

Ein Fahrverbot kann für Berufskraftfahrer:innen oder Pendler:innen gravierende Folgen haben. Wir kämpfen dafür, dass Ihr Führerschein bei Ihnen bleibt – notfalls durch Umschichtung in eine Geldbuße oder durch rechtzeitige Verfahrensstrategien.

Bereits im Anhörungsverfahren beraten wir Sie, wie Sie sich richtig verhalten und wie ein frühzeitiges Eingreifen die Erfolgsaussichten erhöht. Wir vertreten Sie bundesweit – engagiert, erfahren und mit dem Blick für das Wesentliche.

Kfz-Kaufrecht - Ihre Rechte beim Autokauf konsequent durchgesetzt

Ob Neu- oder Gebrauchtwagen, vom Händler oder privat – der Autokauf ist ein alltägliches, aber rechtlich komplexes Geschäft. Leider zeigt sich nach dem Kauf nicht selten, dass das Fahrzeug Mängel aufweist oder nicht den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entspricht. Manipulierte Tachos, verschwiegene Unfallschäden oder technische Defekte sind nur einige typische Streitpunkte.

Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Rechte sowohl als Käufer:in als auch als Verkäufer:in – kompetent, durchsetzungsstark und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

 

Unsere Leistungen im Kfz-Kaufvertragsrecht:

  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Sachmängeln (Nachbesserung, Rücktritt, Minderung)

  • Rechtsdurchsetzung bei arglistiger Täuschung (z. B. verschwiegene Vorschäden oder Laufleistungsmanipulation)

  • Rückabwicklung des Kaufvertrags bei erheblichen Mängeln oder Täuschung

  • Schadensersatzforderungen bei finanziellen Nachteilen durch mangelhafte Fahrzeuge

  • Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche aus Gewährleistung oder Rücktritt

Gerade im Gebrauchtwagenhandel – ob über Onlineportale oder beim Händler – gibt es oft Streit um Formulierungen in Kaufverträgen oder sogenannte „gekauft wie gesehen“-Klauseln. Wir prüfen, ob solche Klauseln wirksam sind und setzen Ihre Ansprüche gegenüber privaten Verkäufern:innen wie auch gewerblichen Händlern durch.

Ein Autokauf sollte keine rechtliche Belastung werden. Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht – oder sich von einem schlechten Geschäft rechtssicher lösen können.

Kfz-Leasingrecht – Klarheit und Schutz bei Leasingverträgen

Leasing ist für viele eine attraktive Alternative zum Fahrzeugkauf – ob privat oder geschäftlich. Doch das rechtliche Umfeld rund um Leasingverträge ist komplex, oft intransparent und für Laien schwer nachvollziehbar. Bei Rückgabe, Abrechnung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung entstehen daher regelmäßig Streitigkeiten mit Leasinggesellschaften oder Autohäusern.

Wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei im Kfz-Leasingvertragsrecht zur Seite – von der Vertragsprüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Leasingrecht:

  • Prüfung und rechtliche Bewertung von Leasingverträgen (insbesondere Restwert-, Kilometer- oder Vollamortisationsverträge)

  • Beratung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung – z. B. bei Totalschaden, finanziellen Engpässen oder Fahrzeugmängeln

  • Abwehr unberechtigter Nachforderungen nach Rückgabe des Fahrzeugs (z. B. angebliche Schäden, Nutzungsausgleich, Wertminderung)

  • Streit um Übergabezustände und Beweislagen bei Rückgabe oder Mängel

  • Begleitung bei Problemen mit geleasten Fahrzeugen (z. B. Sachmängel, Stillstandzeiten, fehlerhafte Wartung)

Viele Mandant:innen stehen vor der Frage, ob Leasing wirklich die versprochene Flexibilität bietet – vor allem, wenn die Rückgabe plötzlich teuer wird. Wir schaffen rechtliche Klarheit, setzen Ihre Ansprüche durch und schützen Sie vor ungerechtfertigten Forderungen.

Leasing muss kalkulierbar bleiben. Mit unserer rechtlichen Unterstützung behalten Sie die Kontrolle über Ihre vertraglichen Rechte und Pflichten.

Verkehrsstrafrecht – Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr

Das Verkehrsstrafrecht betrifft nicht nur klassische Straftaten wie Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer – auch scheinbar kleinere Vorfälle im Straßenverkehr können schnell strafrechtliche Relevanz entfalten. Wer ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, sieht sich oft mit schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert: Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg, Geld- oder Freiheitsstrafe sowie eine dauerhafte Eintragung im Bundeszentralregister.

In dieser belastenden Situation stehen wir Ihnen mit professioneller und engagierter Strafverteidigung zur Seite – diskret, entschlossen und mit klarer Strategie.

 

Wir verteidigen Sie im gesamten Spektrum des Verkehrsstrafrechts, unter anderem bei:

  • Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“)

  • Trunkenheitsfahrten (Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

  • Fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung bei Verkehrsunfällen

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Nötigung im Straßenverkehr (z. B. durch Drängeln, dichtes Auffahren, Ausbremsen)

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

  • Kennzeichenmissbrauch oder Pflichtversicherungsverstoß

Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten sind keine Bagatellen. Neben der eigentlichen Strafe drohen regelmäßig auch massive Nebenfolgen: der Verlust der Fahrerlaubnis, MPU-Auflagen, Probleme im Berufsleben oder versicherungsrechtliche Nachteile.

Wir prüfen die Beweislage, wahren Ihre Rechte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft und entwickeln eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie. Dabei verfolgen wir – je nach Sachlage – das Ziel eines Freispruchs, einer Verfahrenseinstellung oder zumindest einer Strafmaßmilderung, z. B. durch Kooperation, Schadenswiedergutmachung oder freiwillige Maßnahmen (Verkehrstherapie, Nachschulungen).

Auch bei Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder Führerscheinentzug im Ermittlungsverfahren sind wir sofort an Ihrer Seite und übernehmen die notwendige Kommunikation mit den Behörden.

Verlassen Sie sich auf eine moderne, engagierte und rechtlich fundierte Verteidigung – wir stehen für Ihre Rechte ein, mit Nachdruck, Fachkenntnis und Erfahrung.

Vertrauen Sie auf Erfahrung im Verkehrsrecht

Ob es um die Durchsetzung der vollständigen Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, Schmerzensgeld- und Ersatzansprüche geht, wir vertreten Sie gegenüber Versicherungen – schnell, effizient und konsequent. Mit juristischer Expertise, strategischem Blick und dem nötigen Nachdruck setzen wir uns für Ihre Rechte ein.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie umfassend bei rechtlichen Streitigkeiten rund um den Autokauf oder Leasingverträge: Ob Mängel beim Fahrzeug, Probleme bei der Rückabwicklung, manipulierte Tachostände oder unberechtigte Nachforderungen – im Kfz-Kaufvertragsrecht und Kfz-Leasingrecht setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.

Ihre Mobilität und Ihre finanziellen Interessen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Verkehrsrecht – wir sind für Sie da.