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  • Verkehrsstrafrecht: Was bei Straftaten im Straßenverkehr droht

Wer in Bremen täglich mit dem Auto unterwegs ist, weiß: Im dichten Stadtverkehr oder auf den vielbefahrenen Ausfallstraßen kann es schnell hektisch werden. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon gerät man in Situationen, die nicht nur teuer, sondern auch strafrechtlich relevant sein können. Genau hier setzt das Verkehrsstrafrecht an. Es schützt alle Verkehrsteilnehmer:innen vor grob fahrlässigem oder gar vorsätzlichem Verhalten – und sieht bei Verstößen teils drastische Konsequenzen vor.

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick darüber, welche Handlungen im Straßenverkehr strafbar sind, welche rechtlichen Grundlagen gelten, was Beschuldigte in Bremen erwartet und wie sich Straftaten im Verkehr verhindern lassen.

1. Was genau umfasst das Verkehrsstrafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht ist ein eigenständiger Bereich innerhalb des Strafrechts, der sich auf Straftaten im Straßenverkehr konzentriert. Im Unterschied zu Ordnungswidrigkeiten wie etwa Parkverstößen oder geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen, handelt es sich hier um Verhaltensweisen, die die Sicherheit anderer gefährden oder erheblichen Schaden verursachen können.

In der Praxis betrifft das häufig Verkehrsteilnehmer:innen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren, Unfallflucht begehen oder sich an illegalen Autorennen beteiligen – alles keine Einzelfälle, auch nicht im Bremer Stadtgebiet.

2. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen

Die rechtliche Basis des Verkehrsstrafrechts bildet in erster Linie das Strafgesetzbuch (StGB). Ergänzt wird es durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Einige besonders relevante Paragrafen sind:

  • § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
    Wer rücksichtslos handelt und dadurch Leib oder Leben anderer gefährdet, etwa durch das Überfahren einer roten Ampel unter Alkoholeinfluss, macht sich strafbar.

  • § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
    Bereits ab 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen kann eine Straftat vorliegen – in Bremen werden regelmäßig Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

  • § 142 StGB – Unfallflucht
    Wer sich nach einem Unfall einfach vom Ort des Geschehens entfernt, riskiert nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern auch den Verlust der Fahrerlaubnis.

  • § 315b StGB – Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
    Dazu zählt beispielsweise das absichtliche Herbeiführen eines Hindernisses oder das Manipulieren an Verkehrseinrichtungen.

  • § 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen
    Illegale Straßenrennen – ob mit anderen oder „gegen die Uhr“ – sind in vielen Großstädten ein Problem. Auch in Bremen gab es in den letzten Jahren mehrfach aufsehenerregende Fälle.

3. Welche Sanktionen und Maßnahmen drohen?

Verkehrsstraftaten haben nicht nur juristische, sondern oft auch existenzielle Konsequenzen – insbesondere dann, wenn Beruf oder Alltag auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind. Die Bandbreite der Sanktionen reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

  • Geld- und Freiheitsstrafen
    Je nach Delikt können erhebliche Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren – in besonders schweren Fällen sogar mehr – verhängt werden.

  • Fahrverbote und Führerscheinentzug
    Bei schwerwiegenden Verstößen ist ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder sogar der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Die Wiedererteilung ist oft an eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gebunden.

  • Punkte in Flensburg
    Verkehrsstraftaten werden im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg dokumentiert. Bei einem bestimmten Punktestand drohen weitere Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Gerade im urbanen Raum wie Bremen, wo sich viele Verkehrsteilnehmer:innen den Raum teilen, kann es schnell zu Situationen kommen, in denen rechtliche Konsequenzen drohen – auch wenn keine böse Absicht im Spiel war.

4. Prävention in Bremen: Verkehrssicherheit beginnt im Kopf

Wer nicht nur Strafen vermeiden, sondern aktiv zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen möchte, sollte wissen, welche präventiven Maßnahmen in Bremen und Umgebung bereits existieren – und wie man selbst zur Unfallvermeidung beitragen kann:

  • Regelmäßige Verkehrskontrollen
    Die Bremer Polizei führt häufig Alkohol- und Drogenkontrollen sowie Geschwindigkeitsmessungen durch – insbesondere an bekannten Unfallschwerpunkten.

  • Verkehrserziehung & Aufklärung
    Von der Grundschule bis zur Führerscheinprüfung werden Verkehrsteilnehmer:innen durch gezielte Programme auf sicheres Verhalten vorbereitet.

  • Technische Hilfsmittel
    Blitzer, Abstandsmessanlagen und moderne Dashcams sorgen nicht nur für Beweissicherung, sondern wirken auch präventiv. In Bremen wird der Einsatz solcher Technik zunehmend ausgeweitet.

5. Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder ein Strafbefehl ins Haus flattert, ist anwaltlicher Beistand dringend anzuraten. In vielen Fällen lassen sich Strafen durch frühzeitiges Handeln abmildern oder unnötige Verfahren sogar ganz vermeiden. Wir vertreten Mandant:innen aus Bremen und Umgebung regelmäßig in Fällen rund um das Verkehrsstrafrecht – mit fundierter Erfahrung und klarer Kommunikation.

Fazit

Das Verkehrsstrafrecht schützt uns alle – doch ein einziger Moment kann genügen, um in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten. Wer seine Rechte kennt und bei Bedarf rechtzeitig handelt, kann Schlimmeres vermeiden.

Als spezialisierte Kanzlei im Bereich des Straf- und Verkehrsrechts stehen wir bereit, um Sie in allen Fragen rund um Verkehrsstraftaten und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen zu unterstützen. Unsere Expertise reicht von der Beratung über die Kommunikation mit Behörden bis hin zur Vertretung vor Gericht. Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, erreichen Sie uns an unseren Standorten in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder ganz einfach online.

FAQ’s zum Thema Verkehrsstrafrecht

1. Welche Verkehrsstraftaten sind in Bremen besonders häufig?
In Bremen sind vor allem Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr häufige Delikte.

2. Was passiert nach einer Verkehrsstraftat?
Nach der Feststellung leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Je nach Fall kommt es zu einer Anklage oder einem Strafbefehl – oft verbunden mit Führerscheinmaßnahmen.

3. Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Ja, in vielen Fällen kann ein Strafbefehl durch frühzeitige anwaltliche Beratung abgemildert oder vollständig abgewehrt werden. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen.

4. Kann ich nach einem Verkehrsdelikt meinen Führerschein behalten?
Das hängt vom konkreten Vorwurf ab. Bei erstmaligen oder weniger schweren Delikten droht oft kein Fahrverbot– der Führerschein bleibt dann grundsätzlich erhalten.

5. Muss ich eine MPU machen?
Nach schweren Verstößen wie Alkohol- oder Drogenfahrten kann die Führerscheinbehörde eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnen, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt wird.

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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