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  • Berufung oder Revision im Strafrecht – was ist der Unterschied?

Wer in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht verurteilt wurde, steht oft vor der Frage: „Und jetzt? Kann ich etwas gegen das Urteil tun?“ Die gute Nachricht: Ja, in vielen Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem Rechtsmittel gegen das Urteil zu wehren. Die beiden wichtigsten Rechtsmittel im Strafrecht sind die Berufung und die Revision. Doch was genau ist der Unterschied – und welches Rechtsmittel bringt Sie weiter? Wir erklären die wichtigsten Punkte und geben einen Überblick, wann welches Mittel sinnvoll ist. Besonders relevant wird das z. B. bei Verfahren in Bremen, etwa vor dem Amtsgericht Bremen oder dem Landgericht Bremen.

 

1. Die Berufung: Neue Chance – neues Verfahren

Die Berufung ist eine Art „zweite Runde“ im Strafverfahren. Sie richtet sich gegen Urteile des Amtsgerichts und wird vor dem Landgericht verhandelt. Das Besondere: Bei einer Berufung wird nicht nur das Urteil rechtlich geprüft, sondern auch die Beweise und Tatsachen erneut bewertet.

Was heißt das konkret?

  • Umfassende Prüfung: Das Landgericht nimmt eine vollständige neue Bewertung des Falls vor – inklusive erneuter Zeugenvernehmung und Beweisaufnahme.
  • Neue Beurteilung: Es kann zu einem ganz anderen Ergebnis kommen, etwa einem Freispruch oder einer milderen Strafe.
  • Zuständig in Bremen: Hat das Amtsgericht Bremen verurteilt, ist für die Berufung in der Regel das Landgericht Bremen zuständig.

Wann ist die Berufung sinnvoll?

Wenn Zweifel an der Beweiswürdigung bestehen – etwa weil Zeugenaussagen falsch interpretiert wurden oder wichtige Tatsachen übersehen wurden – ist die Berufung oft der richtige Weg. Sie bietet die Chance, Fehler auf sachlicher Ebene zu korrigieren.

 

2. Die Revision: Wenn das Recht falsch angewendet wurde

Im Gegensatz zur Berufung befasst sich die Revision ausschließlich mit Rechtsfragen. Es geht also nicht mehr darum, wie der Sachverhalt genau war, sondern ob das Gericht Rechtsfehler gemacht hat – zum Beispiel das Gesetz falsch ausgelegt oder Verfahrensvorschriften verletzt hat.

Wichtige Merkmale der Revision:

  • Keine neue Beweisaufnahme: Die Tatsachenfeststellung bleibt unangetastet. Es geht nur darum, ob das Gericht juristisch korrekt gearbeitet hat.
  • Höhere Instanzen: In Bremen ist für Revisionen häufig das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig, in bestimmten Fällen auch der Bundesgerichtshof.
  • Beispielhafte Revisionsgründe: Fehlerhafte Rechtsanwendung, falsche Strafzumessung oder nicht beachtete Verfahrensrechte der Verteidigung.

Wann lohnt sich eine Revision?

Eine Revision ist dann sinnvoll, wenn es Hinweise auf formale oder rechtliche Fehler im Urteil gibt – etwa bei unzulässiger Beweisverwertung oder fehlerhafter Auslegung des Strafgesetzbuchs. Das Ziel: Die Aufhebung oder Änderung des Urteils.

 

3. Berufung oder Revision – was passt besser?

Ob Berufung oder Revision – das hängt davon ab, wo der Fehler liegt:

  • Fehlerhafte Beweiswürdigung oder falsche Tatsachenfeststellung? → Berufung.
  • Fehlerhafte Rechtsanwendung oder Verletzung von Verfahrensvorschriften? → Revision.

Gerade bei Verfahren im Großraum Bremen – z. B. bei Verurteilungen durch das Amtsgericht Bremen oder Achim – ist eine professionelle Einschätzung durch eine erfahrene Strafverteidigung entscheidend. Denn die richtige Wahl des Rechtsmittels kann über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.

Fazit: Rechtsmittel richtig nutzen – mit anwaltlicher Unterstützung

Wer sich gegen ein Strafurteil wehren möchte, braucht eine klare Strategie und juristisches Know-how. Ob Berufung oder Revision: Beide Mittel bieten Chancen – aber nur, wenn sie gezielt und fundiert eingesetzt werden. Als erfahrene Strafverteidiger:innen prüfen wir Ihr Urteil und beraten Sie, welcher Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist. So sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Rechte voll ausschöpfen können.

Übrigens: Wenn Sie in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder Umgebung wohnen – oder einfach bequem online mit uns sprechen möchten – sind wir gerne für Sie da.

Wenn Sie strafrechtliche Unterstützung oder eine Einschätzung zu einem Urteil benötigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online zur Verfügung.

 

FAQ’s zum Thema Berufung und Revision

1. Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision im Strafrecht?
Die Berufung prüft sowohl Tatsachen als auch Rechtsfragen neu, während die Revision sich nur auf Rechtsfehler konzentriert.

2. Wie läuft ein Berufungsverfahren ab?
Das Verfahren wird vor dem nächsthöheren Gericht neu aufgerollt – inklusive erneuter Beweisaufnahme und Zeugenaussagen.

3. Wann ist eine Revision sinnvoll?
Wenn rechtliche Fehler oder Verfahrensverstöße im Urteil vermutet werden, z. B. fehlerhafte Gesetzesauslegung.

4. Welche Fristen gelten für Berufung und Revision?
In der Regel gilt eine Frist von einer Woche nach Urteilsverkündung zur Einlegung beider Rechtsmittel – Details sollte immer eine anwaltliche Prüfung klären.

5. Kann ich auch online eine Beratung zu Berufung oder Revision bekommen?
Ja – bei Steveker & Odebrecht bieten wir auch Online-Beratung für Mandant:innen im gesamten Bundesgebiet.

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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