Eigentums- und Vermögensdelikte zählen zu den häufigsten Straftaten in Deutschland – auch in Bremen. Gerade der Diebstahl macht einen erheblichen Teil der registrierten Delikte aus. Für Beschuldigte ist es wichtig zu wissen, was genau unter diese Kategorien fällt, wie sich die Straftaten unterscheiden und welche rechtlichen Folgen drohen. Als erfahrene Strafverteidiger:innen stehen wir Ihnen bei Vorwürfen rund um Eigentums- oder Vermögensdelikte mit rechtlicher Expertise zur Seite.
1. Was sind Eigentums- und Vermögensdelikte?
Eigentumsdelikte richten sich gegen körperliche Sachen, die im Eigentum einer anderen Person stehen. Das kann beispielsweise ein Smartphone, ein Fahrrad oder Bargeld sein. Hierzu zählen unter anderem:
Diebstahl (§§ 242 ff. StGB)
Unterschlagung (§ 246 StGB)
Raub (§§ 249 ff. StGB)
Räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Vermögensdelikte hingegen betreffen das wirtschaftliche Gesamtvermögen einer Person. Es geht also nicht nur um den Besitz einer bestimmten Sache, sondern um den finanziellen Schaden als solchen. Typische Vermögensdelikte sind:
Betrug (§§ 263 ff. StGB)
Untreue (§ 266 StGB)
Hehlerei (§ 259 StGB)
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass Eigentumsdelikte eine Sache betreffen, während bei Vermögensdelikten oft eine Täuschung oder ein Missbrauch von Vertrauen im Vordergrund steht.
2. Der Tatbestand des Betrugs und seine Abwandlungen
Beim Betrug gemäß § 263 StGB steht die Täuschung über Tatsachen im Mittelpunkt. Entscheidend ist, dass das Opfer durch die Täuschung zu einer Vermögensverfügung bewegt wird, die einen wirtschaftlichen Schaden nach sich zieht. Anders als beim Diebstahl übergibt das Opfer hier selbst den Vermögenswert – allerdings unter falschen Voraussetzungen.
Beispiel: Der Kauf eines nicht existenten Artikels auf einer Internetplattform.
Daneben gibt es zahlreiche Spezialformen des Betrugs, etwa:
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Kreditbetrug (§ 265b StGB)
Sportwettbetrug (§ 265c StGB)
Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe (§ 265d StGB)
Gerade in einer Großstadt wie Bremen, mit einer vielfältigen digitalen Infrastruktur und einer regen Wirtschaftstätigkeit, beobachten wir eine Zunahme von Fällen insbesondere im Bereich des Computer- und Kreditbetrugs.
3. Diebstahl: Von der geringwertigen Sache bis zum schweren Fall
Diebstahl ist der Klassiker unter den Eigentumsdelikten. Wer einer anderen Person eine bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich rechtswidrig zuzueignen, erfüllt den Grundtatbestand des § 242 StGB.
Bei geringwertigen Sachen unter 25 Euro – etwa ein belegtes Brötchen oder ein Ladekabel – wird der Diebstahl nach § 248a StGB nur auf Antrag verfolgt. In schwerwiegenderen Fällen können aber deutlich härtere Strafen drohen. So etwa beim besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), wenn z. B.:
ein Tresor aufgebrochen,
ein Auto gestohlen oder
in eine Wohnung eingebrochen wird.
Führt der oder die Täter:in dabei eine Waffe mit oder handelt im Rahmen einer Bande, greifen die besonders strengen Regelungen des § 244 StGB mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.
4. Verteidigung in Bremen – Schweigen kann Gold wert sein
Wenn Sie in Bremen oder Umgebung einer Eigentums- oder Vermögensstraftat beschuldigt werden, sollten Sie möglichst früh anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wichtig zu wissen: Sie müssen keine Aussage machen – weder gegenüber der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Ihr Schweigen ist ein grundrechtlich geschütztes Recht.
Wir nehmen zunächst Akteneinsicht, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu prüfen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtliche Ausgangslage, sondern auch Ihre persönliche Lebenssituation. Ziel ist es, das Verfahren möglichst zu Ihren Gunsten zu beeinflussen – sei es durch eine Einstellung, eine milde Strafe oder einen Freispruch.
Als erfahrene Strafverteidiger:innen stehen wir Ihnen engagiert bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Eigentums- und Vermögensdelikten. in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder Online zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, unsere Diskretion und unser Engagement – für Ihre Rechte.
FAQs Zum Thema Eigentums- und Vermögensdelikte
1. Was ist der Unterschied zwischen Eigentumsdelikten und Vermögensdelikten?
Eigentumsdelikte betreffen konkrete Sachen wie Geld oder Gegenstände. Vermögensdelikte zielen auf das Vermögen als Ganzes, etwa durch Täuschung oder Vertrauensbruch.
2. Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich beschuldigt werde?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Eine Aussage sollten Sie erst nach anwaltlicher Beratung machen.
3. Wann liegt ein besonders schwerer Diebstahl vor?
Zum Beispiel bei Einbruch, Waffenbesitz während der Tat oder bei bandenmäßiger Begehung. Hier droht eine höhere Freiheitsstrafe.
4. Was passiert bei einem Betrugsverdacht im Internet?
Bei Online-Betrug droht ebenfalls eine Strafanzeige. Je nach Schadenshöhe kann die Strafe von Geldbuße bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe reichen.
5. Warum ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung wichtig?
Weil so Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden und Ihre Rechte gewahrt werden können. Eine gute Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht.