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  • Nebenklage im Strafverfahren: So können sich Betroffene aktiv beteiligen

Wenn jemand Opfer einer Straftat geworden ist, fühlt man sich oft hilflos – gerade dann, wenn der Fall strafrechtlich verfolgt wird und man selbst scheinbar nur als Zeug:in beteiligt ist. Doch es gibt eine Möglichkeit, aktiv Einfluss auf das Verfahren zu nehmen: durch die sogenannte Nebenklage. In Bremen, wie auch bundesweit, können sich Geschädigte auf diesem Weg stärker in das Strafverfahren einbringen und ihre Rechte gezielt wahrnehmen.

 

1.Was ist eine Nebenklage?

Die Nebenklage ist eine Form der Beteiligung am Strafverfahren, bei der sich Opfer schwerwiegender Straftaten der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen können. Damit wird man nicht nur Zeug:in, sondern eigenständige:r Verfahrensbeteiligte:r – mit umfassenden Rechten. In Bremen nutzen viele Betroffene diese Möglichkeit, um ihre Interessen besser zu vertreten, insbesondere bei schweren Fällen wie Körperverletzung, sexuellen Übergriffen oder anderen Gewaltverbrechen.

 

2.Wer darf Nebenklage erheben?

Nach § 395 Strafprozessordnung (StPO) können bestimmte Personen als Nebenkläger:innen auftreten – insbesondere, wenn sie direkt durch die Straftat betroffen sind. Dazu zählen u.a.:

  • Opfer von Tötungsdelikten (z. B. Mord oder Totschlag),

  • Geschädigte durch sexualisierte Gewalt oder Körperverletzung,

  • Betroffene von Menschenhandel oder Zwangsprostitution,

  • Angehörige von Opfern, wenn diese nicht selbst in der Lage sind, ihre Rechte wahrzunehmen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 ist es auch möglich, bei besonders gravierenden Fällen wie massiven Ehrverletzungen, Verleumdung oder fahrlässiger Körperverletzung Nebenklage zu erheben – auch das kommt in bremischen Verfahren häufiger vor, als man denkt.

 

3. Welche Rechte haben Nebenkläger:innen?

Wird die Nebenklage durch das Gericht zugelassen, stehen den Betroffenen zahlreiche Rechte zur Verfügung, mit denen sie das Verfahren aktiv mitgestalten können. Dazu gehören:

  • Anwesenheitsrecht während der gesamten Hauptverhandlung – auch wenn keine Pflicht zur Teilnahme besteht.

  • Recht auf Akteneinsicht – dieses darf jedoch ausschließlich durch eine:n beauftragte:n Rechtsanwält:in ausgeübt werden.

  • Stellen von Beweisanträgen, Befangenheitsanträgen und anderen prozessualen Anträgen.

  • Recht auf ein eigenes Schlussplädoyer, das unabhängig von Staatsanwaltschaft oder Verteidigung gehalten werden kann.

  • Rechtsmittelbefugnis – unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Berufung oder Revision eingelegt werden.

In Bremen wissen viele Geschädigte nicht, dass ihnen diese Rechte überhaupt zustehen – ein Beratungsgespräch kann hier Klarheit schaffen.

 

4. Wie wird die Nebenklage erhoben?

Die Nebenklage wird durch eine schriftliche Anschlusserklärung eingereicht, meist durch eine:n beauftragte:n Rechtsanwält:in. Diese Erklärung kann ab dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat – also auch noch während des laufenden Prozesses oder sogar erst in der Berufung.

Für Betroffene in Bremen ist es besonders sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen. Die Formulierung der Anschlusserklärung sowie die strategische Planung des weiteren Verfahrens kann entscheidend sein.

 

5. Muss man eine:n Anwält:in beauftragen?

Rein rechtlich besteht kein Zwang zur anwaltlichen Vertretung. Aber: Die Nebenklage eröffnet komplexe Rechte und Möglichkeiten – diese korrekt wahrzunehmen, ist ohne juristische Unterstützung schwer. Daher ist es empfehlenswert, sich an eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. In Bremen und Umgebung stehen spezialisierte Anwält:innen zur Seite, die Erfahrung mit Nebenklageverfahren haben.

Ein:e erfahrene:r Anwält:in unterstützt nicht nur im eigentlichen Strafprozess, sondern berät auch zu Themen wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz – etwa im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens, das zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafprozess behandelt.

 

6. Wer übernimmt die Kosten?

Gute Nachricht: Wird der oder die Täter:in verurteilt, muss er oder sie in der Regel auch die Anwaltskosten der Nebenklage tragen. Zudem besteht bei besonders schweren Straftaten ein Anspruch auf kostenlose anwaltliche Vertretung – entweder durch Beiordnung oder über Prozesskostenhilfe, falls die finanziellen Mittel fehlen.

Gerade in Städten wie Bremen, wo es spezialisierte Kanzleien gibt, ist der Zugang zu professioneller Unterstützung niederschwellig möglich.

Wenn Sie in Bremen oder Umgebung Opfer einer Straftat geworden sind und darüber nachdenken, sich dem Verfahren als Nebenkläger:in anzuschließen, beraten wir Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten. Als erfahrene Kanzlei mit Schwerpunkt im Strafrecht unterstützen wir Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Kontaktieren Sie uns – wir sind an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabrück oder Online für Sie da.

 

FAQ’s zum Thema Nebenklage

1.Was ist der Unterschied zwischen Zeug:in und Nebenkläger:in?
Zeug:innen machen lediglich Aussagen im Verfahren. Nebenkläger:innen sind aktiv am Prozess beteiligt und haben umfassende Rechte.

2. Wann kann ich in Bremen eine Nebenklage einreichen?
Sobald die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist die Nebenklage möglich – auch noch während des laufenden Prozesses oder in der Berufung.

3. Brauche ich für die Nebenklage eine:n Anwält:in?
Nein, aber es wird dringend empfohlen. Anwält:innen helfen dabei, Rechte durchzusetzen und Anträge korrekt zu stellen.

4. Welche Straftaten berechtigen zur Nebenklage?
U.a. Mord, Körperverletzung, sexualisierte Gewalt, Menschenhandel, Zwangsprostitution und schwere Ehrverletzungen.

5. Wer zahlt die Kosten für die Nebenklage?
Bei Verurteilung meist der oder die Täter:in. In schweren Fällen gibt es auch Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand oder Prozesskostenhilfe.

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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