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  • Zeug:in im Strafverfahren: Was Sie wissen sollten – Rechte, Pflichten und Unterstützung in Bremen und Umland

Im Strafverfahren ist der oder die Zeug:in eine zentrale Figur. Ziel der Zeug:innenaussage ist es, zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Geschehnisse beizutragen. Dabei geht es nicht um Meinungen oder Mutmaßungen, sondern um persönliche Wahrnehmungen von Tatsachen. Doch was bedeutet das konkret – und welche Rechte und Pflichten haben Zeug:innen? Vor allem für Menschen in Bremen, die plötzlich mit einer Ladung zur Vernehmung konfrontiert werden, ist eine fundierte Orientierung wichtig.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, welche Konsequenzen eine Falschaussage haben kann und warum anwaltliche Begleitung für Zeug:innen in vielen Fällen sinnvoll ist.

 

1. Was ist ein:e Zeug:in im Strafverfahren?

Ein:e Zeug:in ist eine Person, die nicht selbst beschuldigt wird, aber Angaben zu einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt machen kann – etwa weil sie etwas beobachtet oder gehört hat. Die Aussage soll helfen, die Wahrheit zu ermitteln. Dabei ist jede Aussage subjektiv gefärbt, denn niemand nimmt Ereignisse vollkommen neutral wahr. Gerichte berücksichtigen dies bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit.

Zeug:innen sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet (§§ 48 Abs. 1 S. 2, 57 StPO). Eine Falschaussage – ob absichtlich oder leichtfertig – stellt eine Straftat dar (§ 153 StGB) und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft oder Polizei können strafbar sein, etwa als Strafvereitelung (§ 258 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB).

 

2. Erscheinungspflicht und mögliche Konsequenzen bei Nichterscheinen

Wird man als Zeug:in geladen, muss man grundsätzlich zur Vernehmung erscheinen – ob vor Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder, seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017, auch bei einer polizeilichen Vorladung mit staatsanwaltschaftlichem Auftrag (§ 163 Abs. 3 S. 1 StPO).

Wer unentschuldigt fernbleibt, muss mit Konsequenzen rechnen: Kostenersatz, Ordnungsgeld oder im Extremfall sogar zwangsweise Vorführung (§ 51 StPO). In Bremen – wie überall in Deutschland – sind Zeug:innen daher gut beraten, Ladungen ernst zu nehmen. Wer aus triftigem Grund nicht erscheinen kann, sollte das frühzeitig mitteilen und belegen.

 

3. Ihre Rechte als Zeug:in – besonders wichtig in belastenden Situationen

Nicht jede:r weiß: Zeug:innen haben das Recht, sich anwaltlich begleiten zu lassen. Der sogenannte Zeugenbeistand sorgt dafür, dass Ihre Rechte während der Vernehmung gewahrt bleiben (§ 68b StPO). Das ist besonders wichtig, wenn Sie in einer emotional belastenden Lage sind – etwa weil Sie selbst betroffen sind oder eine persönliche Beziehung zu einer der beteiligten Personen haben.

Unsere Kanzlei in Bremen hat Erfahrung darin, Zeug:innen auf die Vernehmung vorzubereiten. Wir erklären Ihnen typische Fragen, klären über Vernehmungstechniken auf und helfen Ihnen dabei, sich sachlich und sicher zu äußern. In besonderen Fällen – z. B. bei psychischer Beeinträchtigung – kann Ihnen sogar ein:e Anwält:in gerichtlich beigeordnet werden (§ 68b Abs. 2 S. 1 StPO).

 

4. Zeugnis- und Auskunftsverweigerung: Wann Sie schweigen dürfen

Nicht jede:r Zeug:in muss Aussagen machen. Das Gesetz kennt Zeugnisverweigerungsrechte, zum Beispiel für enge Angehörige des oder der Beschuldigten (§ 52 StPO). Auch Berufsgeheimnisträger:innen – darunter etwa Ärzt:innen oder Rechtsanwält:innen – dürfen sich auf ein Schweigerecht berufen (§ 53 StPO).

Daneben gibt es das Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO): Wenn eine Aussage Sie selbst oder eine:n nahe:n Angehörige:n belasten könnte – etwa wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit –, dürfen Sie die Antwort verweigern. Hier kommt es oft auf Nuancen an. Lassen Sie sich deshalb vor einer Vernehmung juristisch beraten, um keine Fehler zu machen.

Unsere erfahrenen Strafrechtler:innen in Bremen helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen: Reden oder Schweigen? Auch im Hinblick auf die mögliche Konsequenz für den oder die Beschuldigte:n. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar erreicht werden, dass Sie gar nicht erst vor Gericht erscheinen müssen, wenn Sie frühzeitig und rechtswirksam Ihre Zeugnisverweigerung erklären (vgl. BGH, Urteil v. 30.08.2000 – Az. 5 StR 268/00).

 

5. Warum anwaltliche Begleitung für Zeug:innen oft sinnvoll ist

Gerade in emotional aufgeladenen Verfahren – wie es in Bremen etwa bei Fällen im familiären Umfeld oder in kleineren sozialen Strukturen häufig vorkommt – ist die Rolle des oder der Zeug:in besonders herausfordernd. Eine unbedachte Aussage kann weitreichende Folgen haben – für andere und für einen selbst.

Ein:e erfahrene:r Zeug:innenbeistand hilft nicht nur bei der rechtlichen Einordnung, sondern auch bei der psychologischen Vorbereitung. Wir begleiten Sie professionell, einfühlsam und mit klarem Blick für Ihre Interessen durch das Verfahren.

 

Fazit: Wer als Zeug:in im Strafverfahren auftritt, sollte seine Rechte und Pflichten genau kennen – und sich rechtzeitig juristischen Rat holen

Gerade wenn die Aussage sensibel ist oder rechtliche Risiken birgt, ist anwaltliche Unterstützung Gold wert.

Wenn Sie als Zeug:in im Strafverfahren aussagen sollen und eine rechtliche Begleitung wünschen, sind wir in Bremen, Sulingen, Osnabrück oder auch online für Sie da. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten, bereiten Sie auf die Vernehmung vor und begleiten Sie im Verfahren.

 

FAQ’S zum Thema Zeug:innen

1. Muss ich als Zeug:in im Strafverfahren immer aussagen?
Nicht unbedingt. Wenn Sie z. B. ein naher Angehöriger der beschuldigten Person sind oder sich mit Ihrer Aussage selbst belasten würden, können Sie ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht haben. Lassen Sie sich dazu anwaltlich beraten.

2. Was passiert, wenn ich einer Zeug:innenladung nicht folge?
Bleiben Sie unentschuldigt einer Ladung fern, kann ein Ordnungsgeld verhängt oder sogar eine zwangsweise Vorführung angeordnet werden. Es ist wichtig, frühzeitig zu reagieren und ggf. rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

3. Kann ich bei der Vernehmung anwaltlich begleitet werden?
Ja, Sie haben das Recht auf einen Zeug:innenbeistand, der Sie zur Vernehmung begleitet, Ihre Rechte schützt und Sie auf die Situation vorbereitet. In besonderen Fällen kann Ihnen auch ein Beistand gerichtlich beigeordnet werden.

4. Wie läuft eine Zeug:innenvernehmung ab?Sie werden von Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei befragt. Wichtig ist, dass Sie nur das sagen, was Sie sicher wissen. Ein:e Rechtsanwält:in kann Ihnen helfen, sich gut vorzubereiten und Unsicherheiten zu klären.

5. Wann sollte ich einen Zeug:innenbeistand einschalten?
Wenn Sie sich unsicher fühlen, emotionale oder persönliche Verbindungen zum Fall bestehen oder rechtliche Risiken drohen, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen – idealerweise vor der ersten Vernehmung.

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Odebrecht 
Strafverteidiger

Björn Steveker 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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