Privatklage im Strafrecht: Wann Betroffene selbst zu Kläger:innen werden können
In Bremen wie auch bundesweit gilt grundsätzlich das sogenannte Offizialprinzip im Strafrecht: Die Strafverfolgung obliegt in der Regel der Staatsanwaltschaft. Doch es gibt Ausnahmen – insbesondere bei weniger gravierenden Delikten.