{"version":"1.0","provider_name":"Steveker &amp; Odebrecht - \u0645\u0648\u0633\u0633\u0647 \u062d\u0642\u0648\u0642\u06cc","provider_url":"https:\/\/so-anwaelte.de\/fa","author_name":"bjoern@steveker.com","author_url":"https:\/\/so-anwaelte.de\/fa\/author\/bjoernsteveker-com\/","title":"K\u00fcndigung: Wie hoch ist die Abfindung?","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"KZLLCxmSQs\"><a href=\"https:\/\/so-anwaelte.de\/fa\/kuendigung-wie-hoch-ist-die-abfindung\/\">\u0641\u0633\u062e \u0642\u0631\u0627\u0631\u062f\u0627\u062f: \u0645\u0628\u0644\u063a \u067e\u0631\u062f\u0627\u062e\u062a\u06cc \u0628\u0627\u0628\u062a \u0641\u0633\u062e \u0642\u0631\u0627\u0631\u062f\u0627\u062f \u0686\u0642\u062f\u0631 \u0627\u0633\u062a\u061f<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/so-anwaelte.de\/fa\/kuendigung-wie-hoch-ist-die-abfindung\/embed\/#?secret=KZLLCxmSQs\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8220;K\u00fcndigung: Wie hoch ist die Abfindung?&#8221; &#8212; Steveker &amp; Odebrecht - Anwaltskanzlei\" data-secret=\"KZLLCxmSQs\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script type=\"text\/javascript\">\n\/* <![CDATA[ *\/\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/so-anwaelte.de\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n\/* ]]> *\/\n<\/script>","thumbnail_url":"https:\/\/so-anwaelte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Abfindung-Symbolbild.png","thumbnail_width":1024,"thumbnail_height":668,"description":"Eine in der arbeitsrechtlichen Beratung oft gestellte Frage lautet: \u201eWie hoch ist denn die Abfindung?\u201c Sowohl Arbeitgeber, die eine K\u00fcndigung aussprechen m\u00f6chten, als auch Arbeitnehmer, die gek\u00fcndigt wurden, m\u00f6chte wissen, wie teuer es f\u00fcr den k\u00fcndigenden Arbeitgeber werden wird. Die Antwort ist in der Regel einfach, denn in der Mehrzahl der Arbeitsverh\u00e4ltnisse gibt es f\u00fcr den Fall der Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcberhaupt keinen Abfindungsanspruch. Warum erhalten trotzdem viele Arbeitnehmer nach einer K\u00fcndigung eine Abfindung und wieso enden weit mehr als 50 % der K\u00fcndigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht mit einem Abfindungsvergleich? Das liegt (selten) an gesetzlichen oder vertraglichen Regelung und (h\u00e4ufig) an den Interessen und Risikoabw\u00e4gungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer; im Einzelnen: Gesetzlicher Abfindungsanspruch Im Internet lesen Sie oft, dass es keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt. Das stimmt nicht. Richtig ist vielmehr, dass gesetzliche Abfindungsanspr\u00fcche nicht bereits ohne Weiteres mit dem Ausspruche einer K\u00fcndigung, sondern nur dann entstehen, wenn weitere Voraussetzungen hinzutreten. Betriebsbedingte K\u00fcndigung mit Abfindungsangebot Gem\u00e4\u00df \u00a7 1a KSchG hat ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse k\u00fcndigt, der Arbeitnehmer keine K\u00fcndigungsschutzklage erhebt und der Arbeitgeber in das K\u00fcndigungsschreiben den Hinweis aufgenommen hat, dass die K\u00fcndigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gest\u00fctzt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung in H\u00f6he von einem halben Bruttomonatsgehalt je Besch\u00e4ftigungsjahr zu; war er also sechs Jahre lang besch\u00e4ftigt, erh\u00e4lt er am Ende einen Betrag, der drei Geh\u00e4ltern entspricht, als Abfindung. Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses Ein weiterer Fall, in dem der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, ergibt sich aus \u00a7 9 KSchG. Danach k\u00f6nnen die Richter des Arbeitsgerichts feststellen, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis durch die K\u00fcndigung nicht aufgel\u00f6st wurde, dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses jedoch nicht zuzumuten ist. In diesem Fall wird der Arbeitgeber auf Antrag durch das Gericht zur Zahlung einer Abfindung\u00a0 verurteilt. Voraussetzung f\u00fcr den Abfindungsanspruch ist in diesem Fall die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Eine solche Unzumutbarkeit kann z.B. vorliegen, wenn als K\u00fcndigungsgr\u00fcnde unzutreffende beleidigende Behauptungen \u00fcber den Arbeitnehmer aufgestellt worden sind oder das Vertrauensverh\u00e4ltnis im Verlauf des K\u00fcndigungsrechtsstreits ohne Verschulden des Arbeitnehmers zerr\u00fcttet wurde. Dar\u00fcber hinaus kommen auch Umst\u00e4nde in Betracht, die vermuten lassen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Falle einer R\u00fcckkehr in den Betrieb gegen\u00fcber den \u00fcbrigen Mitarbeitern benachteiligen oder sonst wie unkorrekt behandeln wird. \u00a0 Tarifvertrag und Arbeitsvertrag Ein Abfindungsanspruch kann sich auch aus dem auf das Arbeitsverh\u00e4ltnis anwendbaren Tarifvertrag oder dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossenen Arbeitsvertrag ergeben. Es gibt einige Tarifvertr\u00e4ge, die f\u00fcr den Fall der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers vorsehen. Beispielhaft sei auf die Sicherungsordnung oder pr\u00e4ziser die \u201eArbeitsrechtsregelung zur Sicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fall der Einschr\u00e4nkung oder Aufl\u00f6sung von Einrichtungen oder von Rationalisierungs- und Strukturma\u00dfnahmen\u201c (SichO.EKD) verwiesen. Hierbei handelt es sich um ein Tarifwerk, das f\u00fcr bestimmte Mitarbeiter der evangelischen Kirche in Deutschland gilt. Hier ist ausdr\u00fccklich geregelt, dass Arbeitnehmer, die auf Veranlassung des Dienstgebers im gegenseitigen Einvernehmen (Aufl\u00f6sungsvertrag) oder aufgrund einer K\u00fcndigung durch den Dienstgeber aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis ausscheiden, unter bestimmten\u00a0 Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Aus der Sicherungsordnung selbst ergibt sich dann auch die H\u00f6he der Abfindung. Sozialplan Aus einem Sozialplan kann sich ebenfalls ein Anspruch auf eine Abfindung ergeben. Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat \u00fcber den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebs\u00e4nderung entstehen. Abfindungsvergleich Alle vorstehend geschilderten F\u00e4lle sind die Ausnahme. Der praktisch relevanteste Fall, in dem eine Abfindung gezahlt wird, ist der au\u00dfergerichtlich oder im Rahmen eines K\u00fcndigungsrechtstreits frei ausgehandelte Abfindungsvergleich (bzw. Aufhebungsvertrag). Ein solcher Abfindungsvergleich wird sehr oft (mehr oder weniger) freiwillig abgeschlossen, weil der Arbeitnehmer h\u00e4ufig nach dem Ausspruch einer K\u00fcndigung gar nicht mehr zur\u00fcck in den Betrieb m\u00f6chte und der Arbeitgeber das sogenannte Annahmeverzugslohnrisiko scheut. Annahmeverzugslohn bezeichnet die Verg\u00fctung, die der Arbeitgeber bezahlen muss, wenn das Gericht feststellt, dass die K\u00fcndigung unwirksam war. Beispiel: Ein Mandant war bei einem gro\u00dfen Automobilkonzern in Bremen besch\u00e4ftigt. Im August 2017\u00a0 erhielt er eine fristlose K\u00fcndigung aus verhaltensbedingten Gr\u00fcnden. Wir haben f\u00fcr den Arbeitnehmer K\u00fcndigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Bremen erhoben und recht bekommen. Am 17.09.2019 stellt das Arbeitsgericht Bremen (Az. 4 Ca 4478\/18) fest, dass die K\u00fcndigung unwirksam war, was 14.05.2020 auch vom Landesarbeitsgericht Bremen (Az. 3 Sa 125\/19) best\u00e4tigt wurde. Der Arbeitnehmer, der bis zum Urteil des Arbeitsgerichts nicht weiterbesch\u00e4ftigt worden war, konnte nun f\u00fcr die gesamte Dauer des Rechtsstreits Nachzahlung seiner Verg\u00fctung verlangen, obwohl er nicht gearbeitet hatte. Diese Verg\u00fctung bezeichnet man als Annahmeverzugslohn. Um das Annahmeverzugslohnrisiko gering zu halten und eine R\u00fcckkehr des Arbeitnehmers in den Betrieb zu verhindern, wird ein Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn seine Erfolgsaussichten vor Gericht gering sind, regelm\u00e4\u00dfig dazu bereit sein, den Arbeitnehmer mit einer Abfindung dazu zu bewegen, sich mit der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses einverstanden zu erkl\u00e4ren. Anm.: Weitere Informationen zum Ablauf eines K\u00fcndigungsschutzprozesses finden Sie hier. Sie m\u00f6chten wissen, ob Sie als Arbeitgeber eine Abfindung zahlen m\u00fcssen oder wie Ihre Chancen als Arbeitnehmer auf eine Abfindung sind? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir \u00fcberpr\u00fcfen f\u00fcr Sie die Sach- und Rechtslage, erl\u00e4utern Ihnen die Handlungsm\u00f6glichkeiten und vertreten Sie wenn n\u00f6tig vor Gericht. Bj\u00f6rn Steveker\u00a0Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht Kontakt Christian Odebrecht\u00a0Strafverteidiger Kontakt Bj\u00f6rn Steveker\u00a0Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht Kontakt Christian Odebrecht\u00a0Strafverteidiger Kontakt"}