{"version":"1.0","provider_name":"Steveker &amp; Odebrecht - Law firm","provider_url":"https:\/\/so-anwaelte.de\/en","author_name":"bjoern@steveker.com","author_url":"https:\/\/so-anwaelte.de\/en\/author\/bjoernsteveker-com\/","title":"Die arbeitsrechtliche Abmahnung","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"Z3HFHmX8hV\"><a href=\"https:\/\/so-anwaelte.de\/en\/die-arbeitsrechtliche-abmahnung\/\">The labour law warning<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/so-anwaelte.de\/en\/die-arbeitsrechtliche-abmahnung\/embed\/#?secret=Z3HFHmX8hV\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8220;Die arbeitsrechtliche Abmahnung&#8221; &#8212; Steveker &amp; Odebrecht - Anwaltskanzlei\" data-secret=\"Z3HFHmX8hV\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script type=\"text\/javascript\">\n\/* <![CDATA[ *\/\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/so-anwaelte.de\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n\/* ]]> *\/\n<\/script>","thumbnail_url":"https:\/\/so-anwaelte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Abmahnung-Symbolbild-1024x683.png","thumbnail_width":1024,"thumbnail_height":683,"description":"Das Instrument der Abmahnung kommt in unterschiedlicher Ausgestaltung in vielen Rechtsbereichen vor. Abmahnungen k\u00f6nnen sowohl Mieter erhalten, die sich nicht an den Mietvertrag halten, als auch Unternehmer, die unlauter werben, von Mitbewerbern und nicht zuletzt Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten. Eines haben alle Varianten der Abmahnung aus den unterschiedlichen Rechtskreisen gemeinsam: Es geht in der Abmahnung immer darum, dem Abgemahnten ein Fehlverhalten vor Augen zu f\u00fchren. Einer Formulierung einer wirksamen arbeitrechtlichen Abmahnungen, um die es in diesem Beitrag geht, gelingt den meisten Arbeitgebern aber erfahrungsgem\u00e4\u00df nicht. Denn eine wirksame arbeitsrechtliche Abmahnung muss bestimmt Voraussetzungen erf\u00fcllen. \u00a0 Warum wird \u00fcberhaupt abgemahnt? Mit der Abmahnung f\u00fchrt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vor Augen. Gleichzeitig ist die Abmahnung regelm\u00e4\u00dfig Voraussetzung f\u00fcr die Wirksamkeit einer verhaltenbedingten K\u00fcndigung. Denn eine K\u00fcndigung darf als letztes Mittel (\u201eultima ration\u201c) in der Regel nur dann ausgesprochen werden, wenn kein milderes Mittel mehr in Betracht kommt. Ein solches milderes Mittel ist die Abmahnung. Wenn der Arbeitnehmer also keinen groben Versto\u00df (z.B. Straftat wie Diebstahl oder K\u00f6rperverletzung zu Lasten des Arbeitgebers) begangen hat, muss der Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer fristlosen oder fristgem\u00e4\u00dfen K\u00fcndigung abmahnen. \u00a0 Worauf m\u00fcssen Arbeitgeber bei der Formulierung einer Abmahnung achten? Eine Abmahnung ist nur dann wirksam, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt: Die formellen Voraussetzungen sind recht einfach einzuhalten. Denn eine Abmahnung kann nicht nur schriftlich, sondern auch in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp oder sogar m\u00fcndlich ausgesprochen werden. Wichtig ist nur, dass der Adrssat der Abmahnung klar erkennbar ist und diejenige Person, die die Abmahnung ausspricht, hierzu auch berechtigt ist (z.B. der einzelvertretungsberechtigte Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer). Auch wenn eine Abmahnung m\u00fcndlich ausgesprochen werden kann, ist aus Dokumenations- und Nachweisgr\u00fcnden immer die schriftliche Abmahnung zu empfehlen. Die Zustellung der Abmahnung sollte ebenfalls dokumentiert werden. Abmahnungen erweisen sich h\u00e4ufig als unwirksam, weil die inhaltlichen Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt sind. VORAUSSETZUNG Wir empfehlen Arbeitgebern Abmahnungen so kurz und pr\u00e4zise wie m\u00f6glich zu formulieren. Lange Texte f\u00fchren schnell zu Fehlern und Ungenauigkeiten mit der Folge, dass der Vorwurf nicht mehr ausreichend deutlich wird und die Abmahnung deshalb unwirksam ist. Denken Sie vor der Formulierung dar\u00fcber nach, ob in dem Verhalten des Arbeitnehmers tats\u00e4chlich nur ein Versto\u00df oder m\u00f6glicherweise mehrere kleinere Verfehlungen liegen. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie lieber mehrere Abmahnungen aus, von denen m\u00f6glicherweise nur einer einer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung stand h\u00e4lt, als eine umfassende Abmahnungen, die wegen fehlender Pr\u00e4zision unwirksam ist. \u00a0 Wie sollte man als Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren? H\u00e4ufig reagieren selbst anwaltlichberatene Arbeitnehmer falsch auf eine Abmahnung. Denn nicht immer sind eine Klage oder eine au\u00dfergerichtliche Aufforderung, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, das probate Mittel. Der Grund liegt darin, dass die Abmahnung als Vorbereitung f\u00fcr eine zuk\u00fcnftige K\u00fcndigung dient. Hierzu folgendes Beispiel: Ein von uns vertretener Arbeitgeber hat k\u00fcrzlich eine Abmahnung ausgesprochen. Hierbei hat sie sich nicht an unserer Empfehlung, den Vorwurf so kurz und pr\u00e4zise wie m\u00f6glich zu beschreiben, gehalten, sondern hat \u2013 was sehr oft vorkommt \u2013 ausf\u00fchrlich diverse Vorkomnisse in drei Abs\u00e4tzen dargestellt und lapdiar mit dem Satz abgeschlossen: \u201eDieses Verhalten stellt einen Versto\u00df gegen Ihre Arbeitsleistungspflicht das. Wegen des festgestellten Pflichtversto\u00dfes mahnen wir Sie hiermit ab.\u201c Der Arbeitnehmer hat nun mehrere Reaktionm\u00f6glichkeiten. Er kann z.B. gar nicht reagieren, eine Gegenvorstellung zu der Abmahnung abgeben und zur Personalakte nehmen lassen oder alternativ die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen: Wenn der Arbeitgeber gar nicht reagiert oder nur eine kurze Gegenvorstellung abgibt, passiert Folgendes: Die unwirksame Abmahnung bleibt in der Personalakte. Kommt es erneut zu einem vergleichbaren Versto\u00df, wird der Arbeitgeber k\u00fcndigen. Das Arbeitsgericht wird den Sachverhalt pr\u00fcen und feststellen, dass die Abmahnung unwirksam war mit der Folge, dass die K\u00fcndigung als \u201eletztes Mittel\u201c (s.o.) nicht ausgesprochen werden durfte. Die K\u00fcndigung ist deshalb unwirksam und der Arbeitnehmer gewinnt den K\u00fcndigungsschutzprozess. In unserem Beispielsfall hat der Arbeitnehmer jedoch \u00fcber einen Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangt. Daraufhin passierte Folgendes: Wir haben der Mandantin daraufhin geraten, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und neue \u2013 pr\u00e4zisere \u2013 Abmahnungen auszusprechen. Wiederholt der Arbeitnehmer nun zuk\u00fcnftig sein Fehlverhalten, muss er mit einer K\u00fcndigung rechnen. Da die Abmahnung(en) nun wirksam sind, wird das Arbietsgericht feststellen, dass die K\u00fcndigung tats\u00e4chlich das letzte Mittel\u00a0 und eshalb wirksam war. Die Arbeitgeberin gewinnt in diesem Fall den K\u00fcndigungsschutzprozess. Der Arbeitnehmer h\u00e4tte sich in dem Beispielsfall also besser nicht gegen die Abmahnung zur Wehr gesetzt oder nur eine kurze Gegenvorstellung abgegeben. Bj\u00f6rn Steveker\u00a0Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht Kontakt Christian Odebrecht\u00a0Strafverteidiger Kontakt Christian Odebrecht\u00a0Strafverteidiger Kontakt Bj\u00f6rn Steveker\u00a0Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht Kontakt"}