{"version":"1.0","provider_name":"Steveker &amp; Odebrecht - Law firm","provider_url":"https:\/\/so-anwaelte.de\/en","author_name":"bjoern@steveker.com","author_url":"https:\/\/so-anwaelte.de\/en\/author\/bjoernsteveker-com\/","title":"Der K\u00fcndigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"Pr4Sl5TnJy\"><a href=\"https:\/\/so-anwaelte.de\/en\/der-kuendigungsschutzprozess-vor-dem-arbeitsgericht\/\">Dismissal protection proceedings before the labour court<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/so-anwaelte.de\/en\/der-kuendigungsschutzprozess-vor-dem-arbeitsgericht\/embed\/#?secret=Pr4Sl5TnJy\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8220;Der K\u00fcndigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht&#8221; &#8212; Steveker &amp; Odebrecht - Anwaltskanzlei\" data-secret=\"Pr4Sl5TnJy\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script type=\"text\/javascript\">\n\/* <![CDATA[ *\/\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/so-anwaelte.de\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n\/* ]]> *\/\n<\/script>","thumbnail_url":"https:\/\/so-anwaelte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/ra_stev_89482_Artistic_representation_of_a_balanced_scale_and_a_ad283858-eb8f-4685-9ea4-ba7eb01bbe1b.webp","thumbnail_width":1024,"thumbnail_height":1024,"description":"Erh\u00e4lt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine K\u00fcndigung \u2013 egal ob fristgem\u00e4\u00df oder fristlos \u2013 muss sie\/er innerhalb von drei Wochen K\u00fcndigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben, wenn die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht akzeptiert werden soll. Diese Frist ist gesetzlich zwingend und betr\u00e4gt drei Wochen ab Zugang der K\u00fcndigung (\u00a7 4 KSchG). Wird sie vers\u00e4umt, gilt die K\u00fcndigung in der Regel als wirksam. Es ist daher wichtig, unverz\u00fcglich anwaltlichen Rat einzuholen. Die K\u00fcndigungsschutzklage Zun\u00e4chst beantragt die\/der Arbeitnehmer:in mit der K\u00fcndigungsschutzklage die Feststellung durch das Arbeitsgericht, dass die K\u00fcndigung unwirksam ist. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen weitere Antr\u00e4ge erg\u00e4nzt werden, um zum Beispiel Anspr\u00fcche auf Lohn, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung etc. geltend zu machen. Die Ladung zum Gerichtstermin Bereits mit dem Eingang der K\u00fcndigungsschutzklage beim Arbeitsgericht wird von der Arbeitsrichterin oder dem Arbeitsrichter ein Termin zur G\u00fcteverhandlung angesetzt.Haben Arbeitgeber\/in und Arbeitnehmer\/in Rechtsanw\u00e4lte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt, werden diese den Termin f\u00fcr ihre Mandanten wahrnehmen. Wenn das Gericht es f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, wird auch das pers\u00f6nliche Erscheinen des\/der Arbeitnehmers\/in und des Arbeitgebers (bzw. des gesetzlichen Vertreters, z. B. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in) angeordnet. Beispiel_Terminsladung Der Termin zur G\u00fcteverhandlung Der Termin zur G\u00fcteverhandlung findet bereits kurze Zeit \u2013 h\u00e4ufig innerhalb eines Monats \u2013 nach dem Eingang der Klage beim Arbeitsgericht statt. Im Termin zur G\u00fcteverhandlung geht es zun\u00e4chst nicht abschlie\u00dfend um die Frage, wer Recht und wer Unrecht hat, sondern darum, ob eine einvernehmliche L\u00f6sung des Rechtsstreits erzielt werden kann. Das Arbeitsgerichtsgesetz schreibt dazu Folgendes vor: \u201eDie m\u00fcndliche Verhandlung beginnt mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zwecke der g\u00fctlichen Einigung der Parteien\u201c (\u00a7 54 Abs. 1 S. 1 ArbGG). Im Rahmen der G\u00fctegespr\u00e4che nimmt die\/der Arbeitsrichter\/in regelm\u00e4\u00dfig eine \u00fcberschl\u00e4gige Einsch\u00e4tzung der Sach- und Rechtslage vor und unterbreitet h\u00e4ufig auf dieser Grundlage einen Vergleichsvorschlag. Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich \u00dcber 80 Prozent der K\u00fcndigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten enden mit einem Vergleich. Das zeigt auch die aktuelle Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit 2024:In Deutschland, insb. an den Arbeitsgerichten in Bremen, Nienburg, Verden, Hannover, Oldenburg und Osnabr\u00fcck werden die meisten Verfahren ohne Urteil abgeschlossen \u2013 die \u00fcberwiegende Zahl davon durch g\u00fctliche Einigung. Das liegt an folgenden Vorteilen: Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer strebt mit der Klage meist die Feststellung der Unwirksamkeit der K\u00fcndigung an, m\u00f6chte aber nicht immer in den Betrieb zur\u00fcckkehren. Mit einem Vergleich kann h\u00e4ufig eine Abfindungszahlung erreicht werden, auf die sonst kein Anspruch best\u00fcnde. Mit dem protokollierten Vergleich wird sofort ein sogenannter Titel erworben, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, falls der Arbeitgeber nicht zahlt. Wenn die\/der Arbeitnehmer\/in bereits einen neuen Arbeitsplatz hat, erm\u00f6glicht ein Vergleich einen z\u00fcgigen und unbelasteten Abschluss. Der Arbeitgeber wiederum ist h\u00e4ufig an einer kurzfristigen Einigung interessiert, da er dem sogenannten Annahmeverzugslohnrisiko und dem Risiko der Weiterbesch\u00e4ftigung ausgesetzt ist.Am Ende eines verlorenen K\u00fcndigungsschutzverfahrens m\u00fcsste er sonst Lohn f\u00fcr mehrere Monate nachzahlen und den Arbeitnehmer weiterbesch\u00e4ftigen. Beachte: Den Weiterbesch\u00e4ftigungsanspruch kann die\/der Arbeitnehmer\/in unter Umst\u00e4nden schon vor dem rechtskr\u00e4ftigen Verfahrensabschluss mit Zwangsmitteln durchsetzen; dies kann f\u00fcr den Arbeitgeber sehr unangenehm sein. Beispiel eines solchen Zwangsgeldbeschlusses Auch kostenrechtlich zahlt sich der Vergleich aus:Das Arbeitsgericht erhebt in einem solchen Fall keine Geb\u00fchren. Trotz dieser Vorteile kann es f\u00fcr beide Seiten sinnvoll sein, sich nicht auf eine Einigung einzulassen, wenn der Vorschlag nicht dem Prozessrisiko entspricht oder besonders gute Aussichten auf ein positives Urteil bestehen. Der Termin zur Kammerverhandlung L\u00e4sst sich im Termin zur G\u00fcteverhandlung keine abschlie\u00dfende Einigung erzielen, wird das K\u00fcndigungsschutzverfahren fortgesetzt.Das bedeutet, dass die\/der Arbeitsrichter\/in einen Termin zur Kammerverhandlung ansetzt \u2013 meist mehrere Monate nach der G\u00fcteverhandlung. In dieser Zeit haben Arbeitgeber\/in und Arbeitnehmer\/in Gelegenheit,den Sachverhalt darzustellen, Beweise zu benennen und ihre Rechtsauffassung zu begr\u00fcnden. Das Gericht erteilt hierzu Auflagen und Fristen. Im Termin zur Kammerverhandlung sind \u2013 anders als im G\u00fcteverhandlungstermin \u2013 neben der\/dem Vorsitzenden auch zwei ehrenamtliche Richter\/innen zugegen.Zusammen bilden sie die Kammer, die \u00fcber den Rechtsstreit entscheidet.Einer der Beisitzer stammt aus dem Kreis der Arbeitgeber, der andere aus dem Kreis der Arbeitnehmer. Zu Beginn der Kammerverhandlung f\u00fchrt die Kammer in den bisherigen Sach- und Streitstand ein, kl\u00e4rt offene Fragen und pr\u00fcft erneut eine m\u00f6gliche Vergleichsoption.Scheitert auch dieser Versuch, wird das Verfahren in der Regel zur Entscheidung oder Beweisaufnahme fortgef\u00fchrt. Das Urteil oder der Beweisbeschluss Ist der Rechtsstreit entscheidungsreif, ergeht am Schluss der Sitzung ein Urteil, mit dem die K\u00fcndigung entweder f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt oder die Klage abgewiesen wird. Beispiel Protokoll mit Urteil Ist der Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif \u2013 etwa weil Zeugen zu h\u00f6ren sind \u2013 wird ein Beweisbeschluss verk\u00fcndet und ein neuer Termin zur Beweisaufnahme bestimmt. Beispiel eines Kammerverhandlungsprotokolls mit Beweisbeschlusses Protokoll nebst Beschluss Berufung zum Landesarbeitsgericht Sowohl Arbeitgeber\/in als auch Arbeitnehmer\/in k\u00f6nnen, wenn sie den K\u00fcndigungsschutzprozess verloren haben, Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.In Niedersachsen und Bremen sind dies regelm\u00e4\u00dfig das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in Hannover bzw. das LAG Bremen.Die Berufungskammer \u00fcberpr\u00fcft die Entscheidung des Arbeitsgerichts; beide Parteien d\u00fcrfen neuen Sachvortrag halten und neue Beweismittel anbieten. Aktuelle Daten &amp; regionale Bedeutung Unsere Auswertung der Arbeitsgerichtsstatistik 2024 zeigt: Nordrhein-Westfalen f\u00fchrt bundesweit bei K\u00fcndigungssachen, gefolgt von Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen. In der Region Nord-Westdeutschland \u2013 Bremen, Osnabr\u00fcck, Oldenburg, Hannover, Verden, Nienburg, Minden, M\u00fcnster \u2013 wurden \u00fcber 15.000 Urteilsverfahren gef\u00fchrt. Mehr als 80 % endeten durch Vergleich. Das verdeutlicht: Die Arbeitsgerichte in Norddeutschland sind stark ausgelastet \u2013 und die G\u00fcteverhandlung bleibt das entscheidende Moment des K\u00fcndigungsschutzprozesses. Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterst\u00fctzung oder weitere Informationen ben\u00f6tigen, stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten in Sulingen, Bremen, Osnabr\u00fcck oder Online zur Verf\u00fcgung.Als spezialisierte Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir Sie im gesamten Verfahren \u2013 von der K\u00fcndigungsschutzklage \u00fcber den Vergleich bis hin zur Berufung vor dem Landesarbeitsgericht. \u00a0 \u00a0 1. Was passiert bei einer K\u00fcndigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht?Nach Einreichung der Klage setzt das Gericht eine G\u00fcteverhandlung an. Ziel ist eine g\u00fctliche Einigung, h\u00e4ufig durch Vergleich. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Kammerverhandlung. 2. Wie hoch ist die Chance, eine Abfindung zu bekommen?In \u00fcber 80 % aller K\u00fcndigungsschutzverfahren schlie\u00dfen die Parteien einen Vergleich. Dabei wird h\u00e4ufig eine Abfindung vereinbart, selbst wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht. 3. Was kostet eine K\u00fcndigungsschutzklage?In der ersten Instanz tr\u00e4gt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Gerichtsgeb\u00fchren fallen nur an, wenn kein Vergleich erzielt wird. Bei geringem Einkommen"}