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<oembed><version>1.0</version><provider_name>Steveker &amp; Odebrecht - Law firm</provider_name><provider_url>https://so-anwaelte.de/en</provider_url><author_name>bjoern@steveker.com</author_name><author_url>https://so-anwaelte.de/en/author/bjoernsteveker-com/</author_url><title>Die arbeitsrechtliche Abmahnung</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="jiY8qne3Ev"&gt;&lt;a href="https://so-anwaelte.de/en/die-arbeitsrechtliche-abmahnung/"&gt;The labour law warning&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://so-anwaelte.de/en/die-arbeitsrechtliche-abmahnung/embed/#?secret=jiY8qne3Ev" width="600" height="338" title="&#x201C;Die arbeitsrechtliche Abmahnung&#x201D; &#x2014; Steveker &amp; Odebrecht - Anwaltskanzlei" data-secret="jiY8qne3Ev" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script type="text/javascript"&gt;
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Denn eine wirksame arbeitsrechtliche Abmahnung muss bestimmt Voraussetzungen erf&#xFC;llen. &#xA0; Warum wird &#xFC;berhaupt abgemahnt? Mit der Abmahnung f&#xFC;hrt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vor Augen. Gleichzeitig ist die Abmahnung regelm&#xE4;&#xDF;ig Voraussetzung f&#xFC;r die Wirksamkeit einer verhaltenbedingten K&#xFC;ndigung. Denn eine K&#xFC;ndigung darf als letztes Mittel (&#x201E;ultima ration&#x201C;) in der Regel nur dann ausgesprochen werden, wenn kein milderes Mittel mehr in Betracht kommt. Ein solches milderes Mittel ist die Abmahnung. Wenn der Arbeitnehmer also keinen groben Versto&#xDF; (z.B. Straftat wie Diebstahl oder K&#xF6;rperverletzung zu Lasten des Arbeitgebers) begangen hat, muss der Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer fristlosen oder fristgem&#xE4;&#xDF;en K&#xFC;ndigung abmahnen. &#xA0; Worauf m&#xFC;ssen Arbeitgeber bei der Formulierung einer Abmahnung achten? Eine Abmahnung ist nur dann wirksam, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erf&#xFC;llt: Die formellen Voraussetzungen sind recht einfach einzuhalten. Denn eine Abmahnung kann nicht nur schriftlich, sondern auch in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp oder sogar m&#xFC;ndlich ausgesprochen werden. Wichtig ist nur, dass der Adrssat der Abmahnung klar erkennbar ist und diejenige Person, die die Abmahnung ausspricht, hierzu auch berechtigt ist (z.B. der einzelvertretungsberechtigte Gesch&#xE4;ftsf&#xFC;hrer). Auch wenn eine Abmahnung m&#xFC;ndlich ausgesprochen werden kann, ist aus Dokumenations- und Nachweisgr&#xFC;nden immer die schriftliche Abmahnung zu empfehlen. Die Zustellung der Abmahnung sollte ebenfalls dokumentiert werden. Abmahnungen erweisen sich h&#xE4;ufig als unwirksam, weil die inhaltlichen Voraussetzungen nicht erf&#xFC;llt sind. VORAUSSETZUNG Wir empfehlen Arbeitgebern Abmahnungen so kurz und pr&#xE4;zise wie m&#xF6;glich zu formulieren. Lange Texte f&#xFC;hren schnell zu Fehlern und Ungenauigkeiten mit der Folge, dass der Vorwurf nicht mehr ausreichend deutlich wird und die Abmahnung deshalb unwirksam ist. Denken Sie vor der Formulierung dar&#xFC;ber nach, ob in dem Verhalten des Arbeitnehmers tats&#xE4;chlich nur ein Versto&#xDF; oder m&#xF6;glicherweise mehrere kleinere Verfehlungen liegen. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie lieber mehrere Abmahnungen aus, von denen m&#xF6;glicherweise nur einer einer gerichtlichen &#xDC;berpr&#xFC;fung stand h&#xE4;lt, als eine umfassende Abmahnungen, die wegen fehlender Pr&#xE4;zision unwirksam ist. &#xA0; Wie sollte man als Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren? H&#xE4;ufig reagieren selbst anwaltlichberatene Arbeitnehmer falsch auf eine Abmahnung. Denn nicht immer sind eine Klage oder eine au&#xDF;ergerichtliche Aufforderung, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, das probate Mittel. Der Grund liegt darin, dass die Abmahnung als Vorbereitung f&#xFC;r eine zuk&#xFC;nftige K&#xFC;ndigung dient. Hierzu folgendes Beispiel: Ein von uns vertretener Arbeitgeber hat k&#xFC;rzlich eine Abmahnung ausgesprochen. Hierbei hat sie sich nicht an unserer Empfehlung, den Vorwurf so kurz und pr&#xE4;zise wie m&#xF6;glich zu beschreiben, gehalten, sondern hat &#x2013; was sehr oft vorkommt &#x2013; ausf&#xFC;hrlich diverse Vorkomnisse in drei Abs&#xE4;tzen dargestellt und lapdiar mit dem Satz abgeschlossen: &#x201E;Dieses Verhalten stellt einen Versto&#xDF; gegen Ihre Arbeitsleistungspflicht das. Wegen des festgestellten Pflichtversto&#xDF;es mahnen wir Sie hiermit ab.&#x201C; Der Arbeitnehmer hat nun mehrere Reaktionm&#xF6;glichkeiten. Er kann z.B. gar nicht reagieren, eine Gegenvorstellung zu der Abmahnung abgeben und zur Personalakte nehmen lassen oder alternativ die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen: Wenn der Arbeitgeber gar nicht reagiert oder nur eine kurze Gegenvorstellung abgibt, passiert Folgendes: Die unwirksame Abmahnung bleibt in der Personalakte. Kommt es erneut zu einem vergleichbaren Versto&#xDF;, wird der Arbeitgeber k&#xFC;ndigen. Das Arbeitsgericht wird den Sachverhalt pr&#xFC;en und feststellen, dass die Abmahnung unwirksam war mit der Folge, dass die K&#xFC;ndigung als &#x201E;letztes Mittel&#x201C; (s.o.) nicht ausgesprochen werden durfte. Die K&#xFC;ndigung ist deshalb unwirksam und der Arbeitnehmer gewinnt den K&#xFC;ndigungsschutzprozess. In unserem Beispielsfall hat der Arbeitnehmer jedoch &#xFC;ber einen Fachanwalt f&#xFC;r Arbeitsrecht die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangt. Daraufhin passierte Folgendes: Wir haben der Mandantin daraufhin geraten, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und neue &#x2013; pr&#xE4;zisere &#x2013; Abmahnungen auszusprechen. Wiederholt der Arbeitnehmer nun zuk&#xFC;nftig sein Fehlverhalten, muss er mit einer K&#xFC;ndigung rechnen. Da die Abmahnung(en) nun wirksam sind, wird das Arbietsgericht feststellen, dass die K&#xFC;ndigung tats&#xE4;chlich das letzte Mittel&#xA0; und eshalb wirksam war. Die Arbeitgeberin gewinnt in diesem Fall den K&#xFC;ndigungsschutzprozess. Der Arbeitnehmer h&#xE4;tte sich in dem Beispielsfall also besser nicht gegen die Abmahnung zur Wehr gesetzt oder nur eine kurze Gegenvorstellung abgegeben. Bj&#xF6;rn Steveker&#xA0;Fachanwalt f&#xFC;r Arbeitsrecht Kontakt Christian Odebrecht&#xA0;Strafverteidiger Kontakt Christian Odebrecht&#xA0;Strafverteidiger Kontakt Bj&#xF6;rn Steveker&#xA0;Fachanwalt f&#xFC;r Arbeitsrecht Kontakt</description></oembed>
