<?xml version="1.0"?>
<oembed><version>1.0</version><provider_name>Steveker &amp; Odebrecht - Law firm</provider_name><provider_url>https://so-anwaelte.de/en</provider_url><author_name>bjoern@steveker.com</author_name><author_url>https://so-anwaelte.de/en/author/bjoernsteveker-com/</author_url><title>Fragen und Antworten zum Aufhebungsvertrag</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="WtpyMzs4fw"&gt;&lt;a href="https://so-anwaelte.de/en/fragen-und-antworten-zum-aufhebungsvertrag/"&gt;Questions and answers about the cancellation agreement&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://so-anwaelte.de/en/fragen-und-antworten-zum-aufhebungsvertrag/embed/#?secret=WtpyMzs4fw" width="600" height="338" title="&#x201C;Fragen und Antworten zum Aufhebungsvertrag&#x201D; &#x2014; Steveker &amp; Odebrecht - Anwaltskanzlei" data-secret="WtpyMzs4fw" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script type="text/javascript"&gt;
/* &lt;![CDATA[ */
/*! This file is auto-generated */
!function(d,l){"use strict";l.querySelector&amp;&amp;d.addEventListener&amp;&amp;"undefined"!=typeof URL&amp;&amp;(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&amp;&amp;!/[^a-zA-Z0-9]/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret="'+t.secret+'"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret="'+t.secret+'"]'),c=new RegExp("^https?:$","i"),i=0;i&lt;o.length;i++)o[i].style.display="none";for(i=0;i&lt;a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&amp;&amp;(s.removeAttribute("style"),"height"===t.message?(1e3&lt;(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r&lt;200&amp;&amp;(r=200),s.height=r):"link"===t.message&amp;&amp;(r=new URL(s.getAttribute("src")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&amp;&amp;n.host===r.host&amp;&amp;l.activeElement===s&amp;&amp;(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener("message",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener("DOMContentLoaded",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll("iframe.wp-embedded-content"),r=0;r&lt;s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute("data-secret"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+="#?secret="+t,e.setAttribute("data-secret",t)),e.contentWindow.postMessage({message:"ready",secret:t},"*")},!1)))}(window,document);
//# sourceURL=https://so-anwaelte.de/wp-includes/js/wp-embed.min.js
/* ]]&gt; */
&lt;/script&gt;</html><thumbnail_url>https://so-anwaelte.de/wp-content/uploads/2025/06/ra_stev_89482_Close-up_of_a_hand_writing_a_formal_termination_l_e0a8bb1e-2b10-405f-80d6-b67fcc16c07c.png</thumbnail_url><thumbnail_width>1024</thumbnail_width><thumbnail_height>1024</thumbnail_height><description>&#xA0; Arbeitsverh&#xE4;ltnisse k&#xF6;nnen bekanntlich nicht nur durch eine fristlose oder fristgem&#xE4;&#xDF;e K&#xFC;ndigung beendet werden, sondern auch eine einvernehmliche Vertragsbeendigung durch einen Aufhebungsvertrag ist m&#xF6;glich. Wir beantworten einige Fragen, die im Zusammenhang mit Aufhebungsvertr&#xE4;gen immer wieder gestellt werden: &#xA0; Worin liegen die Vorteile eines Aufhebungsvertrages f&#xFC;r den Arbeitgeber? Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann sich der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer trennen ohne die gesetzlichen oder (tarif-)vertraglich vereinbarten K&#xFC;ndigungsfristen einhalten zu. Immerhin kann die K&#xFC;ndigungsfrist bei langj&#xE4;hriger Besch&#xE4;ftigung sogar sieben Monate betragen (vgl. &#xA7; 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB). Eine gerichtliche Auseinandersetzung &#xFC;ber eine K&#xFC;ndigung, die auch bei kleineren Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern mit erheblichen Unw&#xE4;gbarkeiten verbunden sein kann, bleibt Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Abschuss des Aufhebungsvertrages erspart. Der Aufhebungsvertrag ist in den gesetzlichen Grenzen frei aushandelbar. Anders als bei der K&#xFC;ndigung, die nur das Beendigungsdatum dokumentiert, k&#xF6;nnen in einem Aufhebungsvertrag Regelung zu Abfindung, Arbeitszeugnis, Verschwiegenheit, Dienstwagen, Herausgabe von Unterlagen und Gegenst&#xE4;nden, betrieblicher Altersversorgung etc. geregelt werden. &#xA0; Welche Vor- und Nachteile hat der Aufhebungsvertrag f&#xFC;r den Arbeitnehmer? Einem Arbeitnehmer, der bereits wei&#xDF;, dass er in K&#xFC;rze ein anderes Arbeitsverh&#xE4;ltnis beginnen wird, bietet der Aufhebungsvertrag aufgrund der M&#xF6;glichkeit der Verk&#xFC;rzung der K&#xFC;ndigungsfrist erhebliche Vorteile. Dar&#xFC;ber hinaus profitieren Arbeitnehmer davon, dass der Arbeitgeber aufgrund der unkomplizierten, kurzfristigen und weitestgehend risikolosen Vertragsbeendigung zur Zahlung einer Abfindung bereit ist. Der Aufhebungsvertrag bringt f&#xFC;r den jedoch nicht nur Vorteile. Ohne Anschlussbesch&#xE4;ftigung kann das Mitwirken des Arbeitnehmers an der Vertragsbeendigung durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrag eine bis zu dreimonatige Sperrfrist und eine Verk&#xFC;rzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengelds zur Folge haben. &#xA0; Wann muss der Arbeitnehmer mit einer Sperrfrist rechnen? Wenn der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig im Sinne von &#xA7; 159 Abs. 1 S. 1 SGB III verhalten hat, droht das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld f&#xFC;r die Dauer einer Sperrzeit. Diese betr&#xE4;gt in der Regel zw&#xF6;lf Wochen (&#xA7; 159 Abs. 3 SGB III), kann bei Vorliegen einer besonderen H&#xE4;rte auf drei bzw. sechs Wochen verk&#xFC;rzt werden. Sie wird in der Regel verh&#xE4;ngt, wenn der Arbeitnehmer nicht nachweisen kann, dass auch ohne Abschluss des Aufhebungsvertrages eine betriebsbedingte K&#xFC;ndigung ausgesprochen worden w&#xE4;re und die K&#xFC;ndigungsfrist eingehalten worden ist. &#xA0; Kann ein Abwicklungsvertrag eine Alternative sein? Unter einem Abwicklungsvertrag wird der Ausspruch einer K&#xFC;ndigung mit dem gleichzeitigen Abschluss eines (Abwicklungs-)Vereinbarung, die dem Aufhebungsvertrag &#xE4;hnelt, verstanden. Vorteil: Es ist eine K&#xFC;ndigung ausgesprochen worden, die das Arbeitsverh&#xE4;ltnis unter Einhaltung der ordentlichen K&#xFC;ndigungsfrist beendet. Eine Grundlage f&#xFC;r eine Sperrzeit durch die Agentur f&#xFC;r Arbeit besteht nicht. Da die K&#xFC;ndigungsfristen anders als bei einem reinen Aufhebungsvertrag eingehalten werden m&#xFC;ssen, ist die Flexibilit&#xE4;t f&#xFC;r beide Parteien bei dieser L&#xF6;sung nicht so hoch. &#xA0; Kann ein Aufhebungsvertrag auch bei einem Betriebs&#xFC;bergang abgeschlossen werden? Ja, ein Aufhebungsvertrag kann auch bei einem anschlie&#xDF;enden Betriebs&#xFC;bergang gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 613a BGB wirksam sein. Die Vereinbarung muss auf das endg&#xFC;ltige Ausscheiden aus dem Betrieb gerichtet sein und darf keinen anderen Arbeitgeber zur Fortsetzung des Arbeitsverh&#xE4;ltnisses zwischenschalten. &#xA0; Kann der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag zur&#xFC;cktreten oder anfechten? In der Regel besteht kein R&#xFC;cktrittsrecht. Eine Anfechtung bedarf eines Anfechtungsgrunds. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er bei Vertragsschluss arglistig vom Arbeitgeber get&#xE4;uscht oder bedroht worden ist und der Abschluss des Vertrages hierauf beruht. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zum Abschluss oder zur Formulierung von Abwicklungs- oder Aufhebungsvertr&#xE4;gen haben. Bj&#xF6;rn Steveker&#xA0;Fachanwalt f&#xFC;r Arbeitsrecht Kontakt Christian Odebrecht&#xA0;Strafverteidiger Kontakt Bj&#xF6;rn Steveker&#xA0;Fachanwalt f&#xFC;r Arbeitsrecht Kontakt Christian Odebrecht&#xA0;Strafverteidiger Kontakt</description></oembed>
